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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Welche eine Ungleichheit darin finden, daß ein Grundstück von 4000 Lhlr. und ein anderes von 40,000 Lhlr. denselben Bei trag ziehen hgttz, gesagt, diese Ungleichheit ließe sich heben. Ich bedauere, daß sie nicht gehoben werden kann. Alle Be sprechungen über diesen Gegenstand haben mir den Anschein von Jeremiaden. So wie wir dem Beschlüsse der Majorität nicht beitreten, so fällt das ganze Gesetz. Wollte man an- nchMN, man könnte die§. herausnehmen, da würde auch nichts gewonnen, wir befänden uns jedenfalls im Nachtheile, und daher ist mrr zu wünschen, daß der Majorität beigetreten rdird, obgleich die Ungleichheit bleiben wird, die immer in der Welt bleiben wird, wenn man sich auch bestrebt, Gleichheit herzustellen; es werden sich zu aller Zeit Widersprüche ergeben. - Abg. Zische: AM ich mag nicht leugnen, daß ich mich vorletzt'fühle, daß die Rittergutsbesitzer auch, hier wieder etwas Appartzs haben wollen und es fällt mir schwer, mich dem De- MhatMßMgchten, der Majorität anzuschließen ; ich thue es aber dennoch, weit im Gutachten der Minorität an die Spitze gestellt ist, es. solle der Vereinigung überlassen werden. Davor fürchte ich mich, das wird auf jeden, Fall zu Streitigkeiten Veranlassung gxben, P,Messe Hervorrufen mit den Ritter gutsbesitzern, die mehr kosten als die Beitrage betragen hätten. Ich bfn kein Freund des Optimismus; ich weise nicht gern das minder Bessere zurüch, weil ich das Beste nicht haben kann, u,nd ich glaube, in diesem Falle sind wir. Wollen wir der ersten Kammer nicht beistimmen, so wird es bei dem Alten bleiben. Aw bisher bestandene Ungleichheit in der Armenver- sörgung überhaupt wird fortbestehen, das Gesetz wird nicht in das Leben treten, und die alten Uebelstände werden bleiben. Es werden die Rittergutsbesitzer nichts gehen, während wir, wenn das Gutachten der Majorität angenommen wird, doch Wenigstens — 4 Gr. — pr. lOOOTHlr. bekommen. Es wird . dies wenigstens einiger Zuwachs sein. Ich wünsche nicht, daß Hocesse und Ungleichheiten hervorgerufen werden, und ich werde mich,Häher dem Majoritätsgutachten anschließen. Etwas aber muß ich doch widerlegen,, was der Abg. v. Thielau gesagt hat. 'Er hat gesagt, daß.Grundstücke, die einen Werth von mehren Lqusenhen hätten, für eben so viel Hunderte verschrieben wür den. Das Fann hei manchen Gutsherren der Fall sein, andere treiben es aber so auf die Spitze, daß, wenn ein Vater beab sichtigt, das Grundstück zu einem leichtern Preise seinem Sohne zu überlassen, es nicht genehmigt wird und dasselbe nach der Tare verkauft werden muß- . ' Abg. Lhielau: Zuerst weiß der Abg. recht gut, daß unter Hunderten nur ein einziger Fallvorkommen kann, wo wegen Lau- demien ein solcher Proceß gewonnen worden ist. Es müßte das Gut auf eine solche Weise verkauft sein , daß, ein enormes Miß- verhältniß zum Kaufpreise stattfände, sonst wird ein solcher Proceß sicher verloren; es ist ein Factum, ich könnte es durch viele Fälle bestätigen, daß diese Grundstücke weit niedriger ver kauft werden und ich wiederhole, daß man sich sehr hüten müsse, es den BauAgutsbesitzern zu überlassen, weil es eine Abgabe ist, die auf dem Grundbesitze ruht. Mg. Zische: Ich kann dem Abg. nur sehr dankbar sein für diese Erklärung, es wird mit Freuden in unserer Provinz vernommen werden. Abg. v. v. Ma per: Es kann kein Rittergutsbesitzer prä- tendiren, daß ein höherer Preis ihm verlehnwaart werde, als der wirkliche Kaufpreis. Es ist durch das Oberappellationsgericht dies schon mehrmals entschieden worden und wenn das Gegen- theil dennoch vorgekommen ist, so beruht es entweder aufder Bestimmung des Kaufcontractes oder sonstigen besonderen Rechtsverhältnissen oder auf einem Jrrthume. Es kann aber eine Erhöhung des Kaufpreises zum Behufs der Berlehnwaarung allerdings jederzeit statlsi'nden, wenn es erwiesen ist, daß der Kaufpreis falsch angegeben worden, aber außerdem nach allge meinen Rechten mcht. Königl. Commissar v. Merbach: Wenn die bäuerlichen Ahgg., welche gesprochen haben, vorzüglich dadurch beunruhigt zu werden scheinen, daß sie wahrscheinlich glauben, wenn in bäuerlichen Gemeinden und Heimathsbezirken vermöge Her kommens oder früherer Vereinigung ein Beitrag festgesetzt wor den ist, welcher den nunmehrigen Beitrag der Rittergüter, wel cher jetzt in Frage steht, übersteigt und die Gemeinden durch das Gesetz gezwungen werden, die früher festgestellten Beiträge un verändert bcizubehalten, und also hierdurch eine Ungleichheit für die Zukunft perennirt werde, so.habe ich in dieserBeziehung von Seiten der Regierung zu erklären, daß es schon im Gesetzent würfe liegt, wie jede Gemeinde oder Heimathsbezirk eine solche frühere Vereinigung auch in der Art abändern könne, und nicht werde gehindert werden, den frühen: Beitrag durch eine ander- weite neuere Uebereinkunft herabzusetzen. Es wird keinem Heimathsbezirke verwehrt sein, daß sie die üblichen Beiträge bei Käufen und dergleichen auch auf 4 Gr von Tausend Thalern herabsetzen, um sich mit den Rittergütern gleich zu stellen. Es kann das ohne Weitläuftigkeit nicht förmlich in dem Gesetzent würfe eingeschaltet werden; allein es wird vielleicht zur Be ruhigung gereichen, daß die Regierung kein Bedenken tragen wird, in dieser Maße die untern Verwaltungsbehörden bei der Publication der Armenordnung anzuweisen, damit die Ge meinden und Heimathsbezirke, die hierauf einzugehen gesonnen sein sollten, von ihnen hieran nicht behindert werden, und es dürste wohl hierdurch der Stein des Anstoßes gehoben sein, wo durch die Annahme des Majoritätsgutachtens der Deputation gehindert wird. Es hat schon der Abg. Eisenstuck diese Be merkung gemacht, welche ich hierdurch von .Seiten der Regie rung bestätigen kann. Zu bedauern wäre es allerdings, wenn an dieser Differenz das ganze Gesetz scheitern sollte, was auch bereits vom Abg. V. v. Mayer bemerkt worden ist, und die Re gierung kann nur wünschen, daß dem Majoritätsgutachten von Seiten der Kammer beigetreten wird. Abg. Scholze: Unter diesen Umständen trete ich der Majorität bei. Abg. Braun: Ich kann nicht leugnen, daß ich mich An-
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