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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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deren Seiten der Staatskasse im Wege der Gesetzgebung über nommenen fortlaufenden Leistungen erachtet worden ist. Von Seiten der Deputation wird bemerkt: Zu htz. 10 bis mit 14 ist nur zu wiederholen, was bereits bei §. 5 erwähnt worden ist. Ist nämlich der Schlußsatz der wie es die Minorität in Vorschlag gebracht hat, abgeworfen worden, so folgt dann von selbst, daß auch die §§. 10, 11, 12, 13 und 14 in Wegfall kommen müssen. Die Majorität ist jedoch für deren unveränderte Beibehaltung, und hat nur bei tz. 12 einen kleinen Zusatz zu beantragen, der dahin geht, den Verlust der Rente auszusprechen, wenn die Anmeldung innerhalb der hier bemerkten Frist nicht bewirkt wird. Es werden demgemäß hinter dem Worte: „Jahresbetrag" die Worte: „bei Verlust desselben" einzuschalten sein, als womit sich auch die Herren königl. Commissarien einverstanden erklärt haben. Präsident 0. Haase: Durch den Beschluß der Kammer zu tz. 5, wodurch der Majorität der Deputation beigepflichtet wurde, wird sich der Antrag der Minorität der Deputation erle digen. Abg. Eisenstuck: Nachdem Beschlüsse zuH. 9 mußten tz. 10 und II eine Abänderung erleiden. Denn wenn von2gr. Entschädigung nicht die Rede sein soll, so modisiciren die andern h§. sich wesentlich. Secretairv. Schröder: Ich habe nur bemerken wollen, daß diese tztz. der Deputation möchten zurückgegeben werden, um eine andre Fassung zu berathen und vorzuschlagen, denn die jetzige paßt nun nicht mehr. Referent Todt: Ich bin der Meinung, daß die Kammer durch diesen Beschluß mit sich in Widerspruch gerathen ist, denn es ist bei §. 5 angenommen worden, daß Entschädigung ge währt werden solle, mit Bezugnahme auf §. 10. Wird nun bei §. 10 etwas Anderes beschlossen, so kann ich nicht anders als annehmen, daß es etwas dem dort Erwähnten Entgegen gesetztes sein werde. Präsident V. Haase: Ich habe zu bemerken, daß §. 5 bloß eine Hinweisung auf die 10. §. enthält, keinesweges eine Billigung derselben. Ich finde in der Abstimmung' über tz. 5 blos einen Vorbehalt für die Abstimmung über §. 10; der Be schluß über tz. 10 steht nach meiner Ansicht jetzt immer noch der Kammer offen. Wäre die letztere aber anderer Ansicht, .so würde es allerdings nöthig werden, daß die Deputation unter Zuziehung eines königl. Commiffars nochmals zusammentrete und der Kammer über diesen Punkt ein neues Gutachten eröffne. Secretairv. Schröder: Ich kann hierin einen Wider spruch ebenfalls nicht finden, um so weniger als in §. 10 auch die Rede ist von andern Privilegirten, welche den Salzschank nicht fortführen. Die §. müßte aber doch anders gefaßt werden. Abg. Puschel:. Es scheint mir eine Ungerechtigkeit zu sein, wenn man die Privilegirten den Nichtprivilegirten ganz gleich stellen wollte. Ich gebe zu bedenken, daß diese Privile gien größtentheils titnlo onero«« erworben worden sind. Ge wiß hat sie keine Commun umsonst, sondern um schweres Geld erhallen. Jetzt sollen sie nun ohne Entschädigung zurückge nommen werden. Ich halte das nicht dem Principe der Ge rechtigkeit entsprechend. Secretair V. Schröder: Ich glaube, sie haben kein Recht, mehr zu verlangen, weil ihnen dasselbe gewährt wird, was sie bis jetzt bezogen haben. Daß Andere mit ihnen gleichgestellt werden, ist für sie keine Benachtheiligung. Staatsminister v. Zeschau: Unbeschadet des Beschlusses bei §. 7 halte ich dafür, daß §. 10 mit einer einzigen kleinen Modifikation unverändert beizubehalten sein wird, mit der nämlich, daß statt „2 Groschen" gesetzt wird „4 Groschen." Auf die Frage wegen der Entschädigung scheint dieser Beschluß keinen Einfluß zu haben. Das schien auch die Ansicht des Re ferenten zu sein, und in dieser Beziehung erlaube ich mir ein Paar Worte hinzuzufügen. Die Privilegirten bezogen bis jetzt das Salz um 4 Gr. wohlfeiler. 2 Groschen waren als wirk liche Nutzung, und 2 Groschen als Provision für ven Salz schank anzusehen. Die Entschadigungsberechtigung auf die ersten 2 Groschen bleibt stehen, da sie anerkannt worden ist, und es ändert sich blos das Verhältniß, daß man, da die geehrte Kammer im Allgemeinen durch ihren Beschluß anerkannt hat, daß eine.Provision von 2 Groschen zu gering sei, künftig statt 2 Groschen 4 Groschen benetzen kann. Secretair v. Schröder: Ich glaube doch, daß die fol genden Worte nicht damit zu vereinigen sind, wo es heißt: „welche die Hälfte des durch die bisherige Preisermäßigung er zielten Gewinnst fortbeziehen " .rc. Diese Stelle paßt jetzt auch nicht mehr. Präsident v. Haase: Es könnte vielleicht mit Vorbehalt der Redaktion abgestimmt werden, die §. 10 aber im Wesent lichen dahin sich ändern, daß statt 2 Groschen gesetzt würde: 4 Groschen. Abg. Eisenstuck: Ich weiß nicht, ob das ausrcichen wird; denn es paßt blos auf die eine Hälfte, nicht aber auf die andere. Referent Abg. Todt: Ich bin ganz derselben Meinung. Ich glaube nicht, daß die Redaktion Vorbehalten werden kann, da ein Gesetz allemal in einer bestimmt rcdigirten Form ange nommen oder abgelehnt wird. Präsident v. Haase: Die würden sonach wieder der Deputation zu überweisen, von dieser mit den königl. Com missarien zu berathen, und von ebenderselben darüber ein Gut achten nachträglich an die Kammer zu bringen sein. — Zuvör derst frage ich also: will die Kammer den zweiten Abschnitt des Gesetzentwurfs, nämlich die §Z. 10 bis 14, nochmals der Deputation überweisen? — Wird durch 58 gegen 2 Stimmen bejaht. — 15 lautet:
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