Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
die Fortschritte in Wissenschaft und Kunst allgemeiner zu ma chen, diejenigen, welche sich dem Bauwesen widmen, einer strengem Prüfung unterworfen werden, als bisher. Abg. Zische: Die Abgg., welche gegen das Deputations gutachten sprachen, scheinen von der Absicht auszugehen, daß es sich nur von Pracht - und Hauptgebäuden handle; wenn aber Jeder, der auf dem Lande etwas zu bauen hat, etwa ein Thor an einer Scheune auszubessern, sich allemal an einen zünftig gelernten Meister wenden sollte, so könnte die Nothwendigkeit eintreten, daß man einem solchen eine Equipage schickte und Complimente machte; denn der Empiriker darf nicht kommen und das kleine Loch muß zum großen werden, weil vielleicht Meister nicht zu haben sind. Abg. Schmidt: Bei dem, was ich gesagt habe,. hatte ich keine Prachtbauten im Auge, sondern die Einführung von Prüfungen nur deshalb gewünscht, daß gerade bei den gewöhn lichen und kleinern Bauten ein besserer Geist im Ganzen her vorgerufen werde. Es ist doch nicht zu leugnen, daß die ge wöhnlichen Wohnungen, besonders auf dem Lande, häufig, ja meist so eingerichtet sind, daß sie auf die Gesundheit der Be wohner nachtheilig einwirken müssen. Als Beispiel führe ich nur an, daß es ihnen oft an der nöthigen Räumlichkeit fehlt, und daß die Wohnstuben allzu niedrig sind, ohne vieler andern Uebelstände zu erwähnen. Dergleichen Misbräuche sind nicht zu ändern, so lange auf dem bisherigen Wege fortgegangen wird. Die Prüfungsbehörde wird aber den Bauleuten, die noch an dell alten Gewohnheiten hängen, einen bessern Geistein flößen, und sie auf den Einfluß aufmerksam machen können, welchen die Gebäude auf die Gesundheit und dadurch auf das allgemeine Wohl haben, so wie sie auch bei ihnen und durch sie bei dem Wolke den Sinn für das Anständige und Schöne wird ausbilden können. Die Prüfungen sollen nach den Vor lagen nur ganz praktisch gehalten werden, und gerade zum Nutzen des platten Landes werden sie mittelbar auf die Bewoh ner desselben segensreich wirken. Abg. v. Thielau: Ich lege im Ganzen keinen sehr gro ßen Werth auf die Herausgabe dieses Gesetzes, weil ich von der Ansicht ausgehe, daß es eigentlich nichts weiter enthält, als eine Modification schon bestehender Vorschriften. Wenn ich mich mit demselben nicht einverstehen kann, so rührt es daher, daß Bestimmungen ausgenommen worden sind, welche den Standpunkt verändern, von welchem die Prüfung der Behör den ausgeht, und ich beziehe mich besonders darauf, daß man das festgesetzte Meisterstück der Innung nicht für genügend hält, um Meister zu werden, sondern eine andere Prüfung voraus gehen laßt. Indessen, auch darüber würde ich weggehen, wenn ich glauben könnte, daß der Zweck der Staatsregierung er reicht würde. Frage ich aber: Wer soll prüfen? so muß ich bekennen, daß ich glaube, es werden gerade Viele von denen sein, die nicht mehr wissen, als die zu Prüfenden und nament lich auch diejenigen, deren Unwissenheit man als großen Nach theil für das Land herausgestellt hat. Man hat von dem Scha den gesprochen, welchen ungeprüfte Handwerker machen, aber Niemand hat von dem Schaden geredet, welchen Geprüfte ver ursachen , und dieser ist bedeutend größer. Wenn jetzt Jemand einen Bau von Belang aussühren will, so erkundigt er sich nach einem Meister, besieht sich die Bauten, die er geleitet hat und schenkt ihm sein Zutrauen oder nicht. Das soll künf tig a priori durch das Attest der Prüfungsbehörde dargethan werden. Daß aber diese irgend ein Anhalten gewahren können, leugne ich durchaus. Was nun den Mangel an geschickten Bauhandwerkern, der zu dieser Vorlage Veranlassung giebt, anlangt, so frage ich mich, worin er besteht? Er besteht eben in Mangel an praktischen nicht an theoretischen Kenntnissen. Nun fragt es sich: Worauf kommt es bei der Prüfung an? Darauf, worauf es ankommen würde, kann bei einer solchen Prüfung nicht gesehen werden. Ich bin der Ueberzeugung, von allen geprüften Baumeistern weiß kaum ein Einziger einen Stall zu bauen, welcher den Erfordernissen der Landwirthschaft entspricht, nicht weil sie nicht Kenntniß vom Bau selbst, son dern keine von der Landwirthschaft haben. Uebrigens liegen die Beispiele sehr nahe, um zu zeigen, daß vollkommen ge prüfte Baumeister in Sachsen Staatsgebäude aufgeführt haben, die nach Verlauf einiger Zeit wieder eingestürzt sind. Das be weist soviel, daß die geprüften Bauhandwerker nicht diejenigen sind, auf welche man sich deshalb, weil sie geprüft sind, ver lassen kann. Wenn die hohe Staatsregierung keine Classen der Prüfung eintreten läßt, so sehe ich keinen Zweck der Prüfung ein, und doch gestehe ich ein, daß solche Elassen zu machen kaum möglich ist. Ein Abg. hat sehr richtig bemerkt, daß es nicht darauf ankömmt Paläste zu bauen, sondern auch Hütten, Häuser, die zu ganz andern Zwecken bestrmmt sind, als daß dazu geprüfte Bauhandwerker nöthig wären. Es gehört dazu Er fahrung, und diese werden die zu Prüfenden nicht eher erlangen, als dis sie Jahre lang praktizirt haben. Wenn nun nicht zu leugnen ist, daß die Baue dadurch vertheuert werden würden, wenn man sich nur an geprüfte Baugewerken wenden dürfte, so glaube ich, daß die Bauherren am meisten werden beeinträch tigt werden. Diese werden immer am besten wissen, an wen sie sich zu wenden haben. Tritt eine solche Prüfung hinzu, so ist das sehr angenehm, aber nicht nothwendig. Ich bin daher der Meinung, daß durch eine sacultative Prüfung der Zweck der Regierung erreicht wird. Wenn ein anderer geehrter Abg. der Meinung ist, daß es zweckmäßig sei, auf bessere Anlage der Landgebäude hinzuwirken, z. B. die Niedrigkeit der Stuben zu entfttnen, so bemerke ich, daß das größte Hinderniß, höhere Stuben zu erbauen, nicht in dem Mangel an geprüften Bau gewerken, sondern darin liegt, daß höhere Stuben mehr Geld kosten, und keine Prüfung wird Geld dazu schaffen, damit höher gebaut werde. Ich glaube, meine Herren, das Rich tige liegt in der Mitte und die Mitte hat die Deputation vor geschlagen, das ist, ein Institut oder eine Behörde zu begrün den, welche die Prüfung von Baugewerken vornimmt. Der ganze Zweck ist erreicht, wenn man Gelegenheit giebt, daß künftige Bauhandwerker zeigen können, was sie gelernt haben.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview