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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. v. Thielau: Ich habe mich rochin für den T ruck erklärt und thue cs noch. Wenn ich die Ansicht des Abg. zur Rechten in Hinsicht auf den W.'chselarrest theile, so glaube ich doch nicht, daß wir in dem Augenblicke darüber abzusprechen vermögen, ob die jetzigen Grundsätze streng beizubehalten oder die selben zu mildern sein werden. Das Beispiel von einemNachbar- staate beweist, daß man geglaubt hat, davon abgehen zu können, daß man also sogleich beschließe, den Petenten abzuweisen, scheint nicht zweckmäßig zu sein. Um so mehr muß ich wünschen, daß der Bericht gedruckt werde, weil eine Regierungsvorlage zu er warten steht. Man kann sich dann darauf vorbereitcn, und man kann die Bemerkungen der geehrten Deputation um so freudiger entgegennehmen, als sie Aufschlüsse und Erklärungen über die Sache herbeiführen, die dem Laien sehr wünschenswerth sein müssen. Ich würde also wünschen, daß der Bericht ge druckt werde. Abg. Braun: Ich habe zwar nichts dagegen, wenn diese Ehre der Petition widerfahren soll, ich glaube aber aus den an gegebenen Gründen bei meiner Ansicht stehen bleiben zu können, daß es wenigstens nicht nöthig sei. Abg. Eisenstu ck: Ich spreche auch den Wunsch aus, daß der Bericht gedruckt werde, und zwar aus mehren Gründen. Es ist schon bemerkt worden, daß dies Gelegenheit giebt, sich aufden Gegenstand vorzubereiten, worauf der Bericht gerichtet ist. Ich muß aber auch sagen, daßes ein PunktvonderArtist, daß ich mit dem Deputationsgutachten gar nicht einverstanden sein könnte, und da cs ein Punkt ist, worüber so Biele sich in dem Deputa tionsgutachten auszusprechen scheinen, so kann ich nur eine wei tere Discussion wünschen. Es ist die Frage, ob Wechselschuld ner auf ewige Zeit in Wechselhaft gehalten werden können? Ich glaube, eine Bestimmung hierüber sei zu wünschen, um so yrehr, weil wir in Sachsen selbst den Vorgang haben. Wir haben ,den vormaligen wohlbelobten Schuldthurmsproceß aufgcgeben, warum sollen wir nicht ebensowohl den wohlzubclobenden Wechselproceß in wumm aufgeben können? Ich sehe nicht eine so große Differenz darin, um so weniger, da in ganz Europa kein Land ist, wo man den Wechselprotest weiter ausgedehnt hat, als in Sachsen. In andern Staaten, in den Nachbarstaaten links und rechts hat man nicht den Grundsatz adoptirt, daß jeder, wenn er nur nicht den Bauern angehört, bei zweiseitigen Ver trägen einen Wechsel ausstellen könne. Es ist das eine säch sische Prärogative und sic gehört nicht zu den zu belobenden. Wenn man den Ursprung derselben auffaßt, so ist der Wechsel für kauf männische Geschäfte, aber für den Handel und Wandel außer dem Kaufmännischen ist er nicht. Nun ist es doch etwas Wi driges, wenn die Freiheit im Handel und Wandel für das Geld so Preis gegeben wird, und wir kommen da in die Harte des Mit telalters zurück. Man kömmt wirklich zu weit, wenn man diesen Grundsatz festhalt; dann muß das gelten, wenn in der bekannten Tragödie Shakspeares sich Shy- lock Fleisch verschreiben laßt, der tritt auch auf seinen Contract. Das ist sehr richtig. Der andere Punkt betrifft die Firmen. Da ist mehr Unfug verübt worden, als hier angedeutct wurde. Es sind die verschiedensten Falle vorge kommen. Es ist geschehen, daß Einer in der Handlung in Unruhe gekommen ist, er hat die Handlung einem Andern übertragen und hinterher entsteht ein Proceß über die Verbind lichkeit. Er hat seine Fonds herausgezogen. Es wird zwar die Hoffnung gehegt, aber, meine Herren, soll das in der Civil- gesetzgebung geordnet werden, nun so will ich nicht hoffen, k,cl crckenkllrs Ai'<i6ca8, aber möglich ist es. Es soll in der Han delsgerichts-, in der Wechselordnung geschehen. Ja, wenn wir sie nur da hatten; aber die Gesetzgebung im Einzelnen kann nicht warten, bis das Ganze erfolgt.. Zehn Jahre gehen ver loren , bis das Ganze zum Vorschein kommt. Wenn ich noch mals auf die Dauer der Wechselhaft komme, so haben wir in andern Staaten die Erfahrung gehabt. In dem englischen Parlament ist der Antrag auf eine kürzere Dauer der Gefangen schaft wegen Schulden nur wegen der Tories abgeworfen wor den, und die Königin hat beklagt, daß der Antrag nicht geneh migt worden ist. Wenn man in Preußen, in Großbritannien diese Aufmerksamkeit dem Gegenstände widmet, so kann man wohl bei uns auch die Kosten des Drucks decken; unsere Setzer haben ohnedies nichts zu thun. Referent Sachße: Die Deputation hat das nicht erwähnt, sie hat nur, was für die Strenge erwähnt werden könnte, gleichsam als Zweifelsgrund herausgehoben; sie hat der jetzigen Strenge des Wechselrechts in der unbegrenzten Dauer der Haft nicht das Wort geredet, sie hat aber bedenklich gefun den, deshalb ein besonderes Gesetz vor Erlassung der Wechsel ordnung zu beantragen. Derselbe Fall ist es in Betreff der Firmenordnung. Wie nothwendig und wichtig sie sei, ist in der Deputation yervorgehoben und anerkannt worden, sie hält es aber nicht für angemessen, die hohe Staatsregierung zu ei nem besonder» Gesetze zu veranlassen, weil die Particularge« setze, das Specialisiren, das Herausgeben von Ordnungen sonst kein Ende gewinnen, die Hauptsache, das (Zivilgesetzbuch, an welchem nicht ein Stand, sondern das ganze Land betheiligt ist, immer mehr verspätigt wird. Wird aber von der Kam- mer es für nothwendig gehalten, daß die Firmenordnung so bald als möglich herauskomme, obwohl mir in meiiren Ver hältnissen ein so dringendes Bedürfnis noch nicht vorgekom men : — so ist doch die Deputation der Meinung gewesen, daß, da es so lange gegangen ist, noch mit einer Firmenordnung bis zur Herausgabe des Handelsgesetzbuches wohl Anstand genom men werden könne; denn bei dem Handelsgesetzbuchs müßte der Gegenstand nothwendig vorkommen. Durch alle dies ward die Deputation bestimmt, den Antrag des Petenten nicht geradezu abzuweisen, sondern auf sich beruhen zu lassen. Davon jetzt abzusehen, nahm sie auch darauf Rücksicht, daß Anträge, welche diesen Gegenstand betreffen, an die hohe Staatsregierung von Seiten des Handelsstandcs gekommen sind, und daß von der selben darauf Rücksicht genommen werde, nachdem diese Ge-, genstände zum Theil schon bei vorigem Landtage beantragt.und von der Staatsregierung die Zusicherung gegeben wurde, es
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