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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Parzelle durch Nachmessen auf das genauste geprüft werden, was außerdem, besonders bei Kettenmessungen, manchen Schwierigkeiten unterliegen würde." Indem die hohe Staats regierung der Kammer Mit dieser Mittheilung des eingeschlage nen Verfahrens entgegen kam, erklärten sich beide Kammern in folgender Weise in der ständischen Schrift: „Insonderheit haben wir kein Bedenken, die in der mehrberegten „Darstel lung" Seite 685 erwähnte Cartirung, obwohl selbige weder durch einen Antrag der Ständeversammlung hervorgerufen wor den ist, noch sonst im Plane der letzter» gelegen hat, in Be tracht, daß diese Cartirung von dem unter der Oberaufsicht der Centralcommission arbeitenden Zeichnenbureau nur nebenbei mit besorgt, und dadurch also der für die Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems aufzuwcndende Kostenbetrag nicht erhöht wird, auch fernerhin in Ausführung bringen zu lassen/ Ich habe das vorausschicken zu müssen geglaubt, damit die Kammer beurtheilen könne, ob und in wiefern in dieser Be ziehung noch ein Wunsch jetzt ausgesprochen werden könnte. Ich selbst kann mir um so weniger aus der praktischen An schauung ein Urtheil erlauben, weil in dem Landestheile, wo meine Heimath ist, die Detailvermessung noch nicht stattgefun- , den hat; wohl aber sind mehre Bedenken geäußert worden, daß die jetzige Cartirung nicht als hinlänglich sich bewähren soll, um > jederzeit den Umfang und die Lage der Parzellen ganz genau nachweisen zu können, und namentlich die einzelnen Grund stücke herausfinden zu können. Ich muß meinerseits, wie ich bereits erwähnt habe, es ganz den Mitgliedern der Kammer zur Beurtheilung überlassen, welche durch eigene Anschauung Erfahrungen gemacht haben, und ich kann meinerseits nichts darüber weiter hinzufügen. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe bei diesem Punkte mir zwei verschiedene Bemerkungen zu erlauben. Zuvörderst ist hier, bei der Berechnung des Bedürfnisses für die künftige Finanzperiode eine Uebersicht darüber geliefert worden, wie viel muthmaßlrch am Schlüsse des Jahres 2839 von den zur Ver fügung der Regierung gestellten Summen noch übrig bleiben werde. Man kannte zwar diese Summe bis Ende des Mo nats Juli vorigen Jahres; aber man kannte sie bei der Anfer tigung dieses Berichts noch nicht genau auf das letzte halbe Jahr des Jahres 1839 und es ist deshalb im Berichte von der Voraussetzung ausgegangen worden, es würde eine Summe von 76,000 Thlr. dazu hinreichen. Auf diese Voraussetzung hin hat man gefolgert, daß 39,876 Lhlr. 15 gr. 4 Pf. weniger, als die Regierung beantragt hatte, zu bewilligen seien. Nun sind in der Zwischenzeit die Ausgaben für das verwichene halbe Jahr zusammengestellt worden, und es hat sich dabei herausge stellt, daß die Summe von 100,000 Lhlr. überschritten wor den und daß mithin von der angenommenen Summe der 39,876 Thlr. 15 gr. 4 Pf. nur wenig übrig bleiben werde. Nun liegt es nicht in meiner Absicht, die nunmehr aufgestellte Berechnung der geehrten Deputation hierdurch zu stören; ich würde aber wünschen, daß die geehrte Kammer für den Fall, wenn sie sich mit der Deputation über das Bedürfniß wirklich Mehrung der Bevölkerung liegen. Eben so ist es bei den Chausseegeldern und anderen Zweigen der Domainen und Re galien. Es hat mir nothwendig geschienen, diese Ansicht, welche laut geworden ist, zu berichtigen, um der geehrten Kammer zu zeigen, daß, wenn auch für andere Zwecke als Steuererlasse Etwas gewährt wird, den Contribuabeln nicht zu nahe getreten wird. Präsident v. Haase: Der Herr Referent schlagt vor, zu nächst über diesen eben vorgelesenen Punkt zu debattiren. Referent Reich e-Eisen stuck: Die Deputation hat darauf aufmerksam gemacht, wie wünschenswerth es sein möchte, daß die Vermessungsregister und Pläne zu einem dauernden Anhal ten dienen können, und daß das Bedenken beseitigt werde, daß die Cartirungen nicht zweckmäßig eingerichtet seien. Wenn ich in die Geschichte des Grundsteuersystems von 1833 und auf den damals von mir selbst abgefaßten Bericht zurückgehe, so habe ich darauf aufmerksam zu machen, daß von der Stände versammlung des Jahres 1833 eine förmliche Cartirung nicht beantragt worden ist. Man scheute damals — ich will dahin gestellt sein lassen, ob mit Recht oder Unrecht, nach mei ner Ansicht sehr mit Unrecht — den Kostenaufwand, der da durch entstehe, und, irre ich nicht, sich auf die Summe von circa 60,000 Thaler belaufen hätte. Bei der vorigen Stan- deversammlung theilte die hohe Staatsregierung der Kammer mit, was in dieser Beziehung zur Ausführung des neuen Grundsteuersystemsgeschehensei. Unter anderm äußerte sie sich Seite 685 in dem Aufsatze zu dem hohen Decrete vom 10. Decbr. 1836 so: „Um zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß bei der Detailvermessung keine Parzelle einer Flur unbeachtet gelassen worden, und um das Verständniß der in §. 28 der Instruction angeordneten Flurbücher bei der Bonitirung, bei zukünftigen Revisionen und Dismembrationen zu erleichtern, ist in §§. 22, 23 und 35 der Instruction und ihrer Nachträge den Detailgeodäten das Anfertigen von Parzellencroquis aufgege ben worden, d. h. jeder Detailgeodät hat von der ihm angewie senen Flur eineLildliche Darstellung des Aneinanderstoßens und des Zusammenhangs der einzelnen Grundstücke und liegenden Gründe nach dem Augenmaaße zu entwerfen. Diese Parzel lencroquis ersetzen in der Hauptsache die regelmäßig aufgenom menen Flurkarten, insofern man dadurch nur zur Uebersicht der Liegenheiten einer Flur gelangen will. Außerdem geben sie auch mit gnügender Genauigkeit die bei der Bonitirung zu be rücksichtigende Entfernung der einzelnen Parzellen von dem Dorfe oder der Stadt an. Die in tzZ. 36 und 37 der Instruc tion und der Nachträge den Detailgeodäten ertheilte Vorschrift, in den Fluren zur Berechnung der Parzelleninhalte, Rechnungs journale, mit Beifügung der Parzellensigur und der Dimen sionen, anzulegen, gewährt einen doppelten Vortheil. Einmal kann nunmehr die Berechnung der Flächeninhalte für den Win ter aufgehoben, und so lange es die Witterung gestattet, die Zeit zu den Arbeiten im Freien benutzt werden. Dann aber 'm nach den beigesetzten Dimensionen die Vermessung jeder
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