Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
durch Gefühle leiten lassen, wir müssen immer auf höhere Grundsätze zurückgehen. Nun ist es ein allgemein anerkannter Satz unseres Civilverfahrens, daß der Richter nichts thun darf, ohne Antrag und daß er selbst die Exemtion nicht verhängen darf, wenn nicht ein Antrag erfolgt ist. Wir haben noch am vorigen Landtage bei dem Gesetze über das Executionsverfahren diesen Satz festgehalten. Es muß also nothwendig, ein Antrag des Advocaten vorausgehen, wenn er seine Kosten durch das Gericht beigetrieben wissen will. Man har aber diesen Antrag erleichtern und einen besondern schriftlichen Antrag vermeiden wollen. Es wird auch der geehrten Kammer einleuchten, daß es nicht einerlei sei, ob ein Antrag gestellt oder präsumirt werden soll. Es könnte der Sachwalter vielleicht vergessen, unter die Liquidation zu schreiben, daß die Kosten nicht beigetrieben wer den sollen und es würde dann vergebliche Exemtion verursacht werden; denn es kann doch der Fall vorkommen, daß ein Sachwalter die Exemtion nicht wünscht, oder dieselbe nicht verlangen kann, wenn derselbe z. B. schon bezahlt ist oder Vorschuß in Händen hat. Ich möchte überhaupt den Grund, warum man einen Antrag vermeiden will, nicht für durch schlagend halten; es ist der, daß der Advocat nicht gut aus Exemtion wegen seiner Kosten antragen könne, weil er fürchten müsse, daß der Client zu einem andern Advoca ten gehen werde. Das ist möglich, es kommt das aber in allen Verhältnissen vor; denn eben so wenig könnte der Arzt klagen, weil er befürchten müßte, seine Patienten zu verlieren und sich die Praxis zu verderben. Referent Rothe: Die Deputation ist der Ansicht gewe sen, daß wohl in den wenigsten Fällen es den Parteien einfallen dürfte, in den Acten nachzusehen, ob der Sachwalter auf Ein ziehung seiner Kosten angetragen hat, sie glaubte daher durch ihren Vorschlag eben so schnell zum Ziele zu gelangen, obwohl die Deputation sich fragte, ob es vielleicht nicht einen andern Ausweg geben könne, der aber allerdings wohl mehr gegen sich gehabt haben würde, als derjenige, welchen die Deputation auf gestellt hat. Secretair v. Schröder: Ich glaube, die Parteien brau chen sich auch gar nicht aus den Acten zu informiren, ob ein An trag gestellt worden ist oder nicht, das können sie schon selbst beurtheilen. Wenn gesetzlich ausgesprochen wird, der Richter soll die Kosten nicht eher einziehen, als bis ein Antrag erfolgt ist, so braucht ja die Partei gar nicht zu fragen, denn sie weiß nunmehr von selbst, daß unter der Liquidation jene Bemerkung steht. Abg. Klinger: Der Antrag, welcher von dem Secretair v. Schröder gestellt wurde, würde mir als der angemessenste erscheinen, indem dadurch alle Jnconvenienzen vermieden wür den. Es scheint aber nicht, als ob derselbe Anklang fände und deshalb gehe ich auf das zurück, was von Seiten der Deputa tion vorgeschlagen worden ist. Im Allgemeinen bin ich des Dafürhaltens, es sei der Vorschlag, den die Deputation in ihrem Berichte gemacht hat, nichts Neues. Ich komme darauf zurück, was von dem Hrn. Staatsminister erwähnt wurde, daß in der Erläut. Proceßordnung ausdrücklich bestimmt ist, „es solle da gegen den Advocaten, damit sie sich darüber desto weniger zu be schweren Ursache haben, zu Bezahlung ihrer Gebühren auch sogleich vor Ausgang der Sache, von Termin zu Termin, ver mittelst der Execution verholfen werden " und ich bin auch des Dafürhaltens, daß auf dem Verordnungswege hätte verfügt werden können, daß die Unterbehörden dieser Bestimmung bes ser, als zeither geschehen, nachgehen. Weil man das aber nicht gethan hat, deshalb finde ich es zweckmäßig, wenn es wieder in Anregung gebracht wird. Der Vorschlag derDeputation würde also aus dem angegebenen Grunde meinen Beifall finden, doch habe ich einige kleine Bemerkungen noch dagegen zu machen. Es ist hier zuerst gesagt: „ihre Gebühren." Jedenfalls hat die Deputation geglaubt, daß unter den Gebühren auch die Verläge der Advocaten zu verstehen sind. Ich bezweifle das nicht. Damit jedoch nächstdem ein Jrrthum vermieden wird, bemerke ich, daß es mir nicht passend erscheint, wenn auf der vorletzten Zeile schlechthin gesagt wird, es solle der Kostenbetrag unentgeldlich beigetrieben werden. Das „unentgeldlich" hat man nur auf den Sachwalter bezogen, nicht auf das Gericht, dem Schuldner gegenüber. Ich glaube, eine Veranlassung zu einem Mißverständnisse darin zu finden, wie denn auch der Abg. Scholze bei der allgemeinen Berathung bemerkte, es ge winne nach dem Deputationsvorschlage den Anschein, daß Alses unentgeldlich beigetrieben werden solle. Es ist das nicht die Absicht der Deputation, es schien mir indeß zweckmäßig, daß eine Erklärung darüber erfolge, daß das „unentgeldlich" nur in Bezug auf den Sachwalter zu verstehen sei, nicht aber auf den Clienten desselben, der die Kosten zu berichtigen hat. Ich glaube, es wird hinreichend sein, wenn diese Erklärung zu Pro tokoll genommen wird. Referent Rothe: Die Deputation hat allerdings und natürlich unter dem Ausdrucke „Gebühren" auch zugleich die Verläge verstanden, da diese ein integrirender Theil der ganzen Kostenliquidation sind und kann Nichts dagegen haben, wenn solches erläuterungsweise im Protokoll niedergelegt wird. Abg. Klinger: Nächstdem hat die Deputation bemerkt, daß das betreffende Proceßgericht gehalten sei, die Kosten bei zutreiben. Das scheint nicht ausreichend zu sein, wenn man einmal den Grundsatz feststellen will, daß die Kosten der Sach walter unentgeldlich beigetrieben werden sollen; es wird der Fall eintreten, daß das Proceßgericht sich nicht an dem Orte be findet, wo der Kläger wohnt, der vor dem Proceßgericht die Klage angebracht hat. Die Kosten können also nicht durch das Proceßgericht eingebracht werden, es muß das Gericht des Or tes sein, wo der Kläger wohnt, also das requirirte Gericht hätte dann dafür zu sorgen. Nun ist im Deputationsantrage nicht ausgedrückt, daß das requirirteGericht die Verbindlichkeit habe, die Kosten für den Sachwalter ebenfalls unentgeldlich beizu treiben, da dies wohl aber die Absicht der Deputation gewesen,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview