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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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werden, was dem Schwörenden einen Nachtheil zuzieht. Wenn ich aber bedenke, daß, wenn der Fall, eintritt, auch der Rabbiner requirirt werden muß, so glaube ich, ist der Nachtheil nicht so groß, ob einer oder drei von Dresden sich dahin verfügen, um dem Schwuract beizuwohnen. Anders ist es, wenn in andern Orten des Landes ein Judeneid geleistet werden soll. In vielen Fällen, wo wegen der Solennität der Oberrabbiner und die Zeugen requirirt werden müssen, wird es auch mit wenig Schwierigkeiten verknüpft sein. Wenn ich aber bedenke, daß durch Grenzverbindungen, z.B. zwischen Baiern und Sachsen, und zwischen Sachsen und Böhmen dergleichen Fälle herbeigeführt werden sollten — denn in beiden Ländern befinden sich viel Israeliten, und es kann leicht der Fall eintreten, daß dieselben Rechtsstreitigkeiten in Sachsen haben — dann können allerdings Schwierigkeiten stattsinden, und es kann durch Herbeischaffung der Zeugen Kostenaufwand verursacht werden, wenn wegen Abnahme des Eides dieselben von Leipzig und Dresden mit dem Rabbiner requirirt werden müssen. Das ist das einzige Bedenken, was aber dadurch abgehalten werden könnte, wenn eine Bestimmung erfolgte, daß wenn außerhalb Dresden und Leipzig ein Israelit einen solchen Eid zu leisten habe, und wie es das Gesetz erfordert, Oberrabbiner und Zeugen zugegen sein sollen, daß in solchen Fällen von dieser Solennität abgesehen werden könne, dafern nicht das Gegmtheil die Kosten trägt, welche durch Herbei schaffung des Oberrabbiners und der Zeugen erfordert werden. Das scheint mir nicht unbillig zu sein. Denn entweder legt der Gegner einen Werth darauf, daß Zeugen bei der Eides- leistüng zugegen sind, oder er legt keinen Werth darauf. Ist das Letztere der Fall, so wird er nicht darauf bestehen, daß Zeugen zugegen sind, legt er aber einen Werth darauf, so muß man ihm das nicht entziehen; die Kosten aber kann man dem Gegner nicht ansinnen, denn es ist in des erstem Hand gelegt, ob er die Kosten verursachen will. Das wäre dke ein zige Beschränkung, zu der ich mich entschließen könnte, wenn der Antrag der Majorität angenommen wird. Abg. Zische: Ich muß mich unbedingt für Annahme des Gesetzentwurfs und dem Gutachten der Majorität der De putation bestimmen, und das vorzüglich aus dem Grunde, welchen der königl. Hr. Commiffar angeführt hat. Es würde die Zuziehung von Schwurzeugen sehr oft dazu beitragen, die Ei desleistung zu Hintertreiben, und leichtsinnige Eide zu ver mindern. Es könnte von den Schwurzeugen den zu schwören Habenden Veranlassung gegeben werden, die Sache genauer, ruhiger zu überlegen, und am Ende den Eid nicht zu leisten. Es scheint mir das eine Annäherung zu den von mir gewünsch ten Schieds- oder Friedensgerichten zu sein. Es giebt mir die vorliegende §. auch Veranlassung, den Wunsch auszu sprechen, daß bei Eidesleistungen unter Christen mehr Feierlich keit beobachtet würde, als bisweilen geschieht. Wenn ich auf Erinnerungen aus meiner Jugend zurückgehe, so weiß ich, daß, wenn bekannt wurde, es solle Jemand eineü feierlichen Eid It. 47. leisten, man darüber nur mit einer gewissen Andacht sprach. Das finde ich jetzt leider nicht mehr so. Es soll sogar vorge kommen sein, daß in einer Gerichtsversammlung ein Richter nach der Uhr sah, und als er bemerkte, daß es 11 Uhr vorbei war, sagte: Es ist schon 11 Uhr, wir wollen doch geschwind den und den noch schwören lassen. Ein solcher Richter wird schwerlich eine besonders eindringliche Vermahnung an den Schwörenden richten. Daß also diese Eidesleistungen oft nicht mit der gebührenden Feierlichkeit und Würde vorgenom men werden, scheint auf der Hand zu liegen, und deshalb glaube ich, werde ich Entschuldigung finden, wenn ich mir eine kleine Abweichung von dem eigentlichen vorliegenden Gegenstände er laubt habe. Abg. Wieland: Ich habe mich veranlaßt gesehen, der Ansicht der Minorität der Deputation beizutretcn. Abgesehen von allen anderen Gründen hat auch mir geschienen, daß in der Assistenz von Schwurzeugen etwas Kränkendes für den Israe liten liege, weil eine solche besondere Assistenz bei Eidesleistungen der Christen nicht erforderlich ist. Es hat mir geschienen, als wolle man damit den Israeliten sagen: Man traut euch nicht recht. Dieser Beistand ist da, damit er euch ermahnen und zurcden soll, daß ihr ja keinen falschen Eid schwört; wir Ha ien zu euch kein rechtes Vertrauen. Hiernächst hat der Abg. Zische einen Gegenstand in Anregung gebracht, bei dem ich bitte, mir zu erlauben, daß ich auch einen Augenblick dafür das Wort nehme. Die hohe Staatsregierung hat gemeint , daß die As sistenz von Schwurzeugen bei den Israeliten geeignet wäre, die Feierlichkeit der Eidesleistung zu erhöhen. Das wäre ein Grund, der mich bestimmen könnte, der Majorität beizutreten, wenn nicht andere Gründe mich davon abhielten. Die hohe Staatsregierung hat dadurch eine Intention zu erkennen ge geben, die ich für sehr erheblich und wichtig finde, und ich könnte nur wünschen, diese Intention würde allen Gerichtsbehörden recht bemerkbar gemacht. Ich kann leider nur darin einstim men, daß bei den Unterbehörden die Eidesabnahme nicht immer mit der Würde vor sich geht, welche der Sache gebührt. Ich kann freilich nur von der Classe von Gerichtsbehörden sprechen, welcher ich selber angehört; ich nehme aber keinen Anstand, zu bekennen, daß Eidesleistungen da nicht immer mit gebührender Würde vollzogen werden. Man muß in manche große Amts stube kommen und da das Thun und marktmäßige Treiben mit ansehen und anhören. Drei, vier Parteien handeln zu gleicher Zeit ihre Sachen mit dem größten Sturm ab, während eine fünfte Partei unter demselben Lärmen zu einer Schwurable gung, also zu einer sehr wichtigen und feierlichen Hand lung, schreitet, so daß der Schwörende kaum seine eigenen Worte vernimmt. Daß dadurch im Volke die Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides die gebührende Achtung verliert, leuchtet von selbst ein; und der gemeine Mann kommt zu der Ansicht, ein Eid habe nichts zu bedeuten, ein Eid sei nichts und die Folge davon ist, daß so mancher Meineid und mancher leichtsinnige Eid geschworen wird. Es hat Optimisten gegeben, welche ge- 2
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