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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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niß oder Arbeit dazu angehalten werden. Ich habe also ge glaubt, daß der Petent formell und materiell hätte ab gewiesen werden können. Referent Sachße: Die Deputation hat dies deshalb nicht thun dürfen, weil die Appellation noch nicht erledigt ist, und weil man nicht würde übersehen können, welcher Beschluß dar auf gefaßt worden wäre. Man hätte der Beschlußfassung der höchsten Appellationsbehörde vvrgegriffen, was der Kammer nicht zukommt, da hier von Rechtsverhältnissen die Rede ist. Sie hätte überhaupt eher Petenten können formell sofort abwei sen, wenn nicht der besondere Umstand vorläge, daß zwei höchste Instanzen dabei vorhanden sind, das Kriegsministerium und zugleich die höchste Justizbehörde, welche auf die Appel lation zu entscheiden hat. Er ist mir seinem Gesuche an die höchste Militairbehörde gelangt, welche zugleich über das betref fende Kriegsgericht steht. Man konnte sie nicht abweisen, weil er hätte einwenden können: ich bin bei der höchsten Instanz gewesen und es bleibt mir nichts weiter als Beschwerde übrig. Darum hat die Deputation die Berichterstattung für nöthig gefunden. Präsident v. Haase: Es scheint übrigens, als ob der Abgeordnete in der Hauptsache mit der Deputation einverstan den sei, insonderheit mit dem Anträge der Deputation, daß auf das Gesuch nicht einzugehen sei. Nur hinsichtlich der Motiven scheint zwischen ihm und der Deputation eine verschiedene Mei nung obzuwalten. Es dürfte aber nicht einmal nöthig sein, die Motiven in dem Kammerbeschlusse mit aufzunehmen, son dern es könnte wohl genügen, wenn überhaupt die Frage da hin gestellt würde, ob die Kammer der Deputation beipflichte, welche der Ansicht ist, daß auf das Gesuch nicht einzugehen sei. Secretair v. Schröder: Ich habe die Bemerkung blos aus dem Grunde gemacht, weil der Beschwerdeführer sonst auf den Einfall kommen und glauben könnte, er sei blos deshalb von der Kammer abgewiesen worden, weil seine Appellation noch nicht erledigt ist, daß man aber, wenn diese erle digt gewesen, ihm gewiß geholfen haben würde. Dieser Ge danke könnte in ihm nach dem Vorschläge der Deputation auf steigen, und um denselben nicht aufkommen zu lassen, erlaubte ich mir das Wort zu ergreifen. . Präsident V. Haase: Wenn Niemand etwas spricht, so würde ich auf die Fragstellung übergehen. Referent Sachße: Ich halte doch dafür, daß das Depu- tationsgutachten zur Abstimmung komme, weil es der Kammer nicht zukommt, dem Beschlüsse der Appellationsbehörde vorzu greifen. Ich glaube auch, daß er wenig Hoffnung hat, wenn er dort abgewiesen wird, bei der Ständeversammlung Hülfe zu finden. Dies geht aus der Entwickelung des Herrn Secretair, die ganz begründet ist, sattsam hervor, und sollte er sich den noch beikommen lassen, so ist dies mit einer abermaligen Ab weisung bald zu erledigen. Abg. Eisen stuck: Ich kann auch nur wünschen, daß eS lediglich bei dem Gutachten der Deputation verbleibe. Ich halte es keineswegs für eine so unstreitige Sache, wie der Herr Secretair vorhin angenommen hat. Ich will nur zwei Rück sichten berühren; die eine ist die, daß sonderbarer Weise, aber wahr, die Behörden noch ungewiß seien, ob Munda oder Co- pialien zu Verlägen oder Gebühren gehören. In einem Falle - werden sie in Armensachen restituirt, im andern nicht. Es hat sich während des jetzigen Landtags ergeben, daß das Justizmi nisterium wohl für richtig hält, Copialien und Munda unter die Verläge aufzunehmen. Dagegen habe ich von Organen der Verwaltungsbehörden vernommen, daß diese anderer Meinung sind, und daß die, was ich nicht ganz richtig halte, Copialien und Munda ohne Unterschied unter die Gebühren rechnen. Die zweite, so ganz zweifellos steht die Behauptung nicht, wieder Herr Secretair darstellte, das kann ich deshalb nicht annehmen, weil doch Fälle vorgekommen sind, wo die Gerichtsbehörden ohne Weiteres die Gebühren in Armensachen erstattet haben. Stünde es so felsenfest, wie der Herr Secretair annimmt, so müßte man es der Unmöglichkeit beizählen, weil keiner mehr giebt, als er zu geben schuldig ist. Deshalb glaube ich wohl und dies kommt als dritter Grund noch hinzu, wenn die Sache beim Appellationsgericht pendirt, so scheint es mir gar nicht zweckmäßig zu sein, daß die Kammer sich schon anders aus spreche und Entscheidung schon abgebe, sondern ich glaube, wenn noch ein Rechtsweg offen ist, so lasse man doch den - Rechtsweg verfolgen und rathe nicht an, er solle verlassen wer den. Das sind die Gründe, weshalb ich wünsche, daß dem Deputationsgutachten, wie es gestellt ist, beigetreten werde. Präsidentv. Haase: Das Deputationsgutachten geht . dahin, dem Bittsteller zu bescheiden, es sei auf sein Gesuch, wegen unerledigter Appellation- nicht einzugehen. Ist die Kammer mit dem Deputationsgutachten einverstanden und tritt sie dem Beschlüsse bei? — Allgemein einverstan den. — Präsident l). Haase: Es ist nunmehr überzugehen zu dem anderweiten Bericht der vierten Deputation, wo Hr. Abg. Hantzschel Referent ist., Referent Hantzschel betritt die Rednerbühne und trägt vor den Bericht der vierten Deputation, über die Petition des Adv. Schenk zu Budissin, die Ergänzung des Erecutionsgesetzes betreffend, wie folgt:' ES hat der Advocat Constantin Schenk zu Budissin, in der unter dem December 1839 an die zweite Kammer ge richteten Petition darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn von einem Verpachter eines Grundstücks auf den Grund des mit seinem Pachter errichteten und gerichtlich recognoscirten Pacht- contracts die Aufhebung des ContractS vor dem bestimmten Ab laufe der Pachtung verlangt werden könne und veilangt werde, die Bestimmung des Gesetzes vom 28. Februar 1838. tz. 86 und flgd. das Verfahren bei Vollstreckung gerichtlicher Ent scheidungen in privatrechtlichen Streitigkeiten und den Erecu- tionsproceß betreffend, nicht ohne offenbare Läsion des Verpach- ters zur Anwendung komme.
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