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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^4^ A6. Dresden, den 10- Juni.' 1840. Fünf und fünfzigste öffentliche Sitzung am 1. Juni 1840. (Beschluß.) Berathung des Berichts der zweiten. Deputation über das Allerhöchste Decret vom 28. Februar 1840, den Gesetzent wurf wegen^Errichtung einer Pensionskasse für die Witwen und Waisen der Lehrer an evange- lischenSchulenbetreffend. — Vortrag der ständischen Schrift über das. Allerhöchste Decret, die Recognition vonÜrkunden vor auswärtigen Consuln betr.—- Berathung des Berichts dervierten Deputation über die Pe tition des Friedrich Wilhelm Michaelis umErrichtung eines ritterschaftlichen Creditvereins betreffend. —. Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Petition der Ge- meinderäthd zu Zöblitz, Kleinrgdmeritz, Glossen, Oppeln, Wohla und Bellwitz, Johann Gottlob Unger und Gen., in Betreff ihnen seit ihrer Verweisung an das Justizamt Löbau angesonnener erhöhter Kosten.— . Refer. Bürgerm. Schill: Die Bedenken Sr. königl. Ho heit gegen den Antrag des Herrn königl. Commissars habe ich ebenfalls äußern wollen; denn man wälzt dadurch eine Be schwerde der Predigerkasse auf die der Schullehrer, die der Un terstützung doch noch mehr bedarf, als die erste. Ich glaube, es würde dann noch besser sein, wenn man die Bestimmung des Gesetzes beibehielte. Behalten Sie den Antrag bei, dann wird in einzelnen Fällen, wo ein Schullehrer iti ein geistliches Amt übertritt, die Predigerkasse 2 Thlr. entbehren können. Was den Fall anlangt, den Se. königl Hoheit anführte, daß nämlich auch das umgekehrte Verhältniß eintreten könnte, so bemerke ich, daß dies nur dann eintreten würde, wenn der Geistliche in ein viel besser besoldetes Lehreramt übertritt. Allein der Uebertritt eines Lehrers in den geistlichen Stand ist oft nicht durch eine bessere Besoldung bedingt, sondern der Lehrer, der sich einmal dem geistlichen Stande widmen wollte, wünscht pun in densel ben auch ausgenommen zu werden, ohne Rücksicht aus eine bes sere Stellung. Domherr v. Schilling: Das Bedenken, das Se. königl. Hoheit aufgestellt, und der Herr Referent getheilt hat, daß näm lich durch den Vorschlag des Herrn Commissars der Schul lehrerpensionskasse eine Last aufgebürdet werden rpürde, kann ich nicht anerkennen, und zwar um deswillen, weil durch den Uebertritt eines Schullehrers-in den geistlichen Stand, der Schul lehrerpensionsfonds von der möglichen Last, die Rrlicten jenes Schullehrers dereinst versorgen zu müssen, befreit wird, und doch Jnnebehaltung der Hälfte des eingezahlten Eintrittsgeldes noch einen kleinen Gewinn macht. ' Referent Bürgermeister Schi ll: Ich weiß nicht, ob der Herr Commissar einen Antrag gestellt hat? König!. Commissar V.Hübel: Der Gegenstand ist in der That unbedeutend für die Kasse, und ich wollte daher nicht selbst einen Antrag stellen, sondern nur eine, Modification angeben, wie der Antrag der geehrten Deputation aufrecht er halten werden könne. Präsident v. Gersdorf: Ich darf wohl zur Fragstellung übergehen. Die erste Frage würde die sein, daß auf der fünf ten Zeile der §. nach den Worten: „ohne Vorbehalt einer Pen sion," die Worte: „oder durch Uebergang in ein geistliches Amt" ausgenommen werden sollen. Ich frage die Kammer: ob sie da mit übereinstimmt? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gers do rf: Dannfrageich: obSiedenAn- trag in die Schrift niedergelegt sehen wollen, der in. den Wor ten : „daß man den Uebertritt eines Lehrers erster Klasse in den geistlichen Stand als eine Beförderung ansehe, und annehme, daß in einem solchen Falle nur die Hälfte des Eintrittsgeldes in die betreffende Pensionskasse zu bezahlen sei," enthalten ist? — Wird einstimmig genehmigt. — Graf Hohenthal (Königsbrück): Ehe der Herr Präsi dent zur Frage über die tz. übergeht, erlaube ich mir ein Paar Worte, die mit dem Anträge der Deputation nicht im Zusam menhänge stehen, weshalb ich sie jetzt vorbringe. Es ist von der hohen Staatsregierung bemerkt worden, daß meine vorhin angegebene Ansicht richtig sei. Ich glaube nun doch nach nähe rer Prüfung, daß es das Beste sei, eine Bestimmung in das Gesetz selbst aufzunehmen, und es würde wohl bei dieser §. am möglichsten zu thun sein, so daß es nur mit wenig Worten ge schehen dürfte, wenn man auf der zweiten Zeile der ß. nach den Worten: „im Amt stehenden Lehrern" die Worte einschaltete: „wenn sie nicht schon als ordinirte Geistliche zur Predigerwit- wen- und Waisenkasse gehören." Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich habe zuvörderst zu fragen: ob sie ihn un terstützt? — Wird nichtausreichend unterstützt. —
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