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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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.nös geworden, und ich habe es der geehrten Kammer anheim zu geben, ob es ihr convenire, dahin Beschluß zu fassen, daß diese Schrift 2 bis 3 Tage in der Kanzlei ausgelegt werde, da mit von Jedem Einsicht genommen werden könne, um sich zu Aberzeugen, daß die in der Beilage enthaltenen Bemerkungen wirklich genau den Beschlüssen beider Kämmern gemäß seien. Wäre es nicht der Fall, so würde ich zu deren Vorlefen ver- schreiten müssen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich habe nur den Wunsch zu äußern, daß die Auslegung nicht länger als einen Tag dauere, weil, wenn die Schrift an die Staats regierung gelangt, sie noch durchzugehen ist, um die erforder liche Erklärung in d?n Landtägsabschied aufzunehmen. Präsident v. G ersdorf: Ich würde Vorschlägen, sie bis morgen Mittag auszulegen. v. Posern: Der Referent wird sie wohl kennen. Prinz Johann: Herr Bürgermeister Starke, als Re ferent, hat sie ganz genau durchgegangen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde dann bitten, daß Herr Bürgermeister Schill seine Schrift vortrage. Referent Bürgermeister Schill: Ich muß bemerken, daß noch einige Differenzen waren, die nun beseitigt worden sind, und ich würde die ständische Schrift vortragen können: die Er richtung einer Pensionskasse für Witwen und Waisen der Leh rer an evangelischen Schulen betreffend. (Dies geschieht.) Präsident v. Gersdorf: Ist Seiten der Kammer bei die ser Schrift etwas zu bemerken? — Es scheint nicht der Fall zu sein. Herr v. Schönberg wollte dann die Güte haben. v. Schönberg trägt dir ständische Schrift, das Gesuch der Seifensieder zu Olbernhau wegen Ermäßigung des Ein gangzolles für ausländischen Talg betreffend, vor: Präsident v. Gersdorf: Stimmt man mit dem Inhalte dieser Schrift überein? — Wird einhellig bejahet. — Vicepräsidcnt v. Carlowitz: Sie würde übrigens noch an die zweite Kammer zu gelangen haben, da sie hier entwor fen ist. Präsident v. G ersdorf: Ich würde glauben, daß wir, da die Zeit doch sehr vorgerückt ist, nicht einen Gegenstand vor nehmen, der allzulange aufhält; es würde aber der anderweite Bericht der ersten Deputation, der sehr dringend ist, vielleicht noch abgethan werden können. Ich ersuche den Herrn Vice präsident v. Carlowitz, den Vortrag zu geben. Referent Vicepräsident v. Carlowitz begiebt sich auf die Rednerbühne und trägt vor: „Anderweiter Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, den Gesetzentwurf über einige Bestimmungen wegen des Registrr'rens, der Notare und des rich terlichen Amtes betreffend." Derselbe lautet: Die Deputation, an welche der Gesetzentwurf über einige Bestimmungen wegen des Registrirens, der Notare und des richterlichen Amtes, nach darüber erfolgter Berathung in der zweiten Kammer zurückgelangt, legt das Ergebniß dieser Berathung nebst ihrem Gutachten in der unter D- anliegen den Zusammenstellung der Entschließung der Kammer unter, und bemerkt nur noch, daß die darin nicht aufgeführten §§., nämlich Z. 2, 5, 7, 8 und 12 in beiden Kammern ohne Erin nerung angenommen worden sind, und daß auch die zweite Kammer beschlossen hat, bei der in dem allerhöchsten Decrete er- theilten, die Kosten für die Prüfung und Zulassung der Rechts candidaten zur Advocatenpraxis betreffenden Erklärung Beru higung zu fassen. Nun folgt die Zusammenstellung der Beschlüsse beider Kammern: Gesetzentwurf §. 1. Bei Verwaltungsbehörden bedarf es rc. nicht der in der Verordnung vom 22. Februar und 29. März 1826, §. I, vor geschriebenen Qualifikation, vielmehr sind in jenen Angelegen heiten die Vorstände und Mitglieder der competenten Be hörde auch ohne diese Qualisication zum Registriren befugt. Die von Verwaltungsstellen hiernach unter Beobachtung der übrigen gesetzlichen Erfordernisse in den zu ihrer Compe- tenz gehörigen Angelegenheiten aufgenommenen Registra turen haben, wenn sie von den anwesenden Betheiligten mit unterzeichnet worden, volle Beweiskraft. Beschluß der ersten Kammer: Nichts erinnert. Beschluß der zweiten Kammer: s) Wegfall des Wortes „competenten." Gutachten der Deputation: sä s. beizutreten, weil dies Wort, eben weil es sich von selbst" versteht, nur erst zu Zweifeln Anlaß geben könnte. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zuvörderst zu fragen haben, ob man nach dem Beirathe der Deputation, die hier beizutreten anrärh, von Seiten der ersten Kammer auf das Wort „competenten" verzichten wolle? — Wird einstimmig bejahet. — Fernerer Beschluß der zweiten Kammer: lr) einzurücken nach dem Worte: „Qualisication" folgende Stelle: „in den zu ihrer Competenz gehörigen öffentlichen Angelegenheiten" dagegen statt: „den zu ihrer Competenz gehörigen" zu setzen: „diesen." Staatsminister v. Könneritz: Es ist der Vorschlag von dem Ministerium selbst ausgegangen, um ein mögliches Miß- verständniß zu beseitigen, was in der zweiten Kammer zur Sprache kam. Man glaubte nämlich, die Verwaltungsräthe sollten auch in solchen Fällen registriren und Urkunden mit der Kraft gerichtlicher Herstellen dürfen, wo sie nur als Administra toren des städtischen Vermögens austreten. Es wurde der
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