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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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M bestreiten und b) auf den Grund dieser Anträge ein Gesetz unter bemerkter ständischer Beistimmung zu erlassen. Ueber diese modisicirten Anträge würde sich nun die ge ehrte Kammer zu erklären haben. Prinz Johann: Ich wollte nur einiges Wenige hinzu fügen , da die Sache von einiger Wichtigkeit ist und es der Kammer gewiß darum zu thun sein wird, über die Differenz zwischen den. früheren Beschlüssen und den heute angerathenen sich klar zu werden. DerDifferenzengiebt es eigentlich materiell nur drei. Es soll 1) die freie Vereinigung über Ablösung der geistlichen ZHnten und anderer Naturalentrichtungen fernerweit nachgelassen sein, 2) sollen die Ablösungen ferner zu Recht be stehen, welche so weit gediehen sind, daß die Recesse entworfen werden könnten, und 3) soll die Frist bis zum 15. Juli erwei tert werden. Ich erlaube mir über diese drei Differenzen noch Folgendes hknzuzufügen. Wenn von der freien Vereinigung die Rede ist, so ist dabei Rücksicht genommen auf §. 8 des Ab lösungsgesetzes, nach welchem die Ablösung von geistlichen <rns- ribus nur unter Zustimmung der Actoren und Decretsertheilung der vorgesetzten geistlichen Behörde erfolgen solle. Von dieser Seite ist nicht nur das Recht der Geistlichen, sondern auch das Recht der Gemeinde sicher gestellt, und daher kein Bedenken, die Vereinigung nachzulassen. Die zweite Differenz bestand dar in, daß, wo die Ablösung bis zum Recesse gediehen sei, die Ab lösung auch ferner bestehen solle, während nach der frühem An sicht der Receß bereits vollzogen sein sollte. Es folgt daraus, daß, wo es nur an der Form mangelt, alle Recesse zu Recht be stehen sollen. Auch das scheint sachgemäß. Die Verschiebung des Termins endlich empfiehlt sich von selbst. Eine Folge der Annahme war die Frage, wie es gehalten werden sollte mit der Ablösungsrente, welche durch die freie Vereinigung entstehen würde. Da hat es nicht sachgemäß geschienen, die Bestimmun gen des Decrets in vollem Maße anzuwenden, da es Sache der Parteien ist, ob sie darauf eingehen wollen oder nicht, da cs in der Befugniß der Actoren stehen würde, die Ablösung ganz gbzulehnen, und zu besorgen ist, daß nach und nach eine Last, die man von der Staatskasse und der Staatsverwaltung abwäl zen wollte, doch auf dieselbe gewalzt werden könnte. Dagegen hat es zur Beruhigung der Abgg. der jenseitigen Kammer ge reicht, daß die Rente auf die Landrentenbank übernommen wer den soll, wo den Interessenten ein Weg eröffnet ist, ihre Ver bindlichkeit in einer gewissen Reihe von Jahren tilgen zu können. Auch die Annahme dieses Beschlusses dürfte angemessen sein. Was nun dis Kosten betrifft, so ist der Antrag der Deputation nur eine nähere Erläuterung des frühem Beschlusses, und ich kann der Kammer nur empfehlen, diesen Vereinigungsanträgen beizutreten, welche die Angelegenheit glücklich in den Hafen führen werden. D. Großmann: Ich bin der geehrten Deputation dank barer Schuldner dafür, daß sie in der Hauptsache an den frü heren Beschlüssen und den ihnen zum Grunde liegenden Grund sätzen festgehalten hat, bedaure aber, daß ihre Beschlüsse in der jenseitigen Kammer nicht allgemeinen.Anklang gefunden ha ben. Ich habe, veranlaßt durch die Wichtigkeit der Sache, diesem Gegenstände aufs Neue die prüfende Aufmerksamkeit geschenkt, welche er verdient, aber ich gestehe, bei jeder Prü fung zeigt sich immer mehr die Nothwendigkeit der Rückkehr auf die Grundsätze der Deputation. Alle Rücksichten, welche zu nehmen sind, beziehen sich unstreitig auf das geistliche und Schulamt, auf die Gemeinden, auf die Personen, auf den Staat. Fasse ich zuerst das Amt ins Auge, so ist es bei dem bedeutenden Verluste, den das Amt erleidet, unausbleiblich, daß die persönliche Tüchtigkeit, das Persönliche Ansehen und das Interesse der Amtsverwaltung selbst dadurch sehr gefährdet werden. Die persönliche Tüchtigkeit wird gefährdet; denn wenn die Stellen, die ohnehin im Durchschnitt gering sind, noch geringer werden, so steht zu befürchten, daß talentvolle Jünglinge sich nicht dazu begeben, und die Gemeinden mit Lehrern und Seelsorgern, welche eine vorzügliche Bildung ha ben, selten werden versehen werden. An eine Fortbildung aber ist deshalb viel weniger zu denken., weil es an den Mitteln da zu fehlt. Was nun das persönliche Ansehen betrifft, so ist es bekannt, daß der Landmann den Geistlichen zwar beneidet, wenn er etwas hat, aber ihn auch verachtet, wenn er nichts hat. Sieht sich der Geistliche genöthigt, auf die Unterstützung der Parochianen zu rechnen, und sich vielleicht Wünsche in die ser Hinsicht auch nur entfernt merken zu lassen, so wird er in den Augen der Gemeinde sinken, und den Einfluß nicht haben, den er haben sollte. Was nun das Interesse der Amtsverwal tung unmittelbar betrifft, so leidet sie, und es wird die Treue in derselben gefährdet. Sie leidet, in sofern als der Eifer er mattet , und die Freudigkeit sinkt bei Jedem, der mit Nah rungssorgen zll kämpfen hat. Es wird auch die Treue gefähr det ; denn man wird sich nach Nebenverdienst umsehen, viel leicht ein Institut anlegen, was nur gar zu leicht von der eigent lichen Seelsorge abzieht. Man wird härter werden in Fest haltung und Beitreibung der Stolgebühren, wodurch das Amt leidet, und sich endlich genöthigt sehen, die Bewirthschaftung der Pfarrgrundstücke selbst zu übernehmen, um den entstande nen Verlust zu decken. In Bezug auf das Amt halte ich es für wesentlich nathig, daß man die Naturalbesoldung beibe halte, aber auch in Bezug auf die Gemeinde. Die Gemeinde verliert, wenn das Amt nicht mit der Treue geführt wird, mit der es geführt werden sollte; sie verliert auch vornämlich in Beziehung auf die Person des Geistlichen. Das Mitleid kann es sich nicht versagen bei dem Anblick einer Familie, die mit Nahmngssorgen kämpft, eine Beisteuer zu geben. Die Ge meinde wird ersetzen, was verloren ist. Wenn nun aber bei einem eintretenden Todesfälle gänzliche Armuth und Mittello sigkeit zu Erhaltung. der Kinder da wäre, so würde die-Ge meinde am Ende für die ganze Familie sorgen müssen. Der Hauptverlust aber, rpelcher die Gemeinde trifft, fallt auf das Kirchenärar. Es läßt sich' berechnen, daß für jedes durch schnittlich WO Thlr. Kosten durch die Ablösung erwachsen, ja bei Vielen lassen sie sich auf mehre hundert Thalerberechnen.
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