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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth eilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 6^. Dresden, den 17. Juli. 184E). Acht und sechzigste öffentliche Sitzung am 19. Juni 1840. (A b e n d si tz u n g.) (Beschluß.) Anderweite Berathung über dieArmenordnung. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun Hrn. Bür germeister v. Groß bitten, seinen Vortrag über die Resultate der Berathungen kn der Vereinigungsdeputation zu halten, die vorhin über die Differenzpunkte bei der Armenordnung -stattgefunden hat. Bürgermeister v.Groß: Bei Berathung des vorliegen den Gesetzes in der zweiten Kammer sind einige Beschlüsse ge faßt worden, die von denen unserer Kammer abweichen. Eine solche Differenz hat sich bei tz. 4 gezeigt, tz. 4 der Armenord- nung war in dem Entwürfe so gefaßt: „Die öffentliche Armen versorgung schließt die Ausübung der Privatwohlthätigkeit gegen einzelne Arme nicht aus ; letztere ist jedoch im allgemeinen Interesse nur in solcher Weise auszuüben, daß dadurch die Zwecke der erstem nicht gestört und vereitelt werden." Die Deputation hatte bereits den Wegfall dieser tz. beantragt, weil man annahm, daß das darin ausgesprochene Princip sich von selbst verstehe, und die tz. vielleicht einer falschen Auslegung fähig wäre. Es wurde jedoch bei der Berathung in der ersten Kammer beschlossen, die tz. aufzunehmen, jedoch in folgender Fassung: „Die öffentliche Armenversorgung schließt die Aus Übung einer dieZwecke der erstem nicht störenden Privatwohlihä- tigkeit gegen einzelne Arme nicht aus." Die zweite Kammer hat sich bewogen gefunden, die tz. gänzlich abzulehnen, und .zwar aus den bereits erwähnten, von der Deputation der ersten Kammer angeführten Gründen. In Berücksichtigung derselben würde die Deputation der geehrten Kammer anrathen, sich mit diesem Beschlüsse der zweiten Kammer zu vereinigen. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, würde ich zu fragen haben: ob die Kammer gemeint sei, sich mit dem Vorschläge der Deputation und der zweiten Kammer zu vereinigen? — Wird einstimmig bejaht. — Bürgermeister v. Groß: Eine, zweite Differenz hat sich bei tz. 12 ergeben. Diese ist im Gesetz folgendergestalt gefaßt: „Privatwohlthätigkeitsvereine und'Anstalten haben sich mit der i öffentlichen Armenversorgungsbehörde in ein dergestaltiges Ver nehmen zu setzen, daß dadurch ein übereinstimmendes Zusam menwirken für einen und denselben Zweck befördert werde." Es wurde eine anderweite Fassung von der Deputation vorge schlagen, und zwar folgende: „Die öffentliche Armenversor gungsbehörde hat sich, soweit nöthig, mit Privatwohlthatig- keitsvereknen und Anstalten in ein dergestaltiges Vernehmen zrr setzen, daß dadurch ein übereinstimmendes Zusammenwirken für einen und denselben Zweck befördert und unterhalten werde." Die Deputation der jenseitigen Kammer war der Meinung, daß die bloße Abänderung in der Ergreifung der Initiative, wenn man daneben das „übereinstimmende Zusammenwirken" als Bedingung aufstellt, noch keineswegs ausreiche, um das Wirken der Privatwohlthätigkeitsvereine frei zu erhalten, da die Einschaltung: „soweit nöthig" schon an sich zu unbestimmt ist, auch von der öffentlichen Behörde zu leicht nur in ihrem Sinne zur Anwendung gebracht werden könnte, als daß darin die Privatvereine eine Gewähr gegen Uebergriffe zu finden vermöch ten. Es wurde daher folgende Fassung vorgeschlagen: „Die öffentliche Armenversvrgungsbehörde' kann von Privatwohlthä- tigkeitsvereinen und Anstalten darüber Auskunft verfangen, ob- Personen, welche von der erster» Unterstützung erhalten, oder in Anspruch nehmen, bereits von den Privatwohlthätigkeits- anstalten unterstützt werden, und in welcher Weise dies geschieht? Diese Auskunft zu ertheilen, können sich die Privatwohlthatig- keitsvereine und Anstalten nicht entbrechen." Die Deputation war der Ansicht, daß dieser Fassung b eizutreten sei. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob auch die Kam me diese Fassung, welche von der Deputation Genehmigung ge funden hat, ihrerseits genehmigen wolle? — Wird einstim mig bejaht. — . Referent Bürgermeister v. Groß: Ferner gab tz. 14 zu einigen Differenzen Veranlassung. Diese tz. enthält die Vor schriften der den Armenkassen zu gewährenden Einnahmen. ES ! war hierbei unter andern unter den zufälligen Einnahmen un ter 2 aufgezählt: „die bei der gerichtlichen Insinuation und Bestätigung von Käufen, Tauschcontracten, Schenkungen un ter den Lebendigen und auf den Todesfall, Erbtheilungen und andern Verträgen, bei denen eine Uebertragung des Eigenthums stattsindet, von den Betheiligten zu leistenden Beiträge." Die zweite Kammer hat diesen Satz anders zu fassen beschlossen, nämlich so: „2) die bei der gerichtlichen Insinuation und Be stätigung von Kaufen, Kauschcontracten, Schenkungen unter
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