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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schwankt, ob die von der jenseitigen Kammer beschlossene Er höhung der bisherigen Provision des Salzschänken von 2 auf 4- Groschen eine von den Umständen wirklich geborene sei, und ob nicht die Provision von 2 Gr. als ausreichend angesehen wer den dürfe, um den Aufwand und die Mühwaltung des Salz schänken zu decken. Meine Kenntniß von der Sache beschrankt sich allerdings hauptsächlich auf das Vcrhältniß der Residenz, wo be kanntlich seit dem Anfänge des siebenzehmen Jahrhunderts das städtische Privilegium des Salzverkaufs gegen einen jährlichen Re- compens an den Landesherrn abgetreten worden ist. Hier sind mir nun freilich Klagen der Salzschänken über die Unverhälr- nißmäßigkeit ihrer Provision zu den Muhwaltungen und Auf wande niemals zu Obren gekommen, im Gegenthcil hat, so viel mir bekannt ist, bei eingetretener Vacanz immer ein be deutender Zudrang zu dergleichen Salzschankstellen stattgcfun- den, und es scheint sonach wenigstens hier die Erfahrung für die Nolhwendigkeit einer Erhöhung der Provision Nicht zu sprechen. Wenn ich mich dennoch von der Ansicht der übrigen Deputationsmirglieder nicht habe trennen wollen, so ist dies aus dem Grunde geschehen, weil ich denjenigen Erfahrungen ein besonderes Gewicht beilegen zu müssen glaubte, welche mehre derselben ihrer Versicherung nach- in andern Lheilen des Landes und namentlich in den kleinen Orten desselben über die Lage derSalzschankengemacht haben, wobei einem Minder leb haften Betriebe des Salzschankes und bei dem durch die größere Armuth der Cvnsumenten gebotenen Verkaufe des Salzes in sehr kleinen Quantitäten eine Erhöhung der Provision, um sie mit der Mühwaltung des Salzschanken und dessen Aufwande in Einklang zu bringen, wohl gerechtfertigt sein mag. Ich habe daher nur den Wunsch beizufügen, daß nach Erhöhung der Provision der Bortheil des Salzschanken künftig Hand in Hand mit den Vortheilen der Cvnsumenten, besondersder ärmeren Cvn sumenten gehen, und diesen immer mit reichem Maas gemessen werden Möge. König!. Commissar v. Ehrenstein: Wenn der Hr. Re ferent den Antrag auf Erhöhung der Provision mit darauf gründet, daß die Salzschanken einen Verlust erleiden, indem sie das Salz im Scheffel einkaufen, dagegen aber in kleinen Quantitäten wieder verkaufen müssen, so erlaube ich mir hier auf die Bemerkung, daß den Salzschanken nachg lassen ist, die Metze Salz mit 7^ Pfund zu verkaufen, wahrend ihnen der Scheffel Salz mit 128 Pfund überliefert wird, wonach, da die Metze als der I6te Lheil mit 8 Pfund sich berechnet, den selben noch 8 Pfund pro Scheffel zu Gute kommen. Dieses Ü bergewicht dürfte wohl eine hinreichende Entschädigung für einen entstehenden Ausfall des Gewichts durch Eintrocknen ab geben. Eine Erhöhung der Provision würde aber die beabsich tigte Ermäßigung des Salzpreises zum Lheil wieder vereiteln. Die Staatskasse würde dabei zwar nicht interessier sein, indem die Cvnsumenten diese erhöhete Provision zu tragen haben, aber soviel ist gewiß, daß die Cvnsumenten dadurch 16—17,606 Lhlr. mehr zu übertragen haben würden. Prinz Johann: Ich erlaube mir nur mit wenig Worten die Gründe anzuführen, welche mich bewogen haben, -en übrigen Mitgliedern der Deputation beizutreten. Es wär na mentlich die ausgesprochene Erfahrung mehrer Mitglieder der selben, die in Mittelstädten Erfahrungen darüber gemacht haben, und die es bestätigten, daß namentlich in klei nen Städten die Salzschänken im Allgemeinen Mit einer Pro vision von 2 Gr. nicht auskommen können. Nun bleibe ich bei dem Grundsätze stehen, daß Jeder seine Leistungen nach Verhälmiß gut bezahlt erhalte, dafür aber auch den Anforde rungen, welche an ihn gemacht werden, auch gut entsprecht. Ich glaube daher, man könnte den gemachten Vorschlag wohl genehmigen und hoffe, es würde dadurch auch eine strengere Aufsicht herbeigeführt werden, die thsils von den Regierungs organen - theils von den Drtsobrkgkeiten bewerkstelligt werden kann. Bürgermeister Wehner: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß das Auskommen mit 2 Gr. Provision in kleinen Städten nicht möglich ist. In Kabrikstadten namentlich bekommen die Leute ihre Löhne Sonnabends, wo denn auch die Bedürfnisse, also auch das Salz, erholt werden; es entsteht dadurch bei den Salzschänken ein großer Andrang von Cvnsumenten, die ihr Salz Dreier- und Sechserwelse einkauftn. Bei dieser Gele genheit geht viel zu Grunde, es geht mancher fort, der nicht bezahlt, selbst mit dem Messen wird manches versehen und nicht zum Nachtheil der Cvnsumenten begang-n, wodurch na türlich eine Einbuße entsteht. Ich bin überzeugt, daß mit 2 Gr, Provision nicht auszukommen ist. Dazu kommt noch, daß die Salzschanken mehre Utensilien anschaffen müssen, die für sie sehr kostspielig sind und was sie nicht ungerechnet lassen können. Außerdem müssen sie noch Leute halten und Mehr Leute als sie nöthig haben werden, wenn das Salz nicht zu ge wissen Lagen erhole zn werden pflegt. Es ist hierbei ein ande res Verhältniß wie in Dresden, wo mit dem Verkauf des Sal zes Lag für Lag fortgefahren wird, wog gen kn solchen Orten der Verkauf sich auf einzelne Lage zusammendrängt, wobei außerdem, daß für die andere Zeit die Leute überflüssig ge^ halten werden, noch mancher Verlust entsteht. v. Zed^twitz: Schon früher hatte ich es bedenklich gefun den, mich für den Antrag der Deputation auf Erhöhung der Provision für die Salzschänken von 2 Gr. auf 4 Gr. zu be stimmen, weil, so weit mir bekannt ist, ein Verlust am Maas des Salzes jetzt nicht mehr für sie eintritt, indem bas Salz be kanntlich neuerlich nicht mehr vermessen, sondern verwogen wird. Nachdem ich aber nunmehr von dem köm'gl. Commissar ge hört habe, daß der Salzschanke beim Empfange des Salzes auch noch jenen besondern Bortheil eines Mehrgewichts genießt , der nicht geringer als 8 Pfd. pn. Scheffel ist, so kann ich mich um so weniger für den Antrag der Deputation erklären. Ich glaube, der Salzschänke ist hiernach gewiß schon hinreichend für allen und jeden Verlust, der ihn etwa treffen könnte, gedeckt, denn ich glaube nicht, daß ein Verlust, der vielleicht beim Einmessen durch das Vcrlorengehn an der Ciyflallisation entsteht, so groß
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