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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich nicht gelüsten laßt, es einzuschleifen, und es würde ein wah res Spionirsystem in allen Dörfern eingeführt, und das kann man wohl in einem constitutionellen Staate nicht dulden wol len , daß man dergleichen Ansichten durch ein Gesetz einführt. Es ist ein weit leichteres Mittel ohne diese Salzconscrip- tion. Man schaffe wohlfeiles und gutes Salz, dann wird gewiß keins über die Grenze kommen; das ist eigentlich der Weg, den die Negierung einführen muß; das Gesetz wird durch §. 19 vollkommen derogirt, unmittelbar aufgehoben werden, . was Anfangs sollte vermieden werden- Es soll eineLast von den Schultern genommen werden, und mittelbar will man sie noch härter machen. Denn durch das Amendement würde die §. noch harter. Die Individuen sollen nunmehr inspicirt werden. Wer soll das thun? Das soll auf diese Weise der Nachbar thun, zum Vor heil für den Denunciantett ; das kann nur eine trau rige Absicht sein, um einem Gesetz Eingang zu verschaffen. Ich muß also nochmals darauf erinnern, daß die ß. 19 vollständig wegfallen muß, wenn man nämlich dem Gesetze einen willkom menen Eingang im Volke erwarten lassen will. Secretair v. Biedermann: Auch ich werde für den Wegfall der stimmen müssen, da ich die Gründe für richtig anerkenne, die bereits dafür angeführt worden sind, be sonders aber, weil diese Bestimmung mir als Controlemaßregel doch zu hart und ungleich erscheint, und man einer solchen nicht bedürfen wird, da das für den Dienst im Innern des Landes angestellte zahlreiche Steueraufsichtspersenal doch wohl der Negierung Hülssmittel genug an die Hand giebt, um Salz unterschleifen auf die Spur zu kommen. Bürgermeister Bern ha rdi: Bei den milden und scho nenden Bestimmungen, bieder Z. zugesetzt worden sind und noch zugesetzt werden sollen, kann ich eine Härte nicht im Ge setzentwürfe finden; namentlich auch, wenn gesagt worden ist, daß für ganze Orte eine harte Bestimmung darin gelegen sei, und (Staatsminisier von Könneritz tritt ein) daß ganze Orte für Einzelne büßen sollen, so muß ich bemerken, daß zwar zu nächst, wenn solche Fälle eintreten, welche die Z. erwähnt, we gen Bezahlung der Salzdeputatreste man sich an den ganzen Ort halten, der Commun aber der Regreß an die einzelnen Mitglieder, an die einzelnen Restanten, zustehen würde, und diese also die Strafe des Ersatzes zu erleiden hatten. Ebendarum sollen die Jndividualsalzbücher eingeführt werden, damit man eintretenden Falls sehe, welche einzelne Bewohner des Orts es sind, die der Salzeinschleife sich schuldig gemacht haben. Und ist es der Fall, daß Jemand mehrmals und nach vorheriger Verwarnung gegen das Gesetz gesündigt hat, dann kann ich keine Härte darin finden, wenn er dafür büßen muß. Bürgermeister Hübler: Ich muß mich ebenfalls für die Beibehaltung der Z. erklären, und für die darin enthaltene Androhung der Salzconscription bei Ortschaften, die wieder holter Salzeinschleife sich schuldig gemacht haben. Die An drohung scheint mir aus doppeltem Grunde nolhwendig zu sein, einmal, wie schon erwähnt, als Präservativmaßregel, I. 18. . um abzuschrecken, und damit jede Ortschaft wisse, welche Chan cen sie nach wiederholten Salzeinschleifen zu erwarten habe. Dann aber scheint es mir auch in der That nothwendig, der Negierung ein wirksames und letztes Mittel im administrati ven Wege für den Fall in die Hatid zu geben, wenn sich bei einzelnen Orten gezeigt haben sollte, daß wiederholt virwirktö und zuerkannte Strafen nicht vermögend gewesen, dem Salz- einschleifr' Grenzen zu setzen. Von den meisten Sprechern, die sich gegen jene Androhung erklärt haben, ist als Grund an geführt worden, weniger die Härte der Maßregel, als die Schwierigkeit, bei Wiedereinführung der Salzconscription, das nöthige Quantum des Ortsbrdatfs zu bestimmen. Ich glaube) man kann das der Regierung überlassen, wie denn schott vdst Seiten des Herrn Commissars erwähnt worden, daß man in solchem Falle auf den Umfang des bisherigen Verbrauchs und die etwa hiebei eintretenden Localverhaltnisse Rücksicht nehmen werde. Das Bedenken möchte also wenigstens nicht als Grund angeführt werden, um die bezügliche Bestimmung der §. 19 aus dem Gesetze ganz zu entfernen. Referent Bürgermeister Schill: Wäre die tz. stehen ge blieben, wie sie der Gesetzentwurf enthalt, ohne Aenderung, so würde ich mich auch unbedingt für den Wegfall erklärt haben, allein durch die von der zweiten Kammer angenommene und von uns bevorwortete Veränderung und durch den Zusatz oder viel mehr durch die Erklärung in der Achriftbestimmung wird die Strafe so gemildert, daß sie in der That kaum etwas anderes, als Popanz sein kann. Ein Mittel müssen wir der Negierung überlassen, um überhandnehmende Salzeinschleife zu verhindern, und da giebt es wohl kein anderes Mittel, als die Wiedereinfüh rung der Salzconscription. Wenn man annimmt, daß nur wiederholte Salzeinschleife gelten sollen, als Grund zur Westra fung, so wird die Negierung allerdings auch nur darauf Rück sicht nehmen können, und jeder andere dringende Verdacht, na mentlich weniger Consumtion als zeither, soll die Wiedereinfüh rung nicht herbeiführen. Allein hierbei wird durch das Amendc- ment Sr. königl. Hoheit zu dem Anträge in der Schrift doch in der That manchem nachgeholfen. Durch die Jndividualsalzbü cher werden nicht die Communen, sondern Einzelne bestraft. Wenn man ferner vorgestellt hat, man habe keinen Maßstab über dir Quantität, welche der Einzelne verzehren müsse, so glaube ich, wird man sich an die jetzige Bestimmung von 2 Metzen nicht halten, sondern die Regierung wird das in den letzten Jahren consumirte Quantum zum Anhalt nehmen. Bekannt ist ge wiß, daß im Gebirge und Voigrlande viel aus dem Reußischen und Schönburgischen eingeschleppt worden, was sich im letzten Jahre wesentlich gemindert hat, und ich glaube überzeugt zu sein, daß das Quantum, welches seit drei Jahren verzehrt wor den ist, den wirklichen Bedarf nachweist, und dies wird künftig als Anhalt dienen können. Will man die §. ganz hinwegbrin- gen, so entgeht der Regierung ein unentbehrliches Anhaltungs mittel, um dieses Regal wirklich als nutzbares in Kraft zu erhalten. Ich fühle mich dieserhalb bewegen, mich für die zu erklären, unter den vcn der Deputation vorgefchlagenen Ver- 2
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