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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. *4^ AI,. Dresden, den 16. März. 1848. Dreißigste öffentliche Sitzung am 12. März 1840. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, dieErledigung einigerzwei felhaften Rechtsfragen betreffend. (2. Decision.). — Beschluß^der Rede des Herrn v. Welck: Daß da mals Veranlassung zu solchen Schadenansprüchen vorhan den war, will ich nicht leugnen; denn z. B. in der Ge gend von Klosterbuch zwischen Leisnig und Döbeln konnte man sicher darauf rechnen, daß fast alle Abende Nudel von 20 bis 30 Stück Hochwild aus dem Walde heraustraten und auf den Feldern standen. Es wurden späterhin die allerstrengsten Verordnungen an die Forstbeamten ertheilt, ja sie wurden so gar bei eigner Vertretung angehalten, das Hochwild auszu rotten, und es war dies so weit geschehen, daß die dortigen Grundbesitzer schwerlich noch Gelegenheit haben konnten, Kla gen gegen Hochwild zu führen; sie richteten nun aber ihre Kla gen auf die Schäden won Rehen und obschon sich diese auch wirklich in den meisten Fällen als sehr unbedeutend herausstell ten, und Seiten des Fiscus die Verbindlichkeit zu Gewährung einer Entschädigung für dergleichen Rehschäden keineswegs an erkannt wurde, so wurden demohngeachtet immer wieder der gleichen Klagen angebracht, weil sie einmal Mode geworden waren, Erhalten nun jetzt die Grundstücksbesitzer einen gesetz lichen Anspruch auf Vergütung von Rehschäden, so bin ich überzeugt, daß sie in Kurzem ihre Pfeile auch gegen die Hasen richten werden. Sind die Hasen ausgerottet, was bei der auch schon im Bericht erwähnten großen Fruchtbarkeit derselben zwar wohl einige Zeit dauern dürfte, oder sollte für den durch die Hasen verursachten Schaden ebenfalls Entschädigung gegeben werden müssen, so werden sie ihre Klagen gegen die Kaninchen richten u. s. w. Ich glaube also, daß es durchaus nöthig ist, daß die gesetzliche Bestimmung deutlich ausspreche, auf welche Lhiere allein sich eine Schädenvergütungsverbindlichkeit erstrecken solle. Allen weiter gehenden Ansprüchen muß ein fester Damm entgegengestellt werden, und ich glaube, daß wir diesen Damm nicht zu theuer erkaufen, wenn wirjetzt die Rehe unter die Zahl derjenigen Thiere mit aufnehmen, deren Schäden zu vergü ten sind. Bürgermeister v. Groß: Beide Antragsteller stimmen mit der Ansicht des Gesetzentwurfs überein, und es ist ihnen nur darum zu thun, einen Schlußsatz hinzüzufügen, wodurch die Vergütungder Wildschäden von anderem Wild ausdrücklich aus geschlossen werden. Es liegt wohl auch unstreitig im-Sinne der Decision, daß nicht wegen anderer Wildschäden Entschädi gung verlangt werden kann, und ich glaube, eine mehre Be stimmtheit wird schon dadurch erreicht, wenn das Wort „nur" eingefchoben wird. Graf Hohenrhal (Königsbrück): Das ist mein An trag. v. Welck: Ich würde mich allerdings dem Heern Grafen Hohenthal angeschlossen haben, wenn mein Amendement dem seinigen auch in dem zweiten Lhcile gleich gewesen wäre. Mein Amendement bezieht sich nur auf die erste Veränderung, die er vorgeschlagcn hat, mit der zweiten Veränderung würde ich mich nicht einverstanden erklären. Prinz Johann: Ich glaube, es würde ganz einfach sein, wenn der Antrag des Grafen Hohenthal in zwei Th eile gespal tet würde. Diejenigen j die für den Grafen Hohenthal stim men) würden beide Theile annehmen, und diejenigen, die sich für v. Welck aussprechen, würden nur für einen Theil dessel ben stimmen. Präsident v. Gersdorf: Es würde das bei der Fragstel lung ein Auskunftsmittel sein, wenn der Antrag des Grafen Hohenthal gespalten werden soll. (Zu v. Welck:) Werden Sie dann Ihr Amendement fallen lassen, oder wünschen Sie, daß es zur Unterstützung gebracht werde? v. Welck: Ich würde um die Unterstützungsfrage bitten. Präsident v. Gersdorf: Ich richte demnach die Frage an die Kammer: ob sie das Amendement des Herrn, v. Welck unterstützt? — Die Unterstützung erfolgt ausreichend. — Präsident v. Gersdorf: Herr Graf Hohenthal (Pü chau) hat sein Amendement, wonach die Worte: „ingleichen von Rehen" ausfallen sollen, zurückgenommen. Es würde daher nur noch das Amendement des Herrn v. Posern übrig sein, wonach nach den Worten: „ingleichen von Rehen" ein- geschoben werden soll: „jedoch nur im Falleinesüber- mäßig en Rehstand cs." v. Posern: Meine Herren, fürchten Sie, nachdem die Zeit schon so weit vorgerückt und der Gegenstand so vielseitig
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