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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich vereinigende La^esanstalt zu Hubertusburg im Wesentli chen zur Ausführun gebracht, und wir dürfen von-diesen der Bildung, Heilung sid Pflege Verlassener, Kranker und Armer zunächst gewidmete/Anstalten Wohlthätiges mit Zuversicht er warten. / Die gesammiFknanzverwaltung hat im Laufe dieser Fi- nanzperkode ihren,«regelten und ungestörten Fortgang genom men, und dre berts früher in Ausführung gebrachte Umgestal tung des indirem Abgabenwesens und der Perfonalabgaben hat sich fortwähnd als zweckmäßig bewahrt. Die Nützlichkeit des großen deuten Zollverbands tritt mit dessen Fortdauer immer mehr m mehr hervor. Durch einen mit den Regie rungen von Haiover, Oldenburg und Braunschweig abge schlossenen Vertg sind mehrere störende Einwirkungen auf dessen sinanzielErgebnisse beseitiget und die Verkehrs-Ver hältnisse mit den Staaten erleichtert und befördert worden. Der Abschluß «es Handelsvertrags mit der niederländischen Regierung hatm ersten Beweis geliefert, daß die im Zollver band vereinigtcRegierungen nunmehr im.Stande sind, ihre Verkehrsbeziehrgen mit außerdeutschen Staaten im Ver- tragswcge zu one'n und zu erweitern.. Das am letzten Land tag mit den treuen Ständen berathene Zollgesetz ist nebst dem Zoll- urSteuerstrafgesetz erlassen und gewissenhaft in Anwendungsrachtworden, Mit Wmßerung der dazu bestimmten Domainen ist eben so, wie-it Ablösung der auf der Staatscasse haftenden Verpflichtunn und der auf dem siscalischen Grundeigenthum ruhenden Eechtigungen und Befugnisse thatig fortgefahren und damit dso wünschenswerthen Vereinfachung der Verwal tung immeräher getreten worden. Die Osung und Regulirung der Privatgleite ist dem Schlüsse na; die mehreren Instituten zugebMgten Erleichte rungen beit Schlachtsteuer, so wie die für vormalige Trank- steuerbefrei'igen auf die Staatscasse übernommenen jährlichen Zahlungenlnd, mit wenigen Ausnahmen, durch Capitalabsin- dungen befiget; die Ablösung der für den aufgehobenen Bier zwang zu hlenden Renten ist in vollem Gange. - So ^schwinden ohne Rechts- und Eigenthums-Ver letzung n<« und nach alle, die Einheit und Gleichheit der Fi- nanzverwtung störende Vorrechte, und wenn erst, nach der nicht mel fthr fernen Vollendung der Vorarbeiten zu dem- neuen Gradsteuersystem und der Ermittelung des steuerfteien GrundeiMums, auch die bei der Grundsteuer statt findenden Freiheite^urch deren Ablösung,'nach den bereits feststehenden GrundsM, ihre Erledigung erhalten werden, so wird dann mit volls Grund behauptet werden können, daß die Bestim mungen^ §§« 37,38,39, der Verf.-Urk. vollständig verwirk lichet w-M sind. Df Abzahlung der Staatsschulden nimmt, nach Vor schrift di feststehenden .Schuldentilgungspläne, rhreN geregelten Fortgarf/ und der Credit des sächsischen Landes möchte durch den irgc'd eines andern Staates wohl nicht übertroffen werden. - Neben den nicht unbeträchtlichen außerordentlichen Zah lungen, welche die Beseitigung der vorgedachten Berechtigun gen erheischte, fehlt es den Staatscassen nicht an den erforder lichen Mitteln, um den betretenen Weg zu verfolgen, alle Ver bindlichkeiten auf das Pünktlichste zu erfüllen und zu neuen An lagen und Verbesserungen die erforderlichen Summen zu ge währen; auch wird dieser Zustand der Cassen es thunlich ma chen, dem Lande durch künftige Erhebung der Abgaben im 14 Thalerfuße, mit geringen Ausnahmen ohne Agiovergütung, eine wesentliche Erleichterung zu gewähren. > Durch den Abschluß einer Münzconvention im Zollverein ist der Uebergang zu einem veränderten, längstgewünschten Münzsystem vorbereitet worden, und es werden die deshalb vor- zulegenden vier Gesetze, in Verbindung mit dem, was durch das Gesetz vom 8.'Zanuar 1838 und im Verwaltungswege vorgekehrt wurde, die Ueberzeugung gewähren, daß diese wich tige Maasregel, wenn auch mit nicht unbedeutenden Geld opfern, doch ohne wesentliche Störung des Verkehrs, in mög lichst kurzer Zeit durchzuführen seyn wird. Konnte man sich im Laufe der vorjährigen Münzverhand lungen über die Annahme eines gleichförmigen Maaßes und Ge wichtes nicht.vereinigen, so wird sich die Regierung dadurch nicht abhalten lassen, über ein, auf die Basis des neuen Zoll pfundes zu begründendes rationelles Maaß- und Gewichts system dem Landtage eine Mittheilung zu machen. In Veranlassung der ständischen Wünsche soll die Salz regie einer veränderten Einrichtung unterworfen, dabei die zeit- herige Ungleichheit in den Anfuhrlöhnen des Salzes, mit einer Einnahmeverminderung von mehr als 30,009 Thlr-, beseiti get und darüber ein Gesetz vorgelegt werden. Die immer zunehmende Lebhaftigkeit des Verkehrs er heischt eine besondere Aufmerksamkeit auf den Bau und die Un terhaltung der Straßen, und es wird mit den dazu in Anspruch genommenen bedeutenden Mitteln nicht auszureichen, sondern em Gesetz zu berathen seyn, wie dem Ruin der Chausseen vor gebeugt werden kann. Haben lange Jahre des Friedens günstige Verhältnisse für Ackerbau, Handel und Gewerbe, verbunden mit einer um sichtig sorgsamen Verwaltung, das Gedeihen der sächsischen Fi nanzen begründet und erhöht, so glaubt die Regierung diesen Zeitpunkt auch für die Beförderung der Kunst benützen und eine Verwilligung für die Erbauung eines Theaters, dessen Be- dürfniß längst fühlbar geworden war, so wie auch eines Mu seum beantragen zu müssen, was dazu bestimmt ist, einigen der vorzüglichsten vaterländischen Kunstschätze eine bessere und wür digere Aufbewahrung und Aufstellung zu gewähren, als dies gegenwärtig der Fall ist. Keine'Gelegenheit ist versäumt worden, um die mit aus wärtigen Regierungen bestehenden freundschaftlichen Verhält nisse zu erhalten und bei sich darbietender Gelegenheit neue anzuknüpfen. Vorzugsweise wurden die diesseitigen diploma tischen Agenten benutzt, um bei jeder Veranlassung die.Jnteres- sen hiesiger Unterthanen zu vertreten und geltend zu machen;
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