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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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v. Thr'elau (auf Lampertswalde): Hierauf habe ich zu erwiedern, daß, wenn auch die Ortsbehörde nichts übertreiben läßt, die Leute vielleicht an andere Orte gehen, und nament lich die Dienstpersonen, welche die Nacht durchschwärmt haben, den Montag zu nichts aufgelegt sind. Wenn sie nun jeden Sonntag schwärmen, so gehen 52 Arbeitstage verloren. Dies ist aber nicht der einzige Nachtheil, indem auch Sittlichkeit und Moralität des Volks dadurch vollends untergraben werden. ihm untersagt ist. Graf v. Ho h ent Hal (Püchau): Die Hrn. v. Lhielau und v. Posern streiten sich, wie es mir scheint, hier ohne Noch, denn jede Obrigkeit, die ihre Pflicht erfüllt, muß ohnehin ex vkkvio zu allen Lanzvergnügungen Erlaubniß geben, ohne daß es in der Armenordnung steht. Es ist also nur eine Be stätigung der bereits bestehenden Gesetze. v. Lhielau: Es ist dies an vielen Orten der Fall, an vielen aber auch nicht, wo aber fast alle Sonntage Tanzver gnügen ist, wird es von außen her desto häufiger besucht. v. Welck: Vollkommen einverstanden mit dem Herrn v. Lhielau muß ich bemerken, daß dem^von ihm gerügten Uebel- stande nicht dadurch abgeholfen werden kann, daß sichdieObrig» Leiten mit solchen Erlaubnißscheinen karg bezeigen. Wenn A oder A Stunde von dem Orte auch Tanzvergnügen gehalten wird, können die Leute nicht abgehalten werden, auch dahin zu laufen. Deshalb lege ich aber ganz vorzüglichen Werth auf die Aeußerung der hohen Staatsregierung, daß die be nachbarten Obrigkeiten in bestimmte Tage, wo Tanzvergnügen gehalten werden soll, sich unter einander vereinigen sollen. Dieser Vorschlag ist schon bei mehren Landtagen gemacht wor den, und daß er ausführbar ist, lehrt die Erfahrung imMen- burgischen, wo eine solche Einrichtung schon getroffen worden ist. Daß die Lanzwuth einen höchst bedauerlichen Grad er reicht hat, ist gewiß, und daß die Folgen für Immoralität höchst bedenklich sind, nmd Jeder zugeben müssen, der zufällig einem solchen Tanzvergnügen beigewohnt hat. Es ist auch ein großer Unterschied zwischen Lanz-und andern Vergnügungen, durch die ersteren wird nämlich auch das zweite Geschlecht her beigelockt und es werden Extratouren der mannichfaltigsten Art getanzt, die eben den nachtheiligsten Einfluß auf die Sitt lichkeit haben. Ich halte es auch im Interesse der Gutsbe sitzer auf dem Lande und zwar nicht etwa blos der Ritterguts besitzer, sondern namentlich auch der.Bauern, welche Gesinde halten, für höchst wünschenswerth, daß eine Einschränkung der Tanzvergnügungen stattsinde. Ziegler und Klipp Hausen: Ich bin auch Einer von denen, welche dafür halten, daß die §. Wegfälle, weil es Sache der Polizei-ist. Wenn von Beschränkung des Tanzes für den gemeinen Mann gesprochen wird, muß ich wünschen, daß die hohem Stände mit,.ghten,Beispielen vorangehen und sich nicht unbedingt den Bällen und Vergnügungen hingeben möchten. Was soll es für einen Eindruck auf den gemeinen Mann machen, wenn er sieht, daß diesen gestattet ist, was Sind die höhern Stände nicht die Win terzeit fast jeden Lag mit Ballen und Vergnügungen beschäftigt, und wird dabei auf die Gesundheit Rücksicht genommen? Ich gebe zu, daß die Moralität dabei nicht leidet, ich erwähne aber, daß in den Höhern Ständen die Gesundheit rücksichtslos aufs Spiel gesetzt wird, Die vornehmen Stände mögen mit einem guten Beispiel vorangehen. Es wird am kräftigsten wirken. v. Großmany: Die Vertheidiger der Lanzvergnü- gungen haben allerdings io tbesi vollkommen recht. Was der Fröhliche thut, gerätst wohl. Eine Freude ist dem Volke nach der Mühsamen Arbeit der Woche wohl zu gönnen. Ich selbst bin kein Freund trübsinniger Frömmigkeit. Allein in ll^potdesi Haben sie auch, glaube ich, compler Unrecht. Wie die Kanzver- gnüguygen jetzt sind, sind sie das Grab der Sittlichkeit. Das ist meine Ueberzeugung, die ich öffentlich ausspreche. Die Vor schrift, welche die Staatsregierung in Vorschlag bringt, muß ich als eine Maßregel im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit, der häuslichen Ordnung und der allgemeinen bürgerlichen Wohlfahrt dankbarlichst anerkennen. Man gestatte, einmal den Lanz nur bei Lage, man gestatte ihn nur auf öffentlichen Plätzen, ,man gestatte ihn nur selten, und es wird sich zeigen, daß es den Leuten nicht um den Lanz zu thun ist, sondern um die Orgien, die mit dem Tanze verbunden sind, um die freie Nacht. Ich bin unbedingt für die Vorschrift, und setze voraus, daß sie so angewendet werde, daß kein Vernünftiger klagen darf. Es wird hiermit etwas eingeführt, was in manchen Ländern, wo dem Volke jedes Vergnügen gewährt wird, be reits eingeführt ist. Dem Anstande, der Würde eines gebilde ten Volkes, entsprechende Vergnügungen gestatte man, Aus wüchse aber müssen beschnitten werden. Secretair v. Biedermann: Ich bin Fein Feind un schuldiger Vergnügungen des Volkes, und eher zu nachsichtig, als zu strenge in dieser Hinsicht gewesen. Daß aber eine ge wisse Ordnung in die Sache gebracht werde, entweder durch Anordnung der Regierungsbehörde, oder durch Vereinigung benachbarter Obrigkeiten, finde ich wünschenswerth, aber nicht angemessen, daß es durch die Armenordnung geschähe. Deshalb werde ich gegen die Z. stimmen. Bürgermeister Wehner: Schon in der Deputation habe ich mich gegen die tztz. 138 — 141 erklärt, weil ich die Ueberzeugung habe, daß sie nicht viel nützen werden. Wenn man jetzt sagt, das Tanzen werde übertrieben, so kann ich das nicht zugeben. Wenigstens die Mädchen beklagen sich nicht über die Lanzwuth, sondern über die Lanzfaulheit der jungen Männer, und daß sie sitzen bleiben, wo sie doch gern tanzten. Was hier vorgeschrieben wird, haben wir eigentlich schon. Ueber 10 Uhr darf in der Regel nicht getanzt werden, und was die freien Nächte betrifft, so werden sie wenigstens in den mei sten Orten mit der größten Umsicht bewilligt. Für sich allein kann kein Schänkwirlh das Lanzen bis über 10 Uhr gestatten. Er muß Erlaubniß haben. Im Ganzen genommen wird also
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