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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mktthelr««ge» über die Verhandlungen des Landtags. 78. Dresden, am 25. Februar. 1837. Fünf Und dreißigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 8. Februar 1837^ (Beschluß.) Berathling über den anderweitm Bericht der 2. Deputation über' das höchste Dekret, das Staatsschuldenwesen betr. — Referent Iunghans: Wenn unsre Staatsschuld bedeu tend wäre, so müßte daraus Rücksicht genommen werden, allein es befinden sich in denHänden der Staatsgläubiger nur 7,800,000 Bhlr., eine Summe, welche im Vergleich zu der Einwohnerzahl und der Wohlhabenheit Sachsens nicht.großzu nennen ist, sodaß kein Grund vorhanden ist, auf einen die Abzahlung noch mehr beschleunigenden Tilgungsplan Rücksicht zu nehmen. Abg. Todt: Ich kann mich nur mit dem Beschlüsse der I Kammer einverstanden erklären und muß mich daher dem, was der Hr. Vicepräsident vorhin bemerkt hat, anschließen. Es ist allerdings edel und löblich, nicht immer das eigne Ich im Auge zu haben und namentlich auch an die Nachkommen zu denken; die Gegenwart scheint mir aber auch einiger Berücksichtigung zu bedürfen. Denn wir sorgen für die Nachkommen schon da-' durch, indem wir die nöthigen Formen im Staatslcben Hervor rufen, die ohne Kosten nicht hervorzurufen sind, und die'am mei sten erst den Nachkommen zu Gute kommen. Uebrigens wird, wie man sich aus dem, was die I. Kammer hierüber bemerkt hat, i überzeugen muß, der Staatskredit dadurch, daß die Staatsschul dentilgung in der von der I. Kammer beschlossenen Maße ein gerichtetwird, nicht gefährdet; denn es wird den früher übernom menen Verbindlichkeiten ja vollständig Genüge geleistet. Abg. v. Thielau: Zur Widerlegung habe ich zu entgeg nen, ost man glaube, daß die Zukunft dergleichen Ausgaben, wie die Gegenwart, nicht haben werde? Ich kenne keinen constitu- tionellen Staat, wo die Ausgaben des Staatshaushaltes nicht bedeutend gestiegen sind. Die angeführten Gründe sprechen für die Deputation. Abg. AtenstäVt: Auch ich würde geneigt sein, mich für die I- Kammer zu erklären. Es ist richtig, daß sich jetzt unsere Finanzen in gutem Zustande befinden; wir müssen uns aber auch eingestehen, daß wir uns am Vorabend so mancher Veränderung befinden, welche die Kräfte der Staatsbürger noch bedeutend in Anspruch nehmen werden. Mir scheint, daß, wenn der Vor schlag der .Deputation angenommen wird, in der nächsten M- nanzperiode mehr aufgebracht werden muß. Da wir nun nicht übersehen können, wie viel uns alle diese Veränderungen kosten werden, so wird immer zu rathen sein, in der nächsten Finanzpe riode nicht allzuviel auf die Staatsschuldentilgung zu verwenden. Uebrigens ist in dem Lilgungsplane, welchen der ständische Aus-' schuß vorgeschlagen hat, Vorbehalten worden, wenn dieBestände dies rathsam machten, auch einen größer» Lheil der Staats kräfte künftig auf die Staatsschuld zu verwenden. Entschei den wir uns für diesen Vorbehalt, für welchen sich die Staatsre gierung bereits in der I. Kammer erklärt hat, so steht es ja immer frei, wenn die Umstände dies erlauben, künftig auch mehr abzu tragen. Für den gegenwärtigen Augenblick aber würde ichmich mehr für den Plan der I. Kammer erklären, ' Abg. Eisenstuck: Ich kann allerdings der Ansicht der I. Kammer nicht beipflichten und muß bei dem stehen bleiben, wohin sich der ständische Ausschuß auf Antrag des Ministeriums und die Dehütatiott entschieden hat. Es ist mir bekannt, daß man bei andern Anleihen, namentlich den städtischen, das Prinzip be- fölgt hät, daß' man 1 Prozent mit Zinsenzuschlag zur Norm nahmt Das paßt aber nicht auf Staatsanleihen. Der Staat hat die Verbindlichkeit gegen die Gläubiger übernommen, min destens 1 Prozent auf die Tilgung zu verwenden. Diese ist er füllt, aber vom Ainsenzuschlag kein Wort erwähnt. Die Gläu biger haben das nicht zu verlangen. Es hat sich so gemacht, und man hat es aus guter alter Observanz beibehaltcn. Bei den Englischen Staatsanleihen ist man ganz davon abgegangcn, und eine klare Uebersicht für die Finanzperiode und das Finanz ministerium liegt darin, wenn eine gleiche Tilgung angenom men wird. Wenn es ferner die Kräfte des Landes gestatten, so sollte ich doch meinen, daß die Gläubiger ein Recht haben, zu verlangen, daß einTheil der Staatskräfte dazu verwendet werde. Man muß bedenken, daß eine sichere Gewähr nicht geleistet wer den kann, daß es unter allen Verhältnissen so sein werde. Es kommt eine ungünstige Periode, und der Staat wird in die Nothwendigkeit versetzt sein,.den Tilgungsplan auf ein Pro zent zu reduziren. Dem könnten dann die Gläubiger nicht wi dersprechen. Mit Zinsenzuschlag, würde ich Bedenken tragen, f die Maßregeln zu bevorworten. Dies sind einige Gründe, welche s dem das Gewicht halten werden, was in der I. Kammer gegen !. den diesseitigen Kämmerbeschluß erwähnt wurde. Abg.Ndftitz und Jänckendorf: Ich bin der Meinung, daß, möge man einen Lilgungsplan feststellen, wie man wolle, das Haupterfotderniß immer bleibt, fest und unveränderlich bei demselben stehen zu bleibenman möge ihn weder erhöhen noch -vermindern. Wollte man l^ Prozent festfetzen, so würde selbst ! auf 1 Prozent Nicht-gut wieder zurückzugehen sein. Gegen dieAn-
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