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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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habe ich den Antrag hauptsächlich deswegen gestellt, um der Finanz-Deputation davon Mittheilung zu machen. Es ist nur eine veränderte Bestimmung hinsichtlich des Fonds, aus dem die Mittel für den bezeichneten Zweck genommen werden sollen. Präsident: Es kann nun dieBerathung über den Be richt selbst erfolgen. > . . Referent Meisel begiebt sich auf die.Rednerbühne und bemerkt zuvörderst, daß er nicht wisse, ob die Kammer wün sche, daß das Dekret vorgelesen werde, oder ob sofort mit dem Vortrage des Berichts begonnen werden könne. Nachdem man sich für Letzteres bestimmt, bemerkte derRes e- reNt noch,daß derBericht einigeStellen enthalte,welche durch den neuerlich gefaßten Beschluß bezüglich der aufdasBudjet zu über nehmenden Militairleistungen getroffen würden, diese aber das Deputations - Gutachten keineswegs alterirten, daß jedoch dar auf Bezug zu nehmen sek. Es sei dies an zwei Stellen der Fall, wobei er sich die Erlaubniß erbitten werde, darauf zurück zukommen. , ' . Der Referent trägt nun den Bericht vor, woraus wir folgendes Wesentliche erwähnen: - Das höchste Dekret vom 15. November v. I. (s. dasselbe Landtagsakten I. Abteilung I ster Bv. S. 489.) verbreitet sich über die Unzweckmäßigkeit der Lage und einige Mängel des der- malig en Hospitals für die Garnison Dresden so wie derMi.li- tair-Apotheke, in Betracht der bedeutenden Entfernung dieser Anstalten von den Kasernen, in welchen sämmtliche hier garni- sonirende Truppen-Abtheilungen, mit Ausschluß einer einzi gen Reiter-Compagnie, untergebracht sind, vermöge welcher Uebelstände sich der dringende Wunsch heraüsgestellt hat, eine baldige Verlegung jener Heilanstalt zugleich mit der zu derselben gehörenden Apotheke zu bewirken. Behufs einer solchen Trans lokation wird Has früher für die Militair-Strafcompagnie be stimmte Gebäude in Vorschlag gebracht; zu Erweiterung und Einrichtung desselben aber die Berwilligung einer Summe von 12,000 Thaler beantragt. Bei Berathung dieses Gegenstan des überzeugte sich die Deputation, daß das von ihr abzuge bende Gutachten durch genaue Prüfung und Beantwortung folgender Fragen bedingt sei: 1) Ob der Stadt Dresden nicht die Ausgaben zu dem neuen Hospitalbau nach der Ordonnanz ganz oder zum Theil anzusinnen; 2) ob die Verlegung des ehe maligen Hospitals überhaupt zweckmäßig und rathsam; 3) ob mit derselben vor der Hand noch Anstand zu nehmen, und 4) ob die in Antrag gebrachte Bewilligungssumme dem beabsichtigten Zweck entsprechend und angemessen sei ? Die Deputation beschäftigt sich nun mit der Erörterung der ersten der gedachten Fragen, kn welcher es unter andern heißt: Es kommt in Betracht, daß, nachdem bei der letzten Standeversammlung beschlossen worden ist, mit Einführung des neuen Grundsteuersyftems alle und jede Militair-Natural- Prastationen auf das Staats-Budjet zu übernehmen, die Staatskasse schon in kurzer Zeit in den Fall kommen würde, der Stadt Dresden einen, ihr jetzt anzusinnenden Beitrag zum Neubau eines Militair-Hospitals — selbst in dem Falle, daß er rechtlich gefordert werden könne. — wieder zurückzu erstatten. Referent bemerkt bei dieser Stelle: Hier ist es, wo der neulich gefaßte Beschluß Anwendung leiden wird. Am Ende der.Erörterung zur ersten Fratze heißt esr. Die Deputation hat die Ansicht gewonnen: „daß der Stadt Dresden die Ausgabe zudem neuen Hospitalbau weder ganz noch zum Theil angesonnen werden möge." Auf die Frage des Präsidenten: Ob Jemand über diesen ersten Vorschlag zu sprechen wünsche, äußert .Abg. v.. Dieskau: Nach dem Berichte der Deputation ist ursprünglich die Stadt Dresden verbunden gewesen, für Gelaß zu Unterbringung der Kranken der Garnison zu sorgen, denn es heißt in demselben, es hätten besondere Rück sichten vorgelegen, welche damals die. Staatsregierung.ver anlaßt hätten, die Stadt Dresden von einem diesfallsigen Beitrage zu dispensirenund sie mit einem Zuschüsse zu der Ankaufssumme zu verschonen. Jene Verbindlichkeit aber, welche ursprünglich der Stadt Desden und andern Gar nisonsorten obgelegen hat, ist gesetzlich ausgesprochen worden durch die Ordonnanz vom Jahre 1828. -In den §§. 73. 75. 76. und 79. derselben heißt es ausdrücklich,-daß die sämmtli- chen Orte,, welche Standeinquartierung haben, verpflichtet seien, den erforderlichen Gelaß für stelMde.Ho'spitalanstalten und zur sonstigen Unterbringung kranker,Unteroffiziere und Gemeinen unentgeldlich herzustellen und zu unterhalten. Es ist auch in dem Berichte anerkannt-worden, daß demge mäß die Stadt Dresden, wenn sie. auch nicht unmittelbar.zur Herstellung.der nöthigen Gebäude selbst, wess diese bereits vorhanden gewesen, einen Beitrag geleistet,, dennoch zur Un terhaltung derHospitalgebäude und Utensilien einen jährlichen Beitrag von 1100 Lhlr. zu geben verbunden sei. .Dadurch aber, daß irgend Jemand eine Zeit lang eine Verbindlichkeit, die ihm der Natur der Sache nach obliegt, nicht erfüllt hat, dadurch ist nicht sanktwnirt, daß auch tzie Verbindlichkeit an sich wegfalle. Zwar hat die Deputation in, ihrem Bericht an- gegeben, daß hier eine Verlegung des Hospitals in Frage sei und nicht ein besonderer Neubau; allein wje im Abschnitts sub 4: des Berichts bemerkt ist, sv werden bei dieser Verlegung Neubaue höchst nothwendig sein. Die Deputation erklärt diese Verlegung selbst für nöthig, und ich kqnn daher nicht glauben, daß die Stadt Dresden in Rücksicht der vorzüglich in der Ordonnanz ausgesprochenen Bestimmungen berechtigt sein könne, Anspruch zu machen auf Befreiung von'Beiträ- gen, zu denen sie gesetzlich verbunden ist. . Es wird, sich von der Deputation darauf bezogen, daß, weil in Kurzem ein neues Grundsteuersystem eintrete, wodurch die Militairpra- stationen auf das Budjet übernomyiey würden, dann jeden falls die Stadt Dresden berechtigt sein werde, den geleisteten Beitrag zurückzufordern. Das neue Grundstsuersystem ist aber noch nicht eingeführt, und man kann nicht wissen, wenn es eingeführt wird. Bis dahin wird also die Stadt Dresden nach den ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen der Ordon nanz verpflichtet sein, ein Militairhospital -für die sie ange hende Garnison zu gewahren und zu unterhalten. Denn ich kann mich nicht üherzeugen, daß die Stadt Dresden lediglich
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