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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilrritgerr über die Verhandlungen des Landtags. 16« Dresden, am IS. December. 1836. Siebente öffentliche Sitzung der I. Kammer am 9. December 1836. (Beschluß.) Fortsetzung der allgemeinen Berathung des von der zur Berathung über den Entwurf eines Criminalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen' von der I. Kammer der Standever- sammlung medergesetzten Deputation gefertigten Berichts. (Frage über die Todesstrafe.) — (Fortsetzung der Rede des Abg. Zieglerund Klipp hausen.) Erlauben Sie mir zuvörderst, mich über die Ver brechen und Vergehen und deren hauptsächlichste Quellen im Allgemeinen auszusprechen, dann zu dem Entwurf des neuen Strafgesetzes überzugehn und aus demselben die Na tur, die Bestimmung der Strafen und die Gerechtigkeit der selben abzuleiten; drittens den Tod, insofern er ein Strafmittel sein dürfte, ins Auge zu fassen, und die Todes strafe als rational oder irrational für diesen Zweck zu betrach ten ; und endlich viertens die Nothwendigkeit oder Nützlich keit der Todesstrafe zu untersuchen, und am Schlüsse einen Antrag an die hochverehrte Kammer anzuknüpfen. Was also erstens die Quellen der Vergehungen und Verbrechen anlangt, so liegt wohl am Tage, daß ihr eigent licher Grund zu suchen ist: in der drückenden Armuth, in der schlechten Erziehung und in der Unbekümmerniß der Gesell schaft um den Verbesserungszustand der sogenannten Proleta rier. Die drückende Armuth muß jedenfalls bei einem Men schen, der mit Anforderungen an diese Welt von Gott in die selbe gesetzt ist, manches unangenehme Gefühl, manche Miß stimmung in seiner Seele Hervorrufen. Iemehr er sich dem Kummer und dem Mangel ausgesetzt sieht, jemehr Muß es sein Gemüth reizen, wenn er vorzüglich den Schwelger im üppi gen, reichen Leben neben sich gewahrt, der ihm hohnlächelnd einige Brocken seines Neichthums zuwirft. Das Uebel muß dadurch noch mehr gesteigert werden, wenn sich für ihn eine Unglücksgefahrtin findet, mit der er in die Ehe tritt. Was soll aus ihren Kindern werden, die auf der niedrigsten Stufe des Elends, in diesen schmusigen Hütten, in diesen Spelun ken des Uebels aller Art ihr Dasein empfangen? Es ist wirk lich ein Beweis, der für die ursprüngliche Güte der menschli chen Natur spricht, daß bei der häufig so schlechten Erziehung der Verbrechen nicht noch mehrere sind. Es können diese Un glücklichen nur dadurch gebessert werden, wenn die bürgerliche Gesellschaft ein lebhafteres und aufmerksameres Auge diesem Theile ihrer Mitbrüder zuwendet, wenn sie mit den Gaben, die oft mit großer Freigebigkeit anders wohin gespendet wer? den, die Unterstützung dieser Unglücklichen bezweckt. Ich bin zwar nicht gemeint, daß auf diese Weise Heil für den Staat erzeugt werde, sondern nur für diese Menschen. Im Gegen- theil glaube ich, der Staat habe Mittel und Wege genug in seiner Gewalt, um diese Menschen zu beschäftigen, ihnen ein sicheres Brot zu gewähren und sie allmählig empfänglich zu machen, ein Eigenthum zu erwerben. Es liegt etwas Gött liches darin einen eignen Heerd anzubaun. In einem engen aber eignen Raum wird die Sittlichkeit erzeugt; Vater und Mutter fühlen die Wohlchat eines Eigenthums, sie lernen fremdes Eigenthum achten, und es ist nicht zu leugnen, daß mancher Verlorne oder sogenannte Zuchthauscandidat auf diese Weise zum brauchbaren Staatsbürger umgewandelt werden kann. Man könnte einwenden, daß das humoristische und sanguinische Träumereien seien. Allein ich gebe zu bedenken, welche Gewalt der Staat in den Grenzen seines Umfangs habe, was er thun könnte, und was er nicht thut, wahrend doch viel leicht auf diese Meise gar Manches umgangen werden könnte. Es kann vielleicht der Staat sagen: wo soll ich Mittel hernch- men? ich brauche sie zu dem und jenem. Hier möchte es dem Staate gehn, wie so manchemPrivaten, her unnöthige Ausgaben macht, und wenn er nothwendige Ausgaben zu machen hat, sich beengt fühlt. Gewiß wird der Staat, der Ausgaben machen will, um Menschen zn veredeln, seine Aufmerksamkeit zuerst auf die Classe von Menschen wenden, die man Proletarier nennt. Es wird ihm gelingen, wenn auch nicht den größten Theil, doch gewiß einen großen Theil zu gewinnen. Es würde da durch ermöglicht, die Criminalgesetzgebung mehr und mehr zu vereinfachen, wodurch man sie am Ende in einem ganz ein fachen Codex niederzulegen vermöchte. . Von dieser Ansicht erlaube ich mir zweitens auf den Ent wurf des Gesetzbuches selbst überzugehen. Es hat mir aller dings die Zeit gemangelt, um diesen genau zu studiren, aber es istmir nicht entgangen, daßdas wahre Princip eines solchen nicht leicht aufzusinden ist. Es ist indessen sehr einleuchtend, daß dieser Entwurf das Product eines konstitutionellen Staates sei, also eines Staates, in welchem Gerechtigkeit lebendig ins Leben treten soll. Auch dem vorliegenden Entwürfe muß Ge rechtigkeit zum Grunde liegen. Die hochverehrte Deputa tion, hat den Weg angegeben, den auch, ich gegangen bin; sie Hat gesagt: . Strafen müßten human, gerecht und zweckmäßig sein. Die beiden letztem Eigenschaften fallen dem Gebiet der Gerechtigkeit- die erstere dem der christlichen Milde anheim. Die Gerechtigkeit fordert, daß ein Verbrecher nach der Strenge des Gesetzes und in der Art bestraft werde, wie sein Verbrechen die Straft erheischt. Wer in die Freiheitssphäre eines Men-
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