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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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DieRegistrande enthält: I) Den 15. Novbr. Der pensionirte Auditeur Christian Friedrich Constanz Grohmann zu Dresden, bittet um Remedur einer prohibitivenMinisterialverordnung, den Abdruck eines Auf satzes in der Staatsbürger-Zeitung betreffend, nebst3Beilagen; (an die 4. Deputation.) Abg. v. Kiesenwetter zeigt seine Wahl als Vorstand bei der Finanzdeputation an; (zu den Akten zu neh men.) 2) Den 15. Novbr. Das hohe Gesammt-Ministerium theilt der Kammer nachträglich mit: daß derindem unterm 7. d.Mts. mitgetheilten Verzeichnisse sub. L. 1836 aufgeführte Stellver treter des Abgeordneten des 11.städtischen Wahlbezirks, Stadt richter Carl Wilhelm Blüher zu Geyer, die Zustimmung des Stadtraths zu der Stellvertreter-Function beigebracht habe und ihm die erforderlicheLegitimations-Urkundezugefertigt wor den. (zu denAkten zu nehmen.) 3) Mittheilung des hohen Ge- sammt-Ministeriums nebst2Decreten, als: s) die Einrichtung ei nes neuen Militärhospitals für die Garnison Dresden betr.(wird verlesen) und an die 2. Deputation abgegeben, b) Die Kassen bestände betreff, nebst einem hierzu gehörigen Aufsatz sub. L. (Ist in geheimer Sitzung zu berathen, und an die 2. Deputa tion abzugeben.) Ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, äußert der Abg. Todt: Er müsse sich eine Frage an das Direk torium erlauben, welche einen Gegenstand betreffe, der einer Besprechung dringend nöthig zu sein scheine. Es verlaute nämlich, daß die Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags nur im Auszuge und ohne den Beirath der Kammer erfolgen sollten, indem es blos der Redaction anheim gegeben sei, was sie davon aufnehmen wolle. Da nun hierüber in der Kammer etwas nicht zur Sprache gekommen sei, so er laube er sich die Frage: ob vielleicht dem Directorium etwas privatim bekannt geworden, damit er nach Befinden einen Antrag stellen könne. Der Präsident erwiedert, daß dem Directorium nur be kannt sei, daß der 1. Kammer eine Mittheilung über diesen Ge genstand vorliege, und zu dessen Erörterung eine Deputation er nannt worden sei. Nachdem Secret. Richter erwähnt, daß die diesfallsige Berathung der 1. Deputation zugewiesen worden wäre und der Präsident hierauf bemerkt hat: Es werde dann die ser Gegenstand auf verfassungsmäßigem Wege an die 2. Kam mer gelangen, so erklärt Abg. Todt sich dadurch jetzt befriediget. Man schreitet nun zur Wahl der 3. Deputation, zu wel cher, da der Präsident in Gemäßheit der Landtagsordnung Vorstand derselben ist, blos sechs Mitglieder zu wählen sind. Die erste Abstimmung giebt kein entscheidendes Resultat. Bei der zweiten dagegen, zu welcher sich die Zahl der anwesen ¬ den Abgeordneten auf 67 vermehrt hatte, erhalten eine absolute Stimmenmehrheit: Viceprasident v. Haase mit 44 Stimmen, v. Leyser mit 42 St., 0. Wiesand mit 42 St., v. Dieskau mit 39 St. 0. Schröder mit 47 St. Ehe man zur dritten Ab« stimmung übergeht, wird bemerklich gemacht, daß, da der Vicepräsident v. Haase zu dieser Deputation mit erwählt wor den sei, es nach tz. 105 der Landtagsordnung nöthig werde, ein stellvertretendes Mitglied, zugleich mit zu wählen. Die Zahl der Abstimmenden hatte sich indessen bis auf 69 erhöht. Da die nunmehrige Wahl nach relativer Stimmenmehrheit zu erfolgen hatte, wurde die Frc-ge gestellt: ob dies auf die Wahl des Stell vertreters Anwendung finde? Nachdem die Kammer sich dafür entschieden hatte, wurde bei der nun erfolgten Abstimmung Abg. 0. v. Mayer mit 40 Stimmen zum Deputationsmitglied, Abg. Todt aber mit 33 Stimmen zum Stellvertreter des Vi- ceprästdenten v. Haase gewählt. Bei der Wahl der 4. Deputation wurden bei der ersten Ab stimmung mit absoluter Mehrheit gewählt: Abg. v. Thielau mit 61, und Abg. Häntzschel von Königstein mit 36 Stimmen; bei der zweiten Abstimmung dagegen, ebenfalls mit absoluter Mehr heit: der Abg. Kasten mit 48, der Abg. Cunp mit 45, der Abg. aus dem Winkel mit 43, und der Abg. Wieland mit 35 Stimmen. Indem der Abg. Wieland der Kammer für die auf ihn ge richtete Wahl seinen Dank abstattet, findet er sich veranlaßt, zugleich folgende Erklärung damit zu verbinden: Es sei ihm nicht entgangen, daß die Wahl zum Mitglieds dieser Kammer bei gewissen ängstlichen Leuten Verwunderung, Befremden, wohl auch sogar Mißbilligung erregt habe, weil er ein zu tief gestellter Staatsbeamter sei, bei dem man diejenige unparteiische Selbstständigkeit nicht voraussetzen könne, die ein Abg. noth- wendig haben müsse. Wäre der Vorwurf gegen die Zulänglich keit seiner geistigen Qualisication gerichtet, so möchte er gerecht sein; der Vorwurfgehe aber weiter, er berühre mittelbar die hohe Staatsregierung, von der man annehmen zu wollen scheine, sie wolle und könne auf die Wahlbestimmungen solcher, im Staats dienste stehenden Kammermitglieder einen, ihrer unwürdigen Ein fluß ausüben. Es sei nicht seine Sache und sei auch gar nicht nö- thig, daßergleichsam als Defensor der Regierung gegenBezüchti- gungen dieser Art auftrete. Eine gute Regierung vertheidige sich im Allgemeinen durch ihre Handlungsweise; sie habe nicht nöthig, zu Erhaltung und Beförderung ihrer Zwecke eine, er möchte sagen, so armselige Zuflucht zu ihrenDienern zu nehmen. Endlich müsse er noch bemerken, daß bei uns der Beamtenstand ehrliebend und patriotisch genug sei, um von ihm erwarten zu können, daß er seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten aus dem richtigen Gesichtspunkte auffaffen, sie darnach würdigen und in Ausübung bringen werde. Er glaube, daß Sachsen sich einer Verfassung und einer Regierung erfreue, unter welcher auch ein tiefgestellter Beamter im Stande sein werde, seine Stellung in diesem Hause frei zu behaupten, wie es einem
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