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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittherlurrgett über die Verhandlungen des Landtags. 5ü. Dresden, am 24. Januar. 1837. Acht und zwanzigste öffentliche Sitzung der l. Kammer, am 14. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonderen Berathung über den Crlminalgesch- entwurf. (ll. Lheil, VIll. Kapitel: Von der Verletzung der Ehrerbietung gegen die Religion. Art. 172—182. Mein eid, Gotteslästerung rc.) — Secr. v. Zedtwitz: Luder muß auch ich glauben, daß in dieser Beziehung die Debatte schon geschlossen ist. Wir sind jedoch bei manchen Artikeln bereits in den Fall gekommen, Er läuterungen uns von der Regierung zu erbitten, ohne sie in dem Gesetzbuche selbst mit ausgenommen zu haben, und ich glaube, man kann sich auch dabei völlig beruhigen; denn die Behörden, die nach dem Gesetzbuche Recht zu sprechen haben, werden doch immer das Anhalten aus den Motiven des Gesetz buchs hernehmen, welche die Negierung mir dem Entwürfe zu gleich veröffentlicht hat. Und da dies nun ein Nachtrag zu den Motiven oder eine Erläuterung dessen ist, in welcher Maße die Regierung den Artikel selbsterfaßt und genommen hat, so glaube ich, wird es auch dem Richter nicht entgehen, diese aufgestellte Behauptung als von der Negierung gegeben anzuerkennen. Warenichtschon bereits eine Publikations-Verordnung den Ständen mit vvrgelegt, so konnten auch wohl dergleichen Dinge,! die noch nachzuholen wären, in die Publikations-Verordnung mit ausgenommen werden, und es fragt sich, ob nicht das eine oder das andere Kammermitglied diesen Bemerkungen zufolge vielleicht noch Anträge für die Publikations-Verordnung stellen wollte. Da aber jetzt die Debatte geschlossen scheint und viel leicht früher solche Fälle schon vorgekommen sind, so wäre die Frage, ob das geehrte Mitglied nicht aus dem, was ich so eben besprochen habe, vielleicht künftig Veranlassung nehmen wollte, bei Durchgehung der Publikations-Verordnung noch Bemer kungen und Anträge dieser Art zu stellen. v. G r o ß m an n: In materieller Hinsicht bin ich mit dem Hrn. v. Crusius ganz einverstanden; aber da es nur die Fas sung betrifft, so dürfte dieser Antrag dem Hrn. Secretair zur Aufnahme in das Protokoll zu überlassen und bei der nächsten Session mit vorzulesen sein. Es istdas früher schon vorgekommen, Secr. Hartz; Es ist zwqr vorhin ausgesprochen worden, daß die Debatte geschlossen sch Ms seitdem geschah, hat je doch so Viel bestätiget, daß dies auf den Antrag des Hrn. 0. Crusius, insofern er allgemeiner Natur war, nicht zu beziehen sei, lunh ich erlaube mir daher, über denselben zu sprechen. Das Bedenken, welches Hr. v. Crusius geäußert hat, ist höchst wichtig; es regt eine Frage an, die mich und andere Mitglieder unserer verehrten Kammer bereits mehrfach beschäftiget hat und . unter, un§ besprochen worden ist. Der Vorschlag, diejenigen Erläuterungen, welche theils die Motiven zum Gesetzentwurf, theils die Berichte der Deputationen beider Kammern, theils die Erklärungen der Regierung während der Diskussionen enthal ten, in die Publikations-Verordnung zu bringen, scheint mir völlig unausführbar, denn es möchten wohl hundert und mehr solcher Erörterungen nvthig sein, die wohl eher in das Gesetz ge hören dürften, als in die Publikationsverordnung, die solchen falls einen ganz unangemessenen Umfang erhalten würde. Daß aber, wenn jene Erläuterungen verloren gingen, eine Menge irriger Ansichten über dieAuslegung des Gesetzes entstehen könn ten und müßten, und daß deshalb deren Aufbewahrung noth- wendig wird, ist nicht zu verkennen. Mehrere geehrte Kammer mitglieder, unter denen dieser Gegenstand zur Sprache gekom men ist, haben die Hoffnung gehegt, daß in unserem schreibse ligen Zeitalter es wohl nicht an Jemandem fehlen werde, der sich Mühe gäbe, alle diese Erläuterungen aus den Motiven zum Gesetzentwürfe, aus den Berichten der Deputationen beider Kammern und aus den Protokollen zusammen zu stellen, die Stellen, wo solche zu finden sind, nachzuweisen, und so ein we sentliches Hülfsmittel zur Anwendung des Gesetzbuches Men an die Hand zu geben, die damit zu thun haben. Ich hoffe, daß auf diese Weise der außerdem allerdings zu besorgendeNach. theil beseitigt werden könnte; gestehe aber, daß ich gern betre ten würde, wenn ein Antrag gestellt werden sollte, dies« Samm lung auf irgend eine offizielle Weise zu veranstalten. v. Crusius: Wenn die von mir beantragte Frage für den Augenblick nicht zur Entscheidung kommen kann, obschon ich anderer Meinung wäre, so bescheide ich mich dessen gern und fasse im Ganzen dadurch Beruhigung, daß ich die Hoffnung hege, es werde bei den Beschlüssen, die wir im Allgemeinen über die einzelnen Artikel gefaßt haben, der Weg nicht ausge schlossen sein, dergleichen Bedenken, wie das vorliegende, wo über das Materielle des Gegenstandes selbst ein Zweifel nicht obwaltet, bei der endlichen Redaktion zu beseitigen. v. Carlowitz: Es wurde vorhin bemerkt, daß es noch Mässig sei, einen Zusatzartikel zu beantragen; der Meinung hin ich nicht. Inzwischen hat mich diese Aeußerung veranlaßt, an das verehrte Präsidium die Frage zu stellen, ob es noch er laubt sei, einen Antrag in die Schrift zur Berathung zu bringen? Präsident: Das ist ein Antrag anderer Art. Ich
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