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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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mußte also gewußt.haben, wohin es sich neige. Ich habe Lei der Abstimmung die Hoffnung gehabt, daß mein Antrag ange nommen werde; ich habe also angenommen und gewußt, daß in dem Landesgefängnisse auch eine größere Anzahl von Ver brechern verwahrt werden soll, und ich hege auch die Ueber- zeugung, daß Jeder gewußt habe, wie er stimme, als gestern abgestimmt wurde. Es ist bereits gestern bemerkt wor den,, daß mir gesagt wurde, als ich diesen Antrag zu dem Ar tikel 11. stellte, ich möchte ihn bis aus jetzt, den jetzigen Artikel aussetzen. Ich berufe mich auf die Mitglieder der Deputa tion, daß ich das nicht gewollt habe; ich bin schwer daran ge gangen, weil, wie mir das Gesetz vorlag, ich glaubte, daß ich in Collision mit einzelnen Bestimmungen käme; ich gestehe -aber eben so frei, daß, als ich in der Deputation war, ich das Deputations-Gutachten nicht so genau durchgegangen hatte; es war nicht Zeit dazu, ich war nicht über den 214. Artikel hin ausgegangen, ich wußte nicht, daß es Jnconsequenzen nach sich ziehe, und glaube auch, daß es nicht so wesentliche Inkonse quenzen haben wird. Haben wir bis jetzt die Berathung fort gesetzt, so glaube ich, müssen wir bis zum Schluffe sie fort-, setzen, und der Antrag des v.Carlowitz ist mir sehr erwünscht und scheint mir sehr nothwendig. Die Herren, welche in der Mei nung gestanden haben, daß mein Antrag angenommen würde, können eben so gut nach dieser Ansicht für oder gegen den Ge setzentwurf ihre Abstimmung richten. Daß etwas Neues da durch herreinkomme, und das Amendement daran Schuld wäre, baß die Berathung jetzt abgebrochen werden müßte, diesen Vor wurf müßte ich zurückweisen. Bürgermeister Wehner: Won einer Zurückweisung oder Abbrechung des Gesetzes ist nicht die Rede, nur von einer Aus setzung. Dermalen stehen zwei Anträge einander entgegen, einer, den der Herr v. Carlowitz gemacht, nämlich: wir sollen in der Berathung fortfahren und später uns noch darüber be stimmen, ob der v. Carlowitzsche Antrag bei den einzelnen Para graphen Einfluß haben solle, oder nicht. Mein Antrag hinge gen geht dahin, jetzt die Verhandlungen über das Criminalge- setzbuch abzubrechen und lieber vorher zu untersuchen (denn wir haben über den Antrag abgestimmt, und das kann nicht abgeändert werden), in wieweit der Carlowitzsche Antrag mit dem Gesetzentwürfe in Einklang zu bringen sei, und daß das j etzt und nicht später erst geschehe, das ist meine Meinung. Referent Prinz Johann: Der Antrag ist beschlossen, und steht vor der Hand fest, bis vielleicht ein Antrag der II. Kammer, was ich nicht weiß, ein Anderes darüber beschließt. Wir müssen uns also bestreben, daß wir nicht mit Anträgen zu dem Gesetzentwürfe in der Art an die II. Kammer kommen, die Ausstellungen enthalten, welche in Widerspruch unter einan der stehen. Es bleiben uns drei Wege übrig: entweder wir gehen den ganzen Entwurf durch und machen uns den Vorbehalt, auf alle bereits durchgegangenen Puncte - zurückzukommen, welche Folgen des Antrags enthalten, u. ließen uns dann einGut- achten darüber erstatten. Dieser Weg hat offenbar den Nach- theil, daß wir, wie bereits schon jetzt, über Dinge abstimmen müssen, die wir nicht gewiß wissen können, weil Niemand wissen konnte, wie der Beschluß über diesen Antrag üusfalle. Ich kann diesen Antrag nicht für zweckmäßig halten. Ein zweiter Weg ist -der, daß wir fortgehen auf dem Wege, wie wir jetzt berathen haben, und bei jedem Artikel uns fragen: paßt der Artikel mit dem Amendement zu sammen ? Das ist der einfachste Weg. Sollte man das nicht wünschen, so bliebe der Antrag von Wehner übrig, das heißt, jetzt mit der Berathung abzubrechen auf so lange, bis das Gutachten erstattet wäre. Auch dieser Weg wäre thunlich, und ich würde mich ihm gern unterziehen. Nur kommt ein Aufent halt dadurch in diese Sache; aber darüber muß man eins sein, mag man den von mir oder vom Bürgermeister Wehner angedeuteten Weg einschlagen, über die Frage nämlich: ob wir von dem Gesetzentwurf abgehen wollen oder nicht, daß in den Landesgefängniffen Diebstähle und dergleichen entehrende Verbrechen nicht verbüßt werden sollen. Die meisten Beschlüsse der Kammer beruhen auf dieser Ansicht, wie z. B. der Vor schlag Zu dem 58. Artikel, zu dem 16. Artikel; sie gehen aus dieser Ansicht hervor, daß entehrende Verbrechen nicht im Landesgefängnisse verbüßt werden sollen, u. verlassen wir diese Ansicht, so werden wir in Inconseqüenz verstrickt. v.Carlowitz: In formeller Hinsicht, muß ich bekennen, würde ich eher dem Anträge des Bürgermeister Wehner bei pflichten, als dem Anträge des hochgestellten Referenten, der dahin ging, den jetzt betretenen Weg fortzuwandeln, und es der individuellen Meinung jedes Einzelnen zu überlassen, wie er seine Abstimmung mit jenem Amendement vereinigen zu können glaube. In materieller Hinsicht giebt es zwei Wege, die man einschlagen könnte, und über die man sich jetzt oder später zu verständigen haben wird- Der eine ist der, daß man auf die Idee zurückkäme, die der Staatsregierung untergele gen hat bei der Scheidung, ich muß es Scheidung nennen, obgleich sie im Entwürfe nicht ausgesprochen ist, zwischen Orts und Landesgefängniß. Man müßte nämlich näher eingehen auf die Frage, ob es angemessen sei, mit dem Landesgefäng niß die Absicht zu verbinden, entehrende Verbrechen darin nicht verbüßen zu lassen. Daß man auf diese Frage zurück gehn könne, düs bezweifle ich nicht; denn mir ist von einem darüber gefaßten Beschlüsse der Kammer Nichts bekannt. Ich selbst würde zur Zeit kein wesentliches Bedenken haben, der Ansicht der Staatsregierung entgenzutreten und zu genehmi gen, daß auch entehrende Verbrechen in dem Landesgefäng niß verbüßt werden könnten, dehn äußersten Falls bliebe ja noch immer übrig, in Landesgefängnissen eine Trennung nach Klassen stattfinden zu lassen. Aber es giebt noch einen Aus weg, der mir passender erscheint. Diesen Ausweg kann ich der Kammer klar bezeichnen, wenn ich ihr ein Beispiel aus irgend einem Artikel gebe. Gesetzt also, es sei in einem Ar tikel - eine Strafe von 3 Monaten Gefängniß festgesetzt.. Wer die Ansichten theilt, die ich gestern entwickelt habe, und die mei nem Amendement zu Grunde lagen, der wird hier dafür stim men, daß diese 3 Monat Landesgefängniß in Arbeitshaus- 2
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