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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wirklich ausgesprochen und demnach, wie ich zu berichtigen habe, die Redaktion so erfolgt, wie in der Schrift beantragt wor- den ist. Referent Clauß: Ich muß bekennen, daß ich das Berg» Werksdekret vom 16. Mai 1624 nicht vor mir gehabt habe; daß aber in der ständischen Schrift die Stelle, worauf das Deputations-Gutachten sich bezieht, Band IV. S. 499. ent halten sei, wird der verehrte Sprecher finden. Ich gebe zu, Referent Clauß: Die Darstellung des Hm. Staats ministers über diesen Gegenstand wird den Erwartungen der Kammer entsprochen haben. Man wird sich erinnern, daß bei den früheren Berathungen sich fühlbar gemacht hat, daß, wenn diese Unterstützung aufhören sollte, der Bergbau leiden würde. Man hat allerdings auf der andern Seite die von den Bergbehörden und von Leuten, welche mit den Sachver- Mnissen bekannt waren, gemachte Bemerkung als in Wahr- daß man sich in dem Gesetze vom 6. Dec. 1834 auf jenes De kret bezogen habe; doch wurde bei den Verhandlungen des letzten Landtages gegen die allegirten Beschränkungen Ein wendung erhoben. Die Deputation hat, wegen der unter der Mehrzahl der geehrten Mitglieder vorauszusetzenden weni gem Bekanntschaft mit dem Bergwcrksdekrete, die Stelle, welche der Abg. Atenstädt anzog, in ihr Gutachten aufzuneh men für angemessen erachten müssen. Abg. Atenstädt: Dies warnur eine Angabe in den Mo tiven, warum man den Zusatz machte. Es ist kein Antrag in der Schrift. - Staatsminister v. Zeschau: Es hat damals die geehrte Kammer die zweckmäßige Verfügung über die bezeichnete Sum me von 19,000 Thlrn. zunächst dem Finanzministerium überlas sen, und dasselbe hat sich bemüht, einen Weg auszusinden, durch Erörterungen und Untersuchungen, die es durch das Oberbergamt hat anstellen lassen, jene Summe mit Rücksicht auf das Beste des Bergbaues in angemessener Weise zu verthei- len. Es ist, wie dies auch in der Verordnung vom 6. Dec. 1834 gesagt ist, in der Maße geschehen, daß man diejenigen Gruben, welche in bergbegnadigten Ortschaften sich befanden, und auf welche die früher» Benesizien an Land - und Lrank- steuern verwendet wurden, untersuchte und prüfte, welche davon bauwürdig sein möchten. Es ist ein großer Th eil der selben ausgeschieden worden, und die Summe von 19,000 Thlr. wird nur auf hoffnungsvolle Gruben verwendet. Es entstand nun die Frage, in welcher Maße der Nutzen und die Ausbeute, die aus diesen Gruben zu erwarten sein dürfte, den bergbegnadigten Ortschaften zu Gute gehen sollte. Hierzu hat man den Weg eingeschlagen, sammtliche bergbefreite Orte zu vereinigen, und jedem Orte eine angemessene Anzahl Kuxe oderActien zuzuweisen, mit Rücksicht auf das Verhältniß, nach welchem sie die frühem Benesizien genossen haben, so daß ihnen künftig der Nutzen, welcher aus den Gruben hervorgehen dürfte, nach Verhältniß dieser Kuxe zugetheilt werden wird. Präsident: Ich kann nur aus meiner eigenen Erfah rung und nähern Bekanntschaft mit der Sache der Kammer die Versicherung geben, daß diese Maßregel der hohen Staats regierung mit allgemeiner Zufriedenheit ausgenommen worden ist, daß die Vertheilung dieser Kuxe auf gerechte Weise erfolgt ist, und die ganze Einrichtung schon jetzt durch die Erfahrung sich als zweckmäßig dargestellt hat." Die Kammer wird sich daher zu entscheiden haben, ob sie der Maßregel, wie auch die Deputation vorgeschlagm hat, ihrs Beistimmung ge ben will. > heit beruhend anerkennen müssen, daß eben diese Unterstütz ungen auf die Beförderung des Bergbaues nicht in der gehoff ten Maße angewendet worden sind. Es kam darauf an, daß Etwas geschehe, was diese Gelder ihrem ursprünglichen Zwecke ichere. Es wird der Kammer willkommen gewesen sein, daß auch der Herr Präsident von diesen Verhältnissen genau unter richtet ist, und seinerseits ebenfalls die Beruhigung gewäh ren konnte, daß die Maßregeln, welche die Staatsregierung genommen hat, der Absicht der letzten Ständeversammlung entsprechend gewesen sind. Ich glaube noch bemerken zu müs sen, daß man aus den 19,000 Thlr. nach dem Durchschnitts betrag der bisher in jedem Reviere jährlich verbauten Bergbe gnadigungsgelder sechs einzelne Fonds für die verschiedenen Bergamtsreviere gebildet hat und besonders administri- ren läßt. Es erhalten davon Altenberg mit Glashütte und BerggieZ- hübel 2400 Thlr. Annaberg mit Scheibenberg und Oberwiesenthal 3330 - Freiberg .......... 5880 - Johanngeorgenstadt mit Schwarzenberg und Eibenstock . . . . . . . 1810 - Marienberg mit Geier und Ehrenfriedersdorf 3070 - Schneeberg und voigtländische Abtheilung - 2510 - Zu Erreichung des vorgesetzten Zweckes hat man nun sich auf Unterstützung der aussichtsvolleren Grubeü beschränkt, und deren Zahl hat sich demnach vermindert im Altenberger - Reviere von . . . 9 auf 8. Annaberger - - ... 14 - 6. Freiberger - - ... 14 - 5. Johanngeorgenstädter- - . . 6-4. Marienberger, w. früher - ... - 7. Schneeberger - ... 10 - 3. Diesen Gruben wird derUnterstützungsfonds nach der Wich tigkeit und mit Rücksicht auf den größeren Aufwand ihrer Be triebspläne zugetheilt, gegen Zugewährung einer entsprechen den, nach dem Zubußanschlage bemessenen, Anzahl Kuxe von diesen Gruben an den Revierfonds. Um nun aber den ein zelnen bergbegnadigten Ortschaften, die man in Berücksichti gung ihrer früheren Anstrengungen für den Bergbau und bei hergebrachten Begünstigungen nicht unentschädigt lassen wollte, zu beachten, hat man den Unterstützungsfonds in 1900 Actien > jedezu lOTHlr. eingetheilt, und nach -em bisher genossenen Be- gnadigungsbetrags davon
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