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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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987 der Lotterie könnte sie dagegen den übrigen Staaten erklären, auch die Lotterie im hiesigen Lande aufheben zu lassen.. Dies ist bei dem Lotto nicht der Fall, da wir nie ein solches gehabt haöen. Jedenfalls ist zu bedauern, daß gerade das aller-. schädlichste dieser Spiele noch bis jetzt in benachbarten Staa ten getrieben und geduldet wird; denn das Unheil, was da durch entsteht, ist bekannt, und wir haben in einem Theile des Landes die traurigsten Beweise davon gehabt. Präsident stellt hierauf die Frage für den 1. und 2. An trag des Deputations-Gutachtens, welche beide einstimmig genehmigt werden. Es wendet sich nun die Deputation nunmehr zu den kn -er ständischen Schrift vom Jahre 1834 enthaltenen acht speziellen, Has Lotteriewesen betreffenden Anträgen, deren erster auf Ver minderung des Regieaufwandes der Lotterie gerichtet war. Die ll. Kammer hat sich, was diesen Punct der Regiekosten anlangt, auf den Vorschlag ihrer Deputation, und nachvem bei der Be- rathung in der Kammer selbst noch darauf hingewiesen worden, daß unter dem von der frühem Ständeversammlung als unver- hälkmßmaßig gerügten Aufwande der Lotterie auch der nicht zu vermeidende, oft sehr bedeutende Verlust von liegen gebliebenen Loosen begriffen sei, mit der Ansicht der Regierung vereinigt, daß der geeignete Zeitpunkt zuHerabsetzung der Collektionsgebühren gegenwärtig nicht vorhanden sei, hinsichtlich des Antheils aber, welcher nach den Mittheilungen der Staatsregierung der Stadt Leipzig an dem Ertrage der Landeslotterie zugestanden worden, und des Rechtes, diesen Antheil in Anspruch zu nehmen, unter dem Vorbehalte, bei der Budjet-Berathung auf die bezüglichen Erörterungen zurückzukommen, auf Anrathen ihrer Deputation, dieser Angelegenheit hier keine weitere Folge zu geben, beschlos sen. — Die Deputation der I. Kammer räth, dem Beschlüsse der!!.Kammer beizutreten. Nach geschehener Frage von Seiten.des Präsidenten wird dieses Gutachten allgemein genehmigt. In Beziehung auf die fernem in der ständischen Schrift vom Jahre 1834 enthaltenen und dahin gerichteten Anträge, daß: II. die Bedingungen, unter denen die Hauptcollekteurs die Loose an Subcollekteurs überlassen können, streng geregelt, HI. die Ue- bertragung solcher Subcollektionen nur an völlig rechtliche, zu verlässige und sichere Personen gestattet, zu dem Ende IV. An zeige davon bei den Ortsobrigkeiten gemacht und deren Erlaub- m'ß nachgesucht, denselben auch V. diese Erlaubniß in dem Falle, wenn die Zahl der am Orte schon vorhandenen Subcol lekteurs hinreichend erscheint, zu verweigern gestattet, VI. die Subcollekteurs unter strenge Aufsicht gestellt, mit allgemeinen Verhaltungsvorschriften versehen, für deren Nichtbefolgung mit strenger Ahndung und mit Verlust der gegebenen Erlaubniß be droht, insonderheit aber VII. die auszugebenden Loose in klei nere Theile, als der Plan besagt, mithin unter zu vertheilen und sie von Mehreren zugleich spielen zu lassen, untersagt werden möge; findet dieDeputation der II. Kammer in den Maßregeln der Negierung (s. dieselben in Nr. 8. d. Bl. S. 81. sig.) die von den Ständen ausgesprochenen bezüglichen Wünsche vollständig berücksichtigt. Die II. Kammer ist deren Ansicht beigetreten, und die unterzeichnete Deputation kann nicht umhin, der hohen I. Kammer zu empfehlen, diese Ansicht auch zu der ihrigen zu ma chen. Dem Gutachten zu den Anträgen II. bis mit VII. wird von der!.Kammer einhellig beigetreten. ' Endlich warnoch von Seiten derStändebeantragtworden: VIII. keinem öffentlich Angestellten die Haltung einer Haupt oder Subcollektion zu gestatten. Die Deputation der II. Kam mer hat geglaubt, daß man sich bei den Maßregeln der Regie rung (s. dieselbe Nr. 8. d. Bl. S. 82 ) beruhigen könne, jedoch ihrer Kammer anheim gegeben, ob nicht die Staatsregierung an zugehen sek, die fraglichen Beschränkungen auch auf Eheweiber und andere Familienglieder der Angestellten auszudehnen. Die II. Kammer hat sich mit diesem Gutachten-ihrer Deputation ein verstanden erklärt. Nach Ueberzeugung der Deputation der I. Kammer dürften die hier entwickelten Ansichten der Staatsre gierung und die darauf gegründeten Maßregeln dem Sinne des ständischen Antrags allerdings entsprechen. Der jenseitige Vor schlag, hierbei den Wunsch der Ausdehnung dieser Maßregeln auf die Ehefrauen und Familienglieder.der Angestellten gegen die Staatsregierung auszusprechen, scheint ziemlich irrelevant. Gleichwohl schien die Sache der Deputation nicht wichtig genug, um eine Trennung von den Ansichten der II. Kammer vorzuschla gen, und sie hält es daher für unbedenklich, dem an sich unschäd lichen Anträge beizutreten. Referent Bürgermeister Hübler: Herr.Bürgermeister Ritterstädt hat das Vorigemal einen gleichen Antrag gestellt, jedoch sich erklärt, da es sich um Uebereinstimmung mit der II. Kammer handle, daß er dem Beschlüsse unbedenklich beitrete. Nach der hierauf gestellten Frage des Präsidenten: Ob die Kammer nach den angegebenen Gründen dem Gut achten ihrer Deputation beizutreten gesonnen sei? geschieht dies einstimmig, und ebenso erfolgt die Genehmigung des Dekrets durch Namensaufruf allgemein bejahend. Da kein Gegenstand weiter sich auf der Tagesordnung befin det, so schließt der Präsident halb IUhr die Sitzung und macht den Mitgliedern bekannt, daß eine Tagesordnung für die nächste Sitzung noch nicht ausgesprochen werden könne, er sie aber jedenfalls eknladen werden lasse, nächsten Montag 10 Uhr sich wieder zu versammeln. Ein und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 30. Januar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung mehrerer Berichte der 4. Deputation,- ein Gesuch der Chausseewarter, eine Schrift Johann Gotthelf August Meyers zu Freiberg und ein Gesuch des verabschiedeten Obersappeur Vogler zuZittau betr. —Wahl eines Stellvertreters der Secretaice. — Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es hatten sich 54 Mitglieder eingefunden. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und nach erfolgter Genehmigung durch die Abgg. Hottewitzsch und von der Pforte mit unterzeichnet. Auf der Registrande befindet sich: I) Den 27. Januar. Vorstellung des Gewerbevereins in Zschopau, die Emanzipation der Juden betr. Abg. Wieland: Die Petition des Gewerbevereins zu Zschopau ist mir zugestellt worden. Sie betrifft, wie bemerkt, die Emanzipation der Juden und ist aus einem rein mar kant i l i s ch e n Gesichtspunkte aufgefaßt. Man hat mir an heim gegeben, ob ich sie bevorworten wolle, jedoch keine be- 4-
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