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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Landgemeindeordnung ein, so fallt ohnedem daß ausgestellte Be denken hinweg. Der Königl. Commiffar v. Schaarschmidt: Die gründ liche Auseinandersetzung des Stellvertreters überhebe ihn eines großen Lheils der Bemerkungen, welche er sich außerdem zu ma chen erlaubt haben würde, und er brauche daher nur noch Weni ges zur Verthekdigung des Gesetzentwurfes beizufügen. Man be schuldige den Z. 8., eine Nechtsungleichheit rinzuführen. Der Grund des Verhältnisses, welches man hier tadle, liege eben in der Verschiedenheit der Verhältnisse, namentlich darin, daß es in den Städten rin Bürgerrecht gebe, während ein Nachbarrecht auf dem Lande noch fehle. Das Bürgerrecht verlange als Grund einen gesicherten Erwerb, die dießfallsige Bestimmung verliere aber ihren ganzen Werth, wenn man dem Bürgerrechte nicht einmal die Folge des Heimathsrechtes gebe. Daß nun Ansässig keit und Bürgerrecht noch keine Garantie für den Nahrungsstand gewähre, räume der Gesetzentwurf ein, und darum verlange er noch überdieß fünfjährigen Wohnsitz. Zwei Jahre könnten nicht genügen, denn ost reiche da, auch bei sonst üblen Verhältnissen, das kleine mitgebrachte Capital hin, vor Mangel und Anspruch auf öffentliche Unterstützung zu sichern. Das Gesetz enthalte die Mittelstraße, und dieser möge man sich anfchlkeßen. Nachdem sich Seer. Hartz unter Darlegung seiner auS der Erfahrung entlehnten Gründe für die Ansicht des Bürgermeister Wernhardi erklärt hat, findet Bürgermeister Hübler kn den Bestimmungen deS A 8. einen ausreichenden Schutz gegen die Benachtheiligung der Städte und halt dafür, daß schon die Achtung vor dem Bür gerrechte ihm nicht gestatte, für eine andere, als die im Gesetz entwürfe enthaltenen Bestimmungen zu votiren. v. Carlowitz erklärt, daß er nunmehr auch für den Ge setzentwurf und nicht mehr für den Separatantrag stimmen werde. — v. Polenz: Der Antrag des geehrten Deputaten v. Car lowitz, für die Ansässigen nur zwei Jahre als Bedingung der Heimathsangehörigkeit ftstzusetzm, spricht mich darum sehr an, weil ein bedeutender Unterschied obwaltet in der Bürgschaft, die ein Grundstücksbesitzer dem Staate und der Commun durch Ankauf gegen den leistet, welcher auf andere Art dasBürgerrecht erlangt, zwischen dem, welcher z. B. ein Haus in Leipzig oder Dresden für 50 bis 60,000 Thlr. acquirirt, und dem, welcher Meister und Bürger wird. Vom Erstem verlangt Staat und Commun sofort Uebernahme aller Lasten im Verhältniß des Grundstücks, ohne Rücksicht, ob er die Kaufsumme vollständig entrichten könne oder nicht; folglich sollte er auch in vollen Genuß dessen gesetzt werden, was Staat und Commun an Vortheilett ge währen. Der Präsident schreitet nun zur Abstimmung und die Kammer entscheidet sich 1) einstimmig dahin, daß die An sässigkeit mit Wohnsitz das Heimathsrecht begründen solle , und 2) mit 31 gegen 1 dahin, daß hierbei ein fünfjähriger Wohnsitz entscheiden solle, und es ist also in tantum der Carlowitz»'* sche Antrag abgewo.rfen. In Betreffdes Bürgerrechts fragtder Präsident, ob hierbei das Gutachten der Majorität der Deputation, wel ches die Beifügung eines Zusatzes betrifft, von der Kammer angenommen werde? Dieß wird mit 26 gegen 7 Stimmen verneint, desglei chen daö Gutachten des Bürgermeister Bernhard» mit2Y gegen 14 Stimmen a b geworfen. — Eben so wird der An trag des Mitgliedes v. Carlowitz, die Wohnsitznahme auch beim Bürgerrechte auf? Jahre zu beschränken, mit 32 ge gen 2 Stimmen verneint, und sodann der tz. 8. nach der Fassung des Gesetzentwurfs mit 28 gegen 6 Stimmen ge nehmiget. Nachdem das über diese Sitzung aufgenommene Protokoll verlesen, von der Kammer genehmiget und durch 0. Deut ri ch und Seer. v. Zedtwitz mit vollzogen worden ist, wird selbige hierauf gegen 2 Uhr geschloffen. Dreihundert und fünf und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer-, .am 27. Vetober 1834. tAbendsitzung.) Schluß der Berathung des Berichts der I. Deputation, den mittelst Decrets vom 27. Sept. 1834 vorgelegten Entwurf zu einem Heimathsgesetz Setr. — Vortrag des königl. Decrets vom 8. Oct. d. I., die alterbländische Brapd- versicherungskasse betr. — Berathung des Berichts de« 3. Deputation, über einige die Landrentenbank betreffende Petitionen. — Berathung des Berichts derselben Deputation, die Anträge auf eine Nationalbank betreffend. Die Sitzung beginnt Abends halb 6 Uhr, unter Vorsitz des Stellvertreters v. Deutrich. Auf der Registrande befindet sich: 1, 2, 3, 4, 5) Protocollextracte der 2. Kammer vom 27, Oktober, die ständische Schrift wegen beschleunigten Erscheinens von Gesetzbüchern, die ständische Schrift die Schlachtsteuer, die ständische Schrift die Eidesleistung der katholischen Geistlichkeit in der Oberlausitz, ständische Schrift die Gehaltserhöhung der Feldwebel und Wachtmeister, das Decret vom 20 Oct. das Ci- vitstaatsdierrergesetz betr.; Nr. 1. bis 4. an die betreffenden Re ferenten zur Prüfung der jenseits gefertigten Schriften abzuge ben. — Bei Nr. 5. hinsichtlich des Staatsdi.energesetzes zeigt sich eine vollständige Uebereinstimmung beider Kamnmw und es sollen nunmehr die betreffenden Protocollextracte an di- Negie rung befördert werden. / Man geht zur Tagesordnung, über, auf welcher sich als erster Gegenstand befindet die Fortsetzung der Berathung über das Heimathsgesetz. Referent ist Bürgermeister Wehn <r° . Man war zuletzt gelangt bis , , '§. 9. (s. dens. Nr. 530. d. Bl. Si.D54.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat dcn Z., angenommen, jedoch un ter folgenden Modisicalioneni s) Zeile 5. die Wotte „des Man dates" »ndieWorte: „der Mandate" zu verwandeln, und geile 6. hinter dez Zqhrzähl. tz.
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