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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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der sub L. aber findet seine Erledigung, da das Gesetz berschen worden ist. Der Präsident schreitet nun nach Abgang der königl. Bevollmächtigten zur Hauptfrage, und es wird das so eben be- rathcne Gesetz in der Weise, wie es sich bei den einzelnen tzh. gestaltet, mittelst Namensaufruf von 27 gegen 2 Stimmen (Referent, Bürgermeister Wehner und Graf v. Vitzthum) an genommen. Man gelangt nun zum zweiten Gegenstände der Tages ordnung, nämlich zum Vortrage dcS königl. Decrets vom s. Oct. d. L-, die alterbländische Brandversicherungskasse be treffend. v. CrusiuS ist Referent. Nach diesem Dccrete soll zuvörderst im tz. 3. der Ausdruck: „Residenzschlösser" in „Residenzgebäude" verwandelt werden, und man ist damit einh ellig einverstanden. Die königl. Erklärung auf die bei tz. 40. beantragte Moda lität der Ausschreibung gleichmäßiger Beiträge zur Wrandver- sicherungsanstatt auf je drei Jahre zieht der Kammer zu keiner Bemerkung Veranlassung, welches auch hinsichtlich der Vorle gung von Rechnungsübersichten »6 tz. 66. der Fall ist. Die Kammer ist ferner mit dem einverstanden, was hin sichtlich der Abänderung der Bestimmung über die Kaffenbillets zu tztz. 49. und 76. bemerkt worden ist, und findet solches ' auch bei den noch übrigen Gegenständen des königlichen De krets statt. Es findet also auch hier mit der 2. Kammer vollständi ges Ein verständn iß statt. v. De Ulrich bemerkt demnächst, wie im Laufe der heu tigen Sitzung ein Protocollextract der 2. Kammer eingegangen sei, welcher «in königl. Dekret vom 25. Oct. betrifft, mittelst dessen die Allerhöchste und Höchste Erklärung auf die ständische Schrift wegen der gemischten Ehen ertheilt wird. Das erwähnte königl. Dekret, welches namentlich eine Ab änderung des tz. 16 b. erfordert, wird vorgelesen und diese An gelegenheit sofort an die 1. Deputation zur schleunigen Bericht erstattung verwiesen. Bevor man zu einem neuen Gegenstände der Berathung übergeht, macht noch Staatsminister v. Könneritzin Betreff deS Dekrets, die Entscheidung einiger zweifelhaften Rechtsfragen betr-, eine ähn liche Eröffnung, wie in der 2. Kammer (s. Nr. 536. dies. Bl. S. 6051.). Bürgermeister Wehner, welcher in dieser Angelegenheit Referent war, erklärt sich mit der in Frage stehenden Abände rung vollkommen einverstanden, und die Kammer thut ein stimmig ein Gleiches. Man gelangt nun zum dritten Gegenstände der Tages ordnung , nämlich zum Berichte der 3. Deputation der 1. Kam mer über eine die Landrentenbank betreffende Petition. Fürst Reuß trägt diesen Bericht vor, wie nachsteht: Die auf die Landrentenbank bezüglichen Anträge befin de» sich I) m der Petition von 12 Landgemeinden nämlich: Grotte witz, Gastewitz, Ragewitz, Pöhrig, Pröhsen, Döben, Dorna, Golzern, Dediß, Grögewitz, Schmortitz und Nerchau, v. 29. Juni 1833, II) in der Bevyrwortung dieser Petition von Sekten des Secretair der 2. Kammer, Hm. Abgeordneten Richter, durch eine von demselben der Kammer überreichte Schrift vom 8. Juli 1833, worin er obige Petition zu der Seimgen macht, und Hl) kn derPetitkon des Abg.Hrn. Scholze, v. 5. Aug.1833. Dke erste enthalt zwei Anträge: 1) die im Gesetz vom 17. März 1832 über Dkenstablösung verheißene besondere Verordnung we gen der Landrentenbank bald erscheinen zu lassen; 2) daß dievätcr- liche Regierung unsers Landes Mittel und Wege finden möge, das Institut der Landrentenbank für den Bauernstand so günstig als möglich zu gestalten und namentlich auf Kosten des Staats, und zwar also zu verwalten, daß die nach dem Gesetze in OS88L zu behaltenden tz Procent nur, und ausschließlich zu Tilgung der Rentenbricft verwendet werden könne. — Die 2. Petition bean tragt noch die Verwendung dcr Stände, daß die Regierung über die im Ablösungsgesetz zugesicherten, der Rentcnbank weiter zu verschaffenden Tilgungsmittel sich mit den Ständen vereinigen wolle. — Dke dritte Petition zerfällt in fünf Theile, daß näm lich 1) als Tilgungsfonds der Landrentcnbank die noch nicht in Circulation gesetzten 2 Millionen Thaler KasscnbklletS überwiesen würden; 2) daß bei abgeschlossenen Ablösungen der Berechtigte sogleich das Capital ausqezahlt erhalte, und zwar tz baar, tz in Kaffenbillets und tz- in Staatspapieren; 3) daß die Rente der Verpflichteten von 4 Procent auf 3 herabgesetzt werde; 4) daß bei Ablösungen, welche gleich durch Capital-Zahlungen getilgt würden, für den Verpflichteten ein niedrigerer Capitalisatwns- fuß als der im Gesetz bestimmte, angenommen werde, daß mit der Rentenbank eine Sparkasse verbunden würde.— Die 3. Deputation der 1. Kammer, welche über obige Anträge ihr Gutachten zu geben hak, erlaubt sich, der bessern Uebersicht we gen, dabei demselben Gange zu folgen, welchen die Deputation der 2. Kammer (vergl. Nr. 474. d. Bl. S. 5141. flg.) cinge- schlagen. »ä IH) gä 1. konnte die unterzeichnete Deputation gleich der jenseitigen die Flüssigmachung von 2 Millionen Thaler Kas- senbillets unmöglich für gerathen halten, indem dadurch eknMkß- verhältm'ß des Papiergeldes zu dem baaren entstehen würde, was zwar in Zeiten des tiefsten Friedens, wie den jetzigen, weniger bedenklich sein dürfte, in doch denkbar minder ruhigen Zeiten jedoch, von den gefährlichsten Folgen für die Staatskassen sein würde, sä 2) schloß sich die Deputation ebenfalls der Meinung der jenseitigen an, daß, angenommen, es sei wirklich dem Staate möglich, auf die vorgeschlagene Weise dem Verpflichteten sofort das Ablösungs-Quantum auszuzahlen, darin doch ein Zwang für denselben liegen würde, und daß, da nach dem 37. Z. des Ablösungsgefttzes ihm die Wahl zusteht, auf welche Weise er I das für ihn ausgeworfene Dienstäquivalent nehmen wolle, ob in Capital oder Rente, oder Rentenbriese, dadurch das Gesetz selbst eine Aenderung leiden, es aber von den gefährlichsten Folgen für das ganze Geschäft der Ablösung fein würde', auch nur die aller geringste Aenderung in den Bestimmungen des gedachten Gesetzes eintreken zu lassen, sä 3. und 4.) theilt sie ebenfalls die Ansicht, daß in den beantragten Bestimmungen eine große Härte und Un billigkeit für diejenigenVerpflichteten liegen würde, welche bereits abgelöst haben, und daß endlich, wenn eine günstigere Capitalk- sirung für diejenigen eintretcn sollte, welche ihre Verpflichtungen gleichen Capital ablösen wollten und könnten, dieß nur eine Be günstigung der Reichen sein würde. — Die Deputation widcr- räth mithin ihrer verehrten Kammer die Annahme dieser 4Puncte, conformirt sich vielmehr ganz mit der jenseiten Deputation und
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