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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 273. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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HI. Endlich Hat der Abg. Scholz e.ky einer Petition vom xrs. .5. August 1833 neben dem glÜchmäßigen Wünsche:'-„daß dies Kosten der Verwaltung derLäudrentdnbank vom Staate übernom men werden möchten", noch folgende Anträge gestellt: l) daß der Landrentenbünk, die noch unverausgabt iiegenteu 2 Millio nen Lhlr. Kassenbillets als Fonds überwiesen werden sollen; daß ferner 2) die Landrentcnbank jede abgeschlossene Ablösung sofort baar abmachen möge und zwar so, daß sie das Capital zrch- baar, zul-in Kassenbillets und zu^in dreiprocentigen Sraats- papieren an den Berechtigten auszahle; daß 3) in Betracht der Vortheile, welche diese Baarzahlung gewahre, die.Rente der Verpflichteten von 4auf 3 Procent herabgesetzt werde; daß 4) um jeden zu großen Andrang an die Kaffe von, Seiten, der Berech tigten zu vermeiden,, bei Ablösungen, welche mittelst sofortiger, baarer Zahlung erfolgen sollen, ein ermäßigter Cdpitalisations- fuß eintrete; endlich 5) daß mit der Landrentenbank eine Spar kasse verbunden werde, damit der -Verpflichtete Gelegenheit habe, sich durch kleine Einlagen in dieselbe die zu Atzung seines Ren- tencapitals erforderliche Summe allmählig zu sammeln. Was nun die Sache selbst anlangt, so erschienen zuvörderst aä III. die Anträge des Abg, Scholze unter 1.2.3,4. und 5. der Depu tation nicht geeignet, eine ständische Jnkercession für sich in An spruch nehmen zu können. Denn so schien aä 1. die weitere Flüs sigmachung von 2 Millionen Lhlm. Kassenbillets-darum nicht rathsam zu sein, weil dadurch die circuiirende Masse dieses Papiers auf eine unverhältüißmäßrge Weise vermehrt werden würde. Die aü2. gewünschte sofortige baare Abfindung des Berechtigten Sei- ten.des Staats.Und zwar mit in baarem Geldes mit in Kas- senbillets und mit -l, in 3procentigen Staatspapicren erschien der Deputation, wenn es auch .nickt unmöglich für den Staat sein sollte, immer die erforderlichen Mittel anzuschaffen /schon darum nicht empfchlüngswürdig, weil nach dem Ablösungsgesetze vom 17. März 1832 der Berechtigte nicht verpflichtet ist, . etwas An deres als Rente oder Capitalszablung in baarem Gclhe anzuneh men, und weil also in dieser Maßregel ein neuer Zwang für letz teren liegen würde, gegen die ausdrückliche Bestimmung des Ab- lösungsgesetzes, dessen Grundlagen unverrückt aufrecht zu erhal ten, die 2. Kammer bei mehreren Gelegenheiten mit großer Majo rität beschlossen hat. Um so weniger vermochte aber sich die De putation mit den Anträgen sä 3. und 4-, welche auf Herabse tzung der Rente von 4 aus 3 Procent und auf Ermäßigung des Capitalisationsfußes bei Baarzahlungen gerichtet sind, zu be freunden , d« solche die Hauptgrundjagen des Ablösungsgesetzes umwerfen, und die größte Ungleichheit zwischen den bereits Ab- aelöftten,- und ngch den gewünschten neuen Bestimmungen sich künftig Ablösenden herbeiführen müßten, zu geschweige«, daß die Mter 4. vorgescklagene Maßregel noch überdies! eine schwer zu rechtfertigende Begünstigung des Reichern vor demAennern ent halten möckte. Den Antrag M ü. endlich, mit der Landrenten bank eine Sparkasse zu verbinden , befand die Deputation in der gestellten Art zu empfehlen, zwar unthunlich, weil die Verbin dung Weier Institute verschiedenen Zweckes an sich nicht räfhlich erscheinen dürfte, zudem auch für minder dringend in mehrer Er wägung der bereits in den gesetzlichen Vorschriften über die Lanv- rentenbank in dem Sinne des Sparsystems getroffenen Vor kehrungen. > - ' Die Deputation legte aber der Kammer zugleich folgende kurze Erörterungen einiger gesetzlichen Bestimmungen über dis Einrichtung der Landrentepbaflk vor: , Nach Z, 16. dermehrgedachten Generalyewrdnung von 1833 können die Rentepflichtigen keine Abzahlung aufs Capital unter 12 Lhlr. 12 Gr. machen, und D die Abzahlung an die Termine des 31. März und HO. September.jedrn Jahrs gebunden; nach 8° 17° muß eine jede solche AbzahlMgem halbes Jahr svorher gngezstz?, und somit dsc Summe bestimmt gekündigt werden, und endlich können Abzahlungen aufs Capital nach Z. 1Z. an die Sbcrsteucr« einnehmeknicht erfolgen.' /Diese Bestimmungen", indem sie die Abzählung selbst der kleinen Summe von 12 Lhlr. 12 Gr. gestat ten/ scheinen-darauf berechnet zu sein, daß der Nentepflichtige entweder zu Zeiten gewisse/ wenigstens 12 Lhlr. 12 Gr. betra gende, Einnahmen habe, oder seine Ersparnisse mindestens bis zur Zeit der Kündigung sammeln, und sodann bis-zur Zahlung noch ein halbes Jahr aufheben werde. Allein hier dürfte der Zweck in den seltensten Fällen erreicht werden. - Denn nur selten wird sich.der Landmann auf einmal im Besitze einer baaren Sumine von 12 Lhlr. 12 Gr. befinden, noch seltener wird er die sen Besitz ein halbes Jahr vorher wissen, um darauf eine Kündigung gründen zu können, in ganz seltenen Fallen wird er im Stande sein, eine unangreifbare Sparkasse selbst zu halten, und seine Ersparnisse Jahre lang zu sammeln und aufzuheben. Diese Anforderung ist zu groß. Bekannt uiit-dem Leben der ärmeren Volkscla sse, mit ihren Gewohnheiten und Neigungen, und mit den Anforderungen, die Zeiten und Umstände an sie machen, wird Niemand diese Behauptung übertrieben oder lieblos finden. Bliebe es bei diesen Bestimmungen, so dürfte die Landrcntenbank weit öfter mit Kündigungen/ als mit Zahlungen, beschwert und der schöne Zweck des Instituts, dem Rentepflichtigen eine allmäh- ligsMüragung stiftet Schuld zu ermöglichen, fast nie,.erreicht werden. z- . z / Dir Deputation', mit Ausnahme eines einzigen Mitgliedes, hält es daher für wünschenswerth: ' daß auch die Localeinnehmer ermächtigt würden, kleinere Zah- ' lüngen bis zu 12Lhlr. 12 Ur., jedoch nicht unter 1 Lhlr. zu jeder Zeit anzunehmen; daß ferner den Nentepflichtigen gestattetwür- de, auch den §. 6. der Generalverordnung genannten Necepturbe- ' Hörden dergleichen Abschlagungszahlungen, jedoch diese nur an den bestimmten monatlichen Ablieferungstagen, zu leisten ; daß alte cingegangencn Abschlagszahlungen aufs Capital allviertel- jährlich zur Landrentenbank eingesendet werden dürften, und - daselbst gngemerkt werden möchten, und daß sich mit völligem "Wegfall der Nochwendigkeit vorausgchender Kündigungen, die Verzinsung so bald.und so weit vermindere, als nach der letzten Einsendunff ein halbes Jahr verflossen und der nächste Z. 6. bestimmte Verzinsungstermin nachher eingetreten ist, und so weit die gezahlten Gelder mit 12 Lhlr. 12 Gr. auf gehen, Die Deputation ist der vollständigen Ueberzeugungdaß eine solche Einrichtung in der Verwaltung nicht stören könne, wie auch der Hr. Commissar zugiebt, halt dafür, daß derglei chen fortwährende Zahlungen nur zum Nutzen der Kasse gerei chen , und dem Rentepflichtigen, der weniger auf baldige Abnah me der Verzinsung, als auf gewisse Anlegung seiner Ersparnisse zu sehen hat, unendliche Vortheile gewähren, den Zweck des Ganzen aber außerordentlich fördern und zugleich diejenigen Wünsche des Abg. Scholze und anderer Abgg., welche auf meh rere Berücksichtigung des Sparkassensystems gingen, am leichte sten und zweckmäßigsten erfüllen werde. Was ferner ml I. und !I. die Eingangs gedachten Witten und Anträge der genannten 12 Landgeme'mhen zu Grottewitz u. si w. und des Abgeordneten, Herrn Richter aus Grimma, be trifft, so haben sich hierüber gleich Anfangs zwei Ansichten in der Deputation herausgestellt, welche sich geradezu entgegenstehen und unerachtet der Zuziehung eines Königl. Commiffars zu keiner Vereinigung gediehen sind, so daß die Deputation sich veranlaßt findet, beide abweichende Meinungen in gegenwärtigem Berichte der' Kämmer zur Prüfung vorzulegen. — Die Minorität der Deputation hält dafür': „daß der Antrag besagter Gemeinden, nebst den übereinstimmenden Anträgen des Abgeordneten, Herrn WM lediglich ahzuweisen sch" die Majorität über ist
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