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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 279. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Verantwortliche Rebactionr v.Äretschet. und dann auch einstimmig beschlossen, dqs Wort: „hinreichend, in den Z. noch aufzunehmen. / Die U. 33. bis 39. fallen hier nun aus, weil sie am Schlüsse ausgenommen sind. Zn Betreff der Schulkaffe äußert Referent Abg. v. Frie sen, daß dis Deputation bei ihrem Vorschläge nicht die Absicht gehabt habe, die Mittel zu beschränken, welche für das.Unter richtsmaterial, für die Schulbedürfm'ffe nothwendig feien, Z. B. für Papier, Landkarten und andere Utensilien; im Gegentheil habe sie die Nothwendigkeit dieser Gegenstände vorausgesetzt und i bestimmt, daß ein Lhcil der Einnahme dem Schullehrer über-, Drack imd Papier von K. W. LeuS ner in Dresden. M36 lent in Geld, welches zwischen der Behörde und dem Schulleh- wiesen werden soll, wovon er dann diese Bedürfnisse anzuschaf- rer durch freie Vereinigung zu bestimmen ist, dafür angebo- fen und Rechnung darüber abzulegen hatte. Die Deputation ten wird." wünsche nicht, daß der Regierung Hindernisse darin in den Weg Staatsminister v. Müller: Man hat die Frage aufge- gelegt würden, und glaube auch nicht, daß es geschehen wsrfcn, ob dieser Z. nicht aus dem Gesetze weg zu lassen sei? wird. Der Negierung würde.immer frei stehen, diese Kasse Ich glaube das nicht, denn er bestimmt eine Obliegenheit der ° Schulbedürfnißkaffe zu nennen und die Rechnungen in dieser Gemeinde in dieser Hinsicht. Uebügens ist er dem Bestehenden i Beziehung zu trennen, aber freilich wünsche die Deputation nicht, angemessen; denn das, was hier angegeben ist, ist schon in der daß zwei verschiedene Kassen beständen, und aus §.43. gehe Schulordnung von l 773 Cap. XIX. Z. 2. in We-öindung mit k selbst hervor, Voß die SchulbedürfniMsse keine selbstständige dem Generale von 1811 §.9. bestimmt. Nun sind aber Strei- Kaffe sei. Zn den preußischen Schulen sei die Einrichtung Se ligkeiten darüber zwischen den Gemeinden und Schullehrern ent- troffen worden, daß für alle Ausgaben der Schule gewisse Etats- standen, und daher hat man geglaubt, daß, wo ein dießfallsi- s summen festgesetzt würden, und so würde cs auch hier gehalten geS Abkommen von der Gemeinde mit dem Schullehrer beerb- S werden können. Er geht nun auf die Verlesung fichtigt wird, dieses auf jede Weise zu befördern sei. Sollte der §§. 40. und 43. des Gesetzes über, welche lauten: hierbei ein Schullehrer die Forderung vielleicht gar Zu hoch stet- 8- 40. (Schulkasse. Zuflüsse zu derselben.) Die baüre L"/ -k «'«Ed- die LSrM Befugnrß erhalt, das, was den Verhältnisse btllMrwesse an-zu vertretenden, Schulküsse regelmäßig aus gemessen ist, zu bestimmen. Um das Bedenken des Abg. Axt k zuzahlm. In diese Kaffe fließen 1) die Z. 31. erwähnten Bei- zu erledigen, wiederhole ich, was ich schon früher in anderer trage, wo dergleichen Statt finden; 2) die Entschädigung für Beziehung geäußert Habs, daß ich auf das Wort: „angemessen" s ^"Wandeltsich; 3) die Geldäquivalente für §.33. gedachte uv p > ' ? / ' » " L Naturalleistungen und Umgänge; 4) die zu Entrichtung des Gewicht lege. Angemessen kann nur dassirn, wao dem un- s Schulgeldes für arme Kinder etwa vorhandenen Legate, Zinsen tergelegtm MaZstabc anpaffend ist; und m Lallen, wie die ber die-i yon milden Stiftungen, oder sonstige der Schule gewidmete stm Gesetzentwurf zur Sprache gekommenen, kann ich nur das für j Bezüge; 5) Gemeindeanlagen zur Besoldung des .Schullehrers angemessen erkennen, was den Grundsätzen des Rechts und der und Verhetzung der Schulstube. Billigkeit entspricht. Wenn nun die höhere Behörde auf diese k. ß- 43. (Zugänge zur Schulbedürfnißkasfe.) Die Zugänge WeUnach vorgängiger Erörterung das Verhaltniß feststellt, so t der Ertrag der Schulcollecte wird sich der Schullehrer nicht zu beklag.n haben. Noch wurdr K (Z. 45.); 3) die Strafgelder, welche nach diesem und in Anregung gebracht, daß dieser Puntt rm §.36. ausgenommen § anderen Gesetzen zum Besten des Schulwesens verwendet wer- everdm könne; das scheint mir aber nicht; denn bei diesem §. H den sollen; 4) die Zinsen von denjenigen milden Stiftungen, ist blos von dm Geldausgaben die Rede, welche aus der Schul- welche zu den in §.41. genannten Zwecken ausdrücklich bestimmt, kasse zu bestreiten sind/ Das Heizungsbedürsniß sür die Schule S L^Aas zu LiLm Mangelnde ist aus kann aber m ualum Ms hierzu vorhandenen Holzungen erlangt ^er Z. 33. der Deputation ist des Inhaltes: ? Z- 3^- (§- ^0. und 43. des Gesetzes.) Schulkasse, Zuflüsse zu Der Antrag des Abg. a. d. Winkel findet nicht die ausrei- derselben. Zu Bestreitung sämmtlicher Bedürfnisse (ß. 36.) der chende Unterstützung.. s Orts-oder Bezirksschulan statt ist eine von der Schulgemeinde zu Aba. Richter (aus Zwickau) macht die Bemerkung, baß veriretende Schulkasseanzulegen, in welche folgende Zugänge sters vorzuhrmgen Habe, sich jedoch Vorbehalte, dieses der §. pxx Schulgemeinde aufzubringenden Anlagen, 3) vorzubringen. .. «das Einkommen aus den, für die Zwecke der Schule bestehenden Das Präsidium stellt also die Frage: Nimmt die Kam- s wilden Stiftungen, in so weit sich solches mit dm jedenfalls zu w-.d-n m S-. «b b-j.h, j Kindtausen nach §. 3si. zu veranstaltenden Sammlungen, 6) die Strafgelder, welche nach diesem und andern Gesetzen zum We sten des Schulwesens verwendet werden sollen, 7) die nach Z. 35. bei Käufen und andern Besitzveränderungen einzufordernden Beiträge, In Berücksichtigung des in letzter Sitzung vom Abg. Aten- städt erhobenen Bedenkens, schlagt die Deputation noch vor, daß in den 3. Punes gesetzt werde: „das aus dem Kirchenärare und andern Fonds der Schule gewidmete Einkommen, in so weit sich solches u. s. w," (Beschluß folgt,)
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