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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung Dresden, Montags, den 22. September 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und eilfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 10. September 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der speciellm Wcrathung > des Entwurfes eines Gesetzes über die Wolksschulen. . . Abg. Axt beantragt dm Wegfall des 5. Punktes. Zu Motivirung dieses Antrages äußert er: Es betrifft dicß einen Gegenstand, der nur dem genau bekannt sein kann, welcher bei solchen Gelegenheiten zugegen gewesen ist. Dergleichen Samm lungen kommen gar viele vor, es wird für die Armen, für die Spritze des Ortes und für andere Gegenstände gesammelt, und NM soll auch für die Schule gesammelt werden. Schon der Ge danke, daß eine solche Sammlung einer Art von Befehl gleich sieht, macht c§ unangenehm, sievorzunehmen; wenn man aber noch bedenkt, daß der Schullehrer dabei gewöhnlich gegenwärtig ist, die Geister in heitere Laune versetzt sind, und oftmals Be merkungen darüber gemacht werden, welche nicht eben der Stel lung des Schullehrers angemessen sind, so ist wohl mein Antrag begründet, daß dieser Punct Wegfälle, da vhncdieß diese Hoch- zcitsgclage Kosten verursachen. Wegen des Punctes unter 7. erlaube ich mir die Anfrage, ob hierunter die sogenannten Got- tespfcnnige verstanden werden, die bisher an das Kirchenärar er legt wurden, Sollte dieses der Fall sein, so würde der Kirche ein Einkommen entzogen, , Nachdem der Antrag wegen Wegfall des 5. Punctes unter stützt worden war, äußert Der königl. Commiffar, Geh. Kirchenrath O. Schulze: Ich muß mir erlauben, etwas in dieser Beziehung zu bemerken. Es ist nämlich in der Dberlausitz schon feit dem Jahre 1770, laut Schulordnung von diesem Jahre Cap. 7. Z. 5., die Ein- ! richtung getroffen worden, daß bei verschiedenen feierlichen Eft-1 legenheiken, z. B. bei Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindtauftn u, s. w. eine Sammlung zum Besten der Ortsschulkasse, als von welcher letztem das angezogene Capitel hauptsächlich handelt, veranstaltet wird. Da ich nun bei meinen Localrcvisionen die Schulkassenrechnungen.überall eingesehen und daraus mich über zeugt habe, daß jene. Sammlungen in neuerer Zeit überall statt gefunden haben und an vielen Orten ziemlich ergiebig für den angegebenen Zweck ausgefallen sind, so dürfte cs nicht rathfam sein, diesen nun einmal gangbaren Zufluß den Localschulkassen wieder zu entziehen. Abg. Puttrich: Dem, was der Abg. Axt kn Ansehung der Geldsammlungen bei Hochzeiten und Kindtauftn 33. sud 5. so eben in Erwähnung gebracht, stimme ich vollkommen bei, Sehr gering siel schon zeither das, was bei dergleichen Gelegen heiten der Kirche und den Armen zuThcil wurde, aus; nimmt man nun noch die andern gebräuchlichen Auflagen dazu, und will man nun jetzt neuerdings auch noch für die Schulkasse einen Teller zur Sammlung herumgehrn lassen, so wird .die Hand der Spendenden so ermüden, daß jene Beiträge noch mehr lei den, und sie am Ende ganz unbedeutend werden. Im Gan zen scheint mir aber auch eine Demüthigung für den bei derglei chen Gelegenheiten so oft anwesenden Schullehrer in dergleichen Sammlungen zu liegen. Nicht Jeder wird daran sich erinnern, daß sie zur'Unterstützung der Ockulkaffe bestimmt sind, sondern man denkt, der Schullehrer selbst zieht den Nutzen davon; und dann möchte ich sagen,. wird es wie ein Almosen gereicht. LH wäre daher ganz für den Wegfall dieser Bestimmung aus dem Paragraphen. Abg. Sachße: Ich stimme dem Anträge des Abg. Axt bei, weil diese Sammlung auch in meiner Gegend nicht üblich ist, die Einführung derselben aber belästigend und auffallend sein würde. Was den 7. Punct betrifft, so glaube ich nicht, daß bet Kirche dadurch etwas entzogen wird, und es enthält auch tz.35. schon darüber eine Bestimmung. Es würde aber zweckgcmäß sein, wenn hinzugefttzt würde, wo sie hergebracht sind. Abg. Runde: Es ist sehr richtig, was die beiden Abgg. vor mir erwähnt haben, daß in den Erblanden nicht gebräuch lich ist, solche Sammlungen zu bewerkstelligen; indessen sehe ich doch keinen Grund ein, warum man sie gerade abweiftn- will. Allerdings werden die auf diesem Wege für die Schul» kaffe erlangten Beiträge sich selten hoch belaufen. Allein wenn auch das Wenige nicht zu verachten ist, und wenn man bloss deshalb diese Sammlungen für bedenklich hält, weil sie daK Zartgefühl des bei der Hochzeit oder Kindtaufen anwesenden- Schullehrers verletzen könnten, so scheint man bei diesem Be denken doch die Verhältnisse, wie solche sich künftig zwischen der Gemeinde und dem Schullehrer gestalten, ganz aus dem Auge zu verlieren. Nicht für den Schullehrer sollen diese Sammlungen geschehen, sondern für die Schulkasse der Ge meinde. Aus dieser erhält jener fein Gehalt, unbekümmert darum, woher die Beitrage zu derselben fließen. Diese Sorge ist lediglich Sache der Gemeinde und ihres Vorstandes, und wenn mithin irgend Jemand durch diese Sammlungen überhaupt gcdemüthigt werden soll, so könnte es nur die Gemeinde fein, zu deren Erleichterung solche allein statt finden. StaatSmimster v. Müller: Ich habe schon geäußert, ES welchen Gründen auf die Trennung der Kassen Bedacht genommen wurde; die geehrte Deputation hat aber für ange»
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