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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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rrlß dem die Schulaufsicht führenden Pfarrer zuzustcllen, damit durch diesen und den Schullehrer auf sofort zu beginnenden und ununterbrochen fortzusetzenden Schulbesuch gehalten werden könne." Abg. Axt glaubt jedoch, daß diese Verordnung; nicht in hie Gesetzsammlung komme; beruhigt sich aber, nachdem Staatsminister v. Müller die Erklärung gegeben hatte, baß sie ebenfalls gedruckt und in die Sammlung der Gesetze und Verordnungen ausgenommen werde. Hierauf erklärt sich die Kammer mit dem Deputationsgut achten, wie mit dem in der Maße einverstanden, und der Schluß der Sitzung erfolgt nach 2 Uhr. Zweihundert und zwei und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9. Septbr. 1834. Fortsetzung der Beratung über bas Budget des Staatsaufwandes. — 6. Departement des Innern. — H. Pensionsetat. Dis Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird zuvörderst das über die letzte Session aufgenommene Protocöll verlesen, von der Kammer sodann genehmigt und durch v. v. Ammon und BischoffMaurrMann mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist eingegangen: Ein Protocollcxtract der 2. Kammer vom 26. August, dm Antrag des Präsidenten v. Leyßer wegen besserer Salarirung der Feldwebel und Wachtmeister und Dotirung für die Inhaber der Verdienstmedaillen betr.; an die 3. Deputation. Man geht zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Ausgabe - Budje 1 und zwar der Abteilung suk 0. des Ministerii des In - nern befindet.— Referent ist Bürgerttieistek Reiche-Eisenstuck. Man ist bei der Position XXX. stehen geblieben. 5. ZudmI'ostendesLeipzig er Criminal-undPolicei- AmtS, (fi Nr. 355 d. Bl, S. 3600) Md imBudjet 1,500Thlr. gleichmaßigMf die einzelnen Jahre der Finanzperiode postulirt, und weil sich der angegebene Betrag auf das Regulativ vom 12. Marz 1822 gründet^ nach welchem ein Beitrag auf die Staats- kasseübcrnommm,. dieser spater auf-/x -ergesammten zu den Aus gaben dieser Wchörde, zu leistenden Zuschüsse bestimmt worden, und jetzt zu der Summe von 1,500 Thlr. zu veranschlagen ist, von der jenseitigen Deputation zur Bewilligung empfohlen, auch ist von der Kammer dem Deputationsantrüg beigestimmt worden. -7- Aus ganz gleichen Gründen, wie solches unter 1. dieser Posi tion hinsichtlich der Dresdner Policeiverwaltung geschehen, müssen auch wir den Beitritt zum Beschluß der 2ten Kammer amathen. Seer. Hartz: Ich kann mich für die Bewilligung dieser Post nicht verwenden, sofern derselben nicht etwa ein förmlicher Vertrag zum Grunde liegt, welchen das im Deputationsgut- qchten angezogene Regulativ vom 12. Mai 1822 .nicht zu ent haltenscheint. Man hat zwar auch in Dresden einen Beitrag zu den Kosten der Policeiverwaltung bewilligt, allein aus ganz besondern Gründen; diese Gründe nämlich waren doppelter Art, einmal, daß ein großer Lheil, ja fast die Hälfte des Po- lsteibezirks unter Amtsjurisdiction steht, und dann, daß in Dresden, als Residenz, ein großer Lheil. der Geschäfte landrs- pollceilicher Natur sind. Beides scheint nun in Leipzig nicht der Fall zu sein. Deyn wie letzteres ohnehin von selbst weg fällt, da Leipzig nicht Residenz ist, so wird der Lheil dieser Stadt, welcher unter Amtsgerichtsbarkeit steht, kaum bedeu tend genug sein, um einen Beitrag zu rechtfertigen. Auf ein zelne kleine Parcellen königl. Jurisdiction aber kann es wohl nicht ankommrn, da es fast keine mittlere Stadt in Sachsen geben dürfte, in deren Weichbilde sich nicht einzelne Staats und sonst d-r Amtsjurisdiclion untergebene Gebäude befinden. Mein Antrag geht demnach dahin: „die 1500 Thlr. nur tran sitorisch zu bewilligen, dabei aber, so wie bei mehreren andern Posten geschehen, die Regierung zu ersuchen , sie möge ermit teln, ob der Post von 1500 Thlr. irgend ein unwiderruflicher Rechtstitel zum Grunde liege, um sich hiernach bei der nächsten Bewilligung richten zu können." Dieß findet ausreichende Unterstützung. D. Deutrich: Es finden in Leipzig insofern ganz diesel ben Verhältnisse statt wie in Dresden, als dort wie hier eine bedeutende Anzahl Einwohner nicht unter die städtische Gerichts barkeit gehört, als die Staatsdiener und die Gerichtsunterge- benen der Universität, so wie dieß auch bei mehreren Gebäuden der Fall ist. Außerdem erstreckt sich der Policeirayon weit über das Stadtweichbild hinaus, und begreift die Umgegend in sich. Als man im Jahr 1813 die verschiedenen Gcrichtssprengel hin sichtlich der Police! und der CriminalgerichtSbarkeit mit einander zu verbinden beabsichtigte, kam Alles darauf an, auszumitteln, wie viel der Fiscus und die Universität zu den Kosten beitragen sollten. Man vereinigte sich auf den 11. Lheil excl. der Kosten der Thorpolicei, zu welcher man keine Beiträge gegen wollte, obschon dieselbe wichtig und die Kosten nicht unbedeutend sind. Den Beitrag übernahm der königl. Fiscus zugleich für die Uni versität, da dieselbe keine Mittel hierzu besaß. Ein Vergleich ist also vorhanden, und der dürfte wohl nicht einseitig zurückge nommen werden. Prinz Johann: Unverkennbar ist die entsprechende Ein richtung der Police! zu Leipzig, wegen der vielen dort zufam- mentreffenden Fremden und der von da ausgehenden Verbin dungen auch für das ganze Land von hoher Wichtigkeit, und eine Verminderung der daselbst zu machenden Verwendungen ist um so weniger wünschenswerth, da bekanntlich die Police! von Leipzig zu den besten im Lande gehört. Staatsminister v. Linden au: Ich kann versichern, daß der Verweigerung der postulirten 1500 Thlr. allerdings ein förmlicher, für die Regierung bindender, Vertrag rntgegensteht. Secr. Hartz sieht sich Hierdurch bewogen, seinen Antrag wiederum fallen zu lassen, und es werden nun die postulirten 2500Lhlr. einstimmig bewilligt. 6. Zur Armen- und Waisenversorgung an verschie denen Vrten desLandes, (s, Nr. 355. d. Bl. S. 3601.) hat man in das Budjet ein Postulat von 1,400 Thlr. ausgenommen. — Die jenseitige Deputation hat sich darüber gutachtlich ausge sprochen, die Verwendung Vieser Summe speciell nachgewtesen, und den Antrag gestellt: „die KaMmer möge zu dem Zwecke tem porärer Unterstützung die verlangten 1,400Lhlr. als Dispositions-
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