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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M488. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags den Ä.' Septemhex 1834., Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 15. September 1834. (Beschluß.) Schluß der spccrellen Beratung des Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. '' Abg. Clau ß: Er stelle nicht in Abrede, daß das Wort: „insbesondere" die Deputationsfassung einigermaßen rechtferti ge, und dadurch bezeichnet werde, daß den Ortsbehörden über Unterricht und Disciplr'n ebenfalls die Aufsicht zustehe - aber es sei in diesem Abschnitte unter I. von den Schulvorständen auf dem Lande die Rede, unter II. handele es sich von der den Localschul ordnungen voröehaltenen Organisation der Schulvorstande in den Städten. Nun finde er deshalb Zwischen §. 71., welcher Stadt und Land betreffe, und die Aufsicht über Las Schulwesen den Drtsbehörden zuweist, einen Widerspruch gegen §, 80., da in ersterem von der Deputation der oder ein Pfarrer des Ortes noch Erwähnung gefunden Habe, weshalb er wünsche, daß die allgemeinere Fassung des Z. 71. nach dem Gesetzentwürfe heibe- halten werden möge. Abg. Runde: Er würde sich bei der Erklärung des Hm. Staatsministers beruhigt finden; allein er mochte doch die Frage stellen: ob die Zeugnisse und Anzeigen über das Verhalten und die Tüchtigkeit des Schullehrers erforderlichen Falles bloß von dem Pfarrer allein, oder unter Zuziehung des Ortsfchulvorstan- des ausgefertigt werden sollten? > Abg. Richter (aus Zwickau): Man hübe behaupten'wol- len p es werde durch feinen'Vorschlag der Einstuß des Geistlichen auf das Schulwesen gehindert; er glaube aber, man dürfe diese Ansicht sofort als eine unhaltbare erkennen; denn er könne sich keinen Schulvorstand denken, welcher aus solchen Männern zu sammen gesetzt sein sollte, die den wohlthatigen Vorschlägen des Geistlichen entgegen waren. Cs sei gesagt worden, der Schul lehrer werde sich dann den Erinnerungen des Pfarrers nicht fü gen; er erlaube sich aber überhaupt die Frage, ob man die Function, welche man von dem Pfarrer in Bezug auf die Schule ausgeübt wissen wolle, für daö Schulwesen wohlthätig anerkennen könne, wenn der katholische, protestantische, rabbini- sche Geistliche so einwirke, und er frage, ob nicht die Protestan ten einen Anstoß darin fanden, daß die katholische Geistlichkeit das Schulwesen immer mit ihren Händen erfassen wolle? Wenn das sek, so müsse man der Geistlichkeit diesen Einfluß überhaupt nehmen. Gerade die Mißverhältnisse, welche aus dem unmittelbaren Einwirken des Geistlichen auf die Schule hervorgingen, würden vermieden, wenn der Pfarrer drHMts nur als Mitglied des Schulvorstandes künftig einwirke. Abg. Axtr, Er habe sich zwar vorgenommen, über den vor liegenden Gegenstand gar nichts zu äußern; allein er habe jetzt eine Aeußerung gehört, wo er doch seine Meinung aussprechen müsse. Es sei von Zeugnissen gesprochen worden, er wisse aber nicht, was das für Zeugnisse sein sollten , ob die Zeugnisse, wel che den Schulkindern ausgestellt werden sollten, die stelle der Lehrer aus, oder ob die Zeugnisse, welche die Kinder spater im Leben erhielten, oder ob. es die Zeugnisse sein sollten, die die Schullehrer zu bekommen hätten. Wenn gesagt worden, es gebe ein mißliches Vcrhältniß zwischen dem Geistlichen und dem Schullehrer, so sei dieß gerade so, als wie das Mißverhaltniß zwischen den Schullehrern und den Gemeindigliedern sei, und dieses werde viel häufiger Vorkommen; denn ein Unterschied liege doch darin, wenn ein Schulmann sich von einem Manne t-Ldel^ lassen müsse, der doch mehrere Kenntnisse besitze, als von einem Manne, der nicht Pädagog sei, aber in die Schule komme und tadle. Es scheine ihm fast, als wenn der Antrag des Abg. Richter um ein halbes Jahrhundert zu früh käme. Es lasse sich vielleicht erwarten, daß künftig einmal Gemeindebibliothe- kcn errichtet würden, wo die pädagogischen Schriften von Nie meyer, Schwarz und andern zu finden, daß die Leute nicht mehr ihr Glas Bier in der Schenke tränken, sondern sich überWil- dungsangelegenhciten besprächen, und Sonntags die Zeit mit Lesen solcher Schriften zubrächten, dann glaube er, könne dieser glückliche Zustand kommen. Vor dieser Zeit aber einen solchen Vorschlag anzunehmen, halte er im höchsten Grade bedenklich, und es ermangele ihm nur die Stimme, um der Kammer das traurige Bild yorzühalten, wie es in der. Schüfe aussehen werde, wenn der Geistliche von der Schule seine Hand übziehen würde und müsse. Hierauf schreitet man zur Aragstellung, und nachdem auf die beiden Sätze eine besondere Frage gestellt worden war, werden beide, der erste Satz einstimmig, der zweite mit Ausschluß von 15 Stimmen angenommen, tz. 72. des Deputationsgutachtens lautet r I. Schulvorstande auf dem Land e, deren Zufams mensetzung, Obliegenheiten und Geschäfte über-? Haupt, ß.72. (Drtsschulvorstand.) Diem A.3, und andern Or- ten dieses Gesetzes gedachten Functionen des Schulvorstandes wer-, den auf dem Lande von dem jedesmaligen Gemeindevorstande verrichtet. Wg. Eisenstuckmacht in Bezug auf diesen und die folgen den ZZ. bemerklich, daß, als das Gesetz über die Volksschulen in der Deputation berschen worden sei, noch nicht der Entwurf zu ei ner neuen Lcmdgemeindeordnung, wie er heute an die Kam- mermitMdrr vertheilt worden, Vorgelegen habe. Nach den
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