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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 317. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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1833 die kn der Michael-Messe 1833 auszugebendcn Talons und Coupons zu den landschaftlichen Obligationen statt gefun den hat. Prinz Johann erbittet sich darüber Auskunft, wie es komme/ daß im Eingänge des Dkputatronsberichts nur von „sämmtlichen der Aufkündigung ünterwörftnen Schulden der Oberlausitz" die Rede sti, wahrend doch das allerhöchste Decret nm die „nach tztz. 34. 47. und 48. des Vertrags für unablösbar zu achtenden Capitalien" ausnehme? Staatsminister v. Ze sch au bemerkt hierauf, daß Beides wohl auf Eins hinauslauft; im richtigen sich die Regierung doch jedenfalls an die Bestimmungen des Vertrags zu halten haben werde. Prinz Johann erklärt sich beruhiget. Der Präsident schreitet hierauf, nach Entfernung der anwesenden Staatsminister zur Abstimmung durch Namens aufruf, wobei sämmtliche Mitglieder ihr Einverständniß mit dem Anträge der Deputation durch ein lautes I a zu erken nen geben. Der z w e i t e, heute auf der Tagesordnung sich befindende Gegenstand ist: Die Berathung über den fernerweiten Bericht der 1. Deputation wegen des Oberlausitzer Vertrags. Auch hierüber ist v. D eütrich Referent. Er geht sofort zum Vortrag der bei den einzelnen zwischen beiden Kammern noch obwaltenden, von der Deputation in eine Uebersicht ge brachten Differenzen über. ' Die unterzeichnete Deputation hat das kn der Landtagsord nung vorgeschrkebcne Vereinigungs-Verfahren mit der betreffen den Deputation der 2. Kammer abgehalten, und stellt nunmehr die Lage der Sache in 3 Rubriken dar, von welchen die in Nach stehendem die mit!, bezeichnete, Beschlüsse der 1. Kammer nach dem Protokoll vom 22. April 1834; die unter H. fernerweite Be schlüsse der 2. Kammer in Folge des Vereinigungs-Verfahrens; und die unter m. das Gutachten der Deputation der 1. Kammer enthalt. 1. I. Die Fassung des Paragraphen ohne Erinnerung zu lassen, aber in der Schrift zu erklären , wie die Kammer aus der Fassung desH. keineswegs^ die Folgerung als zulässig erachten könne, als habe die Oberlausitz die Verfassüngsurkunde nicht in ihrem ganzen Umfange angenommen. II. Den Eingang des Paragraphen folgcndergestalt zu fas sen: „Nachdem die in Folge des Landtagsabschiedes vom 4. Sep tember 1831 gepflogenen Verhandlungen mit den Standen der Oberlausr'tz zu einer schließlichen Uebereinkunft geführt haben, so treten, u. s. w." und demnächst in der Schrift zu erwähnen: wie man die Worte im ersten Paragraphen „gegen den Fortge nuß der mit der neuen Verfassung des Königreichs Sachsen ver bundenen Rechte" nur in'Beziehung auf den im 60, erwähnten Fall für anwendbar zu erachten vermöge, und wie man verhoffe, daß die höchste Genehmigung dieses Vertrags mit dem Vorbehalt erfolgen werde, daß in dem"Z. 60. erwähnten Falle alle Verhält nisse der Oberlausr'tz zu den alten Erblanden, mit alleiniger Aus- nähme des von der Oberlausitz alsdann zu übernehmenden An teils der gemeinschaftlichen Staatsschulden aufgelöst wer den sollten. III. Beizutreten. §. 2. I. Die Fassung des Paragraphen ohne Erinnerung zu lassen. tl. ») Bekzutreten, aber die Worte „demgemäß" im Be tracht des Beschlusses zu dem 1, Z. nunmehro in Wegfall zu brin gen, und b) in der Schrift, darauf anzutragen: es möge die Staatsregierung in Beziehung auf diese Stelle des Vertrags die Erklärung ertheilen, wie sie eben sowohl auf die eigenthümlichm Verhältnisse der Kreislande, als der Oberlausitz jederzeit Rück sicht nehmen werde. Hl. Beizutreten. Zu Ztz. 5. und 6. I. Wie aü Z. 2. H. Beizutreten, aber in der Schrift anzutragen: cs möge von der Staatsregierung die Erklärung ercheklt werden, wie diese Befugnisse nicht weiter ausgedehnt werden sollten und könnten, als sie bereits gesetzlich oder sonst rechtlich beständen, und daß dieß in einem Zusatz zu diesem Z. erwähnt werden möchte. III. Bekzutreten. Zu Z. 7. I. Statt der Worte „diejenigen gesetzlichen An ordnungen" zu setzen; „diejenigen verbindlichen Anord nungen." H. Den Paragraph so zu fassen: Diejenigen Bestimmun gen , welche nur in der Dberlausitz in Beziehung auf die dortige rein provinzielle Verfassung und die daselbst bestehenden Einrich tungen und Stiftungen gesetzliche Giltigkeit erlangen sollen,, wer den Provinzial-Statute genannt, rc. Im dritten Satze vor den Worten „das Interesse" die Worte einzuschalten r „die Verfas sung und". IH. Beizutreten. Man tritt der Deputation allenthalben, bis hiehek, ohne daß eine Erinnerung gemacht wird, einstimmig bei. Zu Z. 10.1. Gegen den §. Etwas nicht zu erinnern. H. a. Es möge m der Schrift ausgesprochen werden: wie zwar die Bestimmung kn diesem §. daß die Dberlausitz für allezeit eine Regierungsbehörde und einen Gerichtshof zweiter Instanz in Budissin haben solle, in der Zukunft vielleicht die Staatsregie rung bei Ausführung einer veränderten Behörden-Organisativn beschränken könnte, und daher deren Wegfall zu wünschen wäre, daß man aber voraussetze, es werde die Staalsregierung in die sem Falle auch die geeigneten Einleitungen zu treffen wissen, um durch die hier enthaltene Bestimmung nicht behindert zu werden. II. l>. Ferner solle in der Schrift der dringende Wunsch ausgesprochen werden: daß das Prasentationsrecht in Ansehung des Vorstandes der Regierungsbehörde und des Amtshauptman nes Hinwegfalle, indem dadurch die Regierungsrcchte beschränkt und die Fortdauer einer Verschiedenheit gegen die Erblande, von denen mehrere Ortschaften zu dem Bautzner Regierungsbezirke überwiesen werden sollen, ausgesprochen werden würde. M. sä s. und b. Die Mehrzahl der Mitglieder der Depu tation empfehlen den Beitritt zu den Beschlüssen der 2. Kammer, zwei Mitglieder dagegen glauben, daß bei dem frühem Beschluß der 1. Kammer zu beharren sein möchte. . II. «. Einen Antrag auf Wegfall des letzten Satzes in die sem Paragraph zu richten unter der Bemerkung: wie man die sen Antrag durch die baldige innige Vereinigung der Oberlausitz mit den Kreislanden für hinlänglich motivirt erachte. m. all o. Bekzutreten. Obgleich von keiner Seite gegen die Ansicht der Majorität der Deputation nä a. und d. etwas cing'ewendet wird, findet doch das Gutachten bei Punct m mit 15 gegen 12, sä b. mit 17 gegen 10, und sä c. mit 25 gegen stimmen Geneh migung.
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