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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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20. Zähre sich nicht erkläre, müsse ein anderer aus derselben Af- tersclasse cintreten, dem cs nicht zugute ko nun e, wenn der erstere auch später sich stellen müsse. Man glaube zwar, daß dicß sich im Ganzen wieder ausglekchen werde; aber dessenungeachtet seien diese Ausnahmen aus eben bemerktem Grund nur aus die noth- wendigen Fälle zu beschranken, und cs komme nur darauf an, ob bei solchen Instituten eine Ausbildung nöthig sei, welche weiter reiche, als bis zum 20. Jahre, Dicß sei nun bei der Universität stets der Fall und dje primitive Bestimmung sei auch nur auf djese gegangen; dann habe man sie gber auf einzelne Institute ausge dehnt, von denen mqn glaube, daß in dem 20. Jahre der Zweck noch picht erreicht sei. Bei dem landwirthschaftlichen Institut wolle er es nicht entscheiden, bei der Bergakademie möchte es aller dings begründet sein; bei dem technischen Institute sei dagegen die Regel, daß die Zöglings mit oder vor dem 20. Jahxe abgingcn und nur eine Ausnahme sei es, wenn einer langer daselbst ver weile. Wie es in der Handelsschule zu Leipzig gehalten werde, könne er nicht mit Bestimmtheit sagen. Dieß seien di? Gründe gewesen, rpMtst man geglaubt habe, die Ausnahmen nicht über die Nothwendigkeit und namentlich nicht auf das fechnischeJnsti- lut ausdehnen zu müssen, Abg. Richter (aus Zwickau): Er ehre dje Absicht desPe- putirten Axt, welcher junge Leute gern von der Pflicht, in das Militair einzutreftn, freigesprochen wissen wolle; er verkenne auch nicht, daß diese Pflicht die schwierigste sm Vaterlands sei, und daß das Milsiairwesen, wie es einmal jetzt noch beschaffen, vorzugsweise viel Kummer, Noch uud Schmerzen iu die einzel nen Famisien bringe; allein so hart es ihm auch erscheine, ge gen den Abg. zu sprechen, so müsse er doch erklären, daß er sich nicht für Ausnahmen von der Regel erklären könne, sobald da durch eine besondere Classe von Staatsbürgern begünstigt wer den fl>F, .Per Abg. Habe zwar recht, wenn er sich für diese jungen Leute verwende, ha unsere Gesetze sehr reich an Aus nahmen seien, doch glaube er, müsse jeder, der für Grundsätze der gleichen Pflicht Gefühl habe , sich gegen Rücksichten der Art aussprechen; denn wie kämen die dazu, welche nicht in densel ben Verhältnissen seien, gerade vorzugsweise die Mlr'tar'rpflicht guf sich nehmen zu Hüffen? Waxum ein Institut, dqs ohnedieß fchpn einseitig sei, noch in dieser Einseitigkeit verdoppeln? Schon pst sei erwähnt worden, daß Privilegien der Art die Folge hät ten, daß solche Institute mehr gesucht würden, als das öffent liche Bedürfniß es xrfordexe, und daß man der Staatskasse mehr Ppfer auflege, als gut und zweckmäßig sei. Daher sei ?r ge gen jede solche Ausnahme- " Abg. Ä x t; Wenn bei diesem Gesetze überhaupt gar kaue Airsnahms statlfqnde, dann möchte die Beweisführung des Abg. vollständig richtig erscheinen; da aber einmal Ausnahmen zu Gunsten der Kunst und Wissenschaft festgesetzt worden seien, so sehe er nicht ein, warum diese Institute für Kunst und Gewerbe ausgeschlossen sein sollten. Es sei auch der Grund, welchen der Hr« Staatsminister angeführt, nicht schlagend; denn er be greife nicht, wie daraus ein Nachtheil entstehen könne, da dem Dienstpflichtigen durch diese Begünstigung kern Monat nachge lassen würbe, Werde auch aus seiner Altersklasse ein anderer eintreten müssen, so würde ja, indem jener 2 Jahre später ein trete, ein anderer aus der setzten Altersklasse wieder frei, und cs gleiche sich also das aus. Auch der Grund, daß einer deshalb IJahr langer in einem solchen Institute bleiben werde, sei njcht schlagend; denn einmal habe man das Mittel, ihmzusagem daß dieß nicht nöthig sei, und dann helfe es ihm auch nichts; denn er müsse ja nach Verlauf dieser Zeit doch einen Stellvertre ter stellen, oder selbst eintreteu. Er finde abcr einen Nachthril, eine Zurücksetzung für diese Institute darin, wenn man ihnen dieses Zugeständniß nicht machest wolle, Staatsmiyister v. ZezschWitz: Er wolle den Fall setzen, 12 junge Leute machten auf diese Begünstigung Anspruch; für diese müßten also andere eintrHen. Nun könne doch denen, welche auf diese Weise zum Eintritt gezwungen würden, gleich fein, welche nach ihnen eintretep würden, und also für diese fei es immer eist Nachtheil. Uebrigeys sei die Pflicht für alle gleich, und dann müsse er auch auf den Fall des Kriegs aufmerksam machen, Abg, Groß: Er müsse sich dem anfchließm, svas derAbg. Axt geäußert habe, wenigstens in Bezug auf die Handelsschule in Leipzig. Einmal sei der Zusammenfluß der Handlungslehrlinge bei dieser Anstalt keineswegs so groß, und dann sei es richtig, daß, wenn man einmal Ausnahmen stattsinden lasse, eine solche Be rücksichtigung wohl auch für dieses Institut in Anspruch genom men werden dürfte, da die Zweckmäßigkeit desselben anerkannt sei und er würde also jedenfalls darauf antragen müssen, daß wenig stens bei der Handelsschule gleichfalls eine Ausnahme gemacht werde. Das Präsidium fragt hierauf: Sollen die Worte; „Han? delsschule und technische Anstalt" aus dem Z. wegfallen? Sie wird gegen 13 Stimmest bejaht. Bei Z. 12. o. wird darauf angetragcn, daß die einzelnen Buchstaben in Wegfall kommen sollen, womit man sich sofort einyerstanden erklärt. Bei demselben §. 12. v. oder §. 9., der Verordnung, schlagt die Deputation vor, die Fassustg der I. Kammer anzugehmen; und es wird dieß von der Kammer einstimmig genehmigt. Eben so wird bei §. 12, ss auf den Vorschlag der Deputa tion, der von der 1. Kammer beantragten Fassung einstimmig bei- getreten und sich auch für den Asttrag in der Schrift erklärt, daß bis zur Errichtung der Kreisdixectkoncn eine interimistisch? Hin richtung von der Negierung getroffen werden möge. Bei Z. 12. k. oder dem Z. 13. dex Verordnung, hatte die 1, Kammer den Antrag gestellt, daß bei der-Necrutirungscommission A ständische Deputirte hr'nzugezogen werden solltest; die 2. Kam mer hatte djesen Antrag ahgeworfen und die Deputation blieb bei diesem Beschlüsse stehen. Auch die Kammer erklärt einstimmig, bei ihrem frühem Be schluß beharren zu wollen, Wei Z, 12. K. sollen nach hem Beschlüsse der L. Kammer noch die Worte hinzukommen: „s) EmPfangnahW dex kingezahltm StellveptMWZssMme."
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