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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abg. Axt: Ich bin der Ansicht derjenigen Sprecher, wel che Ar den Antrag sich ausgesprochen haben. Es wurde gesagt, der Antrag sei egoistisch. Wenn die Stände darum zusammen kamen, um Privatstudien zu betreiben, denn wäre der Antrag allerdings egoistisch; da sie aber zusammen kommen, um das Interesse des gesammten Landes zu verteidigen, so begreife ich nicht, wie man diesen Beinamen geben kann. Man hat ferner gesagt, der Antrag sei überflüssig, da die Verwaltung ohnedieß wissen müsse, was für die Bibliothek anzuschaffen sei. Allein jeder Mann hat eine andere Ansicht darüber, was wichtig sei oder nicht, um cs für die Bibliothek anzufchaffen; von einer solchen Einseitigkeit kann Niemand frei sein, und wenn man nur der Verwaltung wissen laßt, daß ein solches Bcdürfniß bei dem Landtag fühlbar geworden, so findeich das nicht überflüssig. Es kann in diesem Landtage, der nun fast 2 Jahre gedauert hat, mehrmals vargekommen sein, daß ein Abg., besonders ein De- putationsmitglied dieses und jenes Werkes bedurft hatte und es nicht erhalten konnte. Daß der Antrag vag sein soll, finde ich nicht, den Umfang anzugeben, ist natürlich rein unmöglich; das ist Sache der Verwaltung; sie muß den Umfang zu beur- theilen wissen, denn sie weiß, welche Gegenstände uns vorge- legt werden. Ich kann mich also nur dafür erklären, daß der Antrag gestellt werde. Abg. Roux: Wenn auch der Antrag nur so lautet, daß die Bedürfnisse der Ständeversammlnng mit berücksichtigt wer den sollen, so habe ich mir vorgestellt, daß damit bezeichnet werde, sie sollen vorzüglich mit berücksichtigt werden; und dazu sehe ich einen vorzüglichen Grund. Die Ständevcrsammlung berathet über das Wohl des Vaterlandes, und ich halte also nicht dafür, daß man tadeln könnte, wenn man antragt, es möchte aufdas, was die Skändevcrsammlung in ihrer Bcra- thung für das allgemeine Beste nothwendig hat, gesehen wer den; einen speciellen Antrag können wir freilich nicht stellen, das muß man der Staatsregierung überlassen; aber einen sol chen Wünsch der Staatsregierung anheim zu geben, ist wohl billig. Wenn gesagt worden, es seien die fremden Gesetzsamm lungen in den Collegien zu finden, so mag das sein, aber des. scr wäre es, wenn sie in einer Staatsbibliothek beisammen wä ren. Wer wich auch die Mitglieder in diesen Collegien immer stören, um sich zu erkundigen, ob ein Werk vorhanden ist? Man weiß ja nicht, daß man es dort findet. Abg. Eisen stuck: Nur wenige Worte noch. In den Verhandlungen der 1. Kammer sind zwei Satze ausgestellt wor den. Der eine ist dieser: Man müsse sich auf einen höhern Standpunkt stellen und beobachten, wie man nicht für die Ständeversammlung, sondern für die Gesammtintereffen des Vaterlandes zu bewilligen berufen sei. Der zweite Satz ist der: „Uebrigens erstrecke sich der Antrag zu weit, indem die Wirk samkeit der Stande alle Gegenstände der Staatswiffcnschaft und Staatswirthschast in sich aufnehme, und die für die Bibliothek bewilligte Summe als ungenügend sich darstelle, um einem so weit sich verbreitenden Anspruch Genüge zu leisten." Diese beiden Satze finde ich wahr, und sind nicht durch das widerlegt, was dagegen gesprochen wurde. Referent, Abg. Secretair Richter: Ich kann mich von der Ansicht nicht trennen, daß, wenn man dem Anträge bei tritt, die Kammer einen Wunsch ausspricht, welchen die Staats regierung nicht erfüllen kann, und ob man das angemessen halte, kann ich nur der Kammer anheim geben. Wenn der Antrag lau tet, es möge auf das Bedürfniß der Standeversammlung Rück sicht genommen werden, die Staatsregierung dieses schon gethan und zugleich erklärt hat, daß sie cs auch künftig ihun werde, so scheint allem Gnüge geleistet, und deswegen hat die Deputation die Worte gebraucht, wie sie im Gutachten enthalten sind. Die Frage desPräsidenten: Ist die Kammer damit ein verstanden, daß der Antrag 1. K. Wegfälle? wird gegen 8 Stim men bejaht. Im Betreff des Antrags unter 2. wird keine Erinnerung ge macht, und die Frage des Prä si denken: Wird der Beitritt zu der Ansicht der 1. Kammer dem Deputationsgutachren gemäß er klärt? Gegen IStimme bejaht. Man kommt nun auf L., das Departement der Justiz. Abg. Secretair Richter hierin gleichfalls Referent bemerkt, daß die I. Kammer in 5 Puncten von den Beschlüssen der diesseitigen Kammer abgewrchen sei, und verliest nun das Gutachten, wie folgt: Das Postulat der Regierung für das Departement der Ju stiz an: 323,865 Lhlr. 16 Gr. für den Normaletat und 13,356 Lhlr. zu transitorischen Zuschüssen überhaupt, Summa 337,315 Llllr. 16 Gr., und 8000 Lhlr. zur ersten Einrichtung wegen der neu zu errichtenden Justizbehörden zu Position XVlll. einmal für immer, hat die zweite Kammer mit 320,365 Lhlr. 16 Gr. für den Normaletat, 13,350 Lhlr. zu transitorischen Zuschüssen, Summa 333,715 Lhlr. 16 Gr. überhaupt und 8000 Lhlr. ein mal für immer zur Position XVIII. bewilligt, die erste Kammer dagegen ihre Bewilligung so gestellt: 322,215 Lhlr. 16 Gr. Nor maletat, 13,500 Lhlr. transitorische Zuschüsse, Summa 335,715 Lhlr. 16 Gr. — Es.beruht diese in 2000 Lhlr. bei dem Nor maletat und 150 Lhlr. bei den transitorischen Zuschüssen beste hende Differenz auf folgenden von der ersten Kammer gefaßten, mit denen der zweiten Kammer nicht übereinstimmenden Beschlüs sen und Anträgen: 1) Unter dem Postulats für das zu errichtende Oberappella tionsgericht (Position XV.) sind aufgeführt: 75 Lhlr. Besol dung für einen Armen - Advocat. Die zweite Kammer hat solche für den Normaletat, die erste dagegen nur transitorisch bewilligt. Eben so finden sich 2) unter dem Postulate für das zu Dres den zu errichtende Mittelgericht (Position XVI.) 75 Lhlr. Besol dung für einen Armen-Advocat, die ebenfalls die zweite Kammer auf dem Normaletat stehen lassen, die erste Kammer unter die transitorischen Zuschüsse gebracht und wobei sie, nach dem Vor schläge ihrer Deputation, beschlossen hat, auf künftigen Wegfall der Anstellung eines Armen-Advocaten beim Mittel-Appella- lionsgericht zu Dresden anzutragen. Es ist zeither schon bei dem Appellationsgericht ein Ärmen-Advocat mit fixer Besoldung angestellt gewesen und man hat dieß, Seiten der Negierung, auch ! künftig bei dem Oberappellationsgericht und dem Mittelgericht zu Dresden dcßhalb beibehalten wollen, weil bei diesen Behör den häufig siscalischc Streitigkeiten anhängig werden, und da bei nicht selten arme Personen betheiligt sind. Die erste Kammer ist jedoch mit ihrer Deputation der Ansicht, daß die Armenpraxis Jahr aus Jahr ein die Lhäligkeit eines Mannes dergestalt gleich-
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