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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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-15 499. UuAerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 13. Lciober 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und vier u. zwanzigste öffcntlicheDi- tzung der zweiten Kammer, am 2. Lctober1834. (Fortsetzung.) Vortrag mehrerer ständischen Schriften. — Berathung des anderwciten Berichts der 1. Deput., den Gesetzentwurf, die Erläuterung der W. 17. und 56. des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 betreffend. Abg. Zische: Er müsse sich ebenfalls dem Wunsche an schließen, den Gegenstand an die 3. Deput. zu überweisen, wenn es auch nur wäre, daß man zeige, man wolle die Bitten des Bauernstandes berücksichtigen. Er glaube zwar, daß das Mit tel offen stehe, auf Ablösung zu provociren, indessen scheine die Hutungsgcrcchtigkeit ln dem Voigtlande so stark und ausgebrei- ret zu sein, daß die Landleute auf diese Weise sich unmöglich von dieser Verbindlichkeit befreien könnten. ' Abg. Richter (aus Zwickau): Es sei jetzt nicht der Ort, darauf einzugchen, ob der Antrag zweckmäßig sei oder nicht, sondern cö handele sich nur darum, ob er an die 3. Deputation verwiesen werden könne. Er sollte meinen, daß dem Anträge nichts entgegengesetzt werden könne, als daß er vielleicht zu umfänglich sei, und der Deputation zu viel Mühe verursachen würde; das scheine aber bei diesem Anträge nicht der Fall zu sein, er sei klar gestellt, und der Deputation fii wohl möglich, noch im Lauft des gegenwärtigen Landtags einen Bericht dar über an die Kammer zu bringen. Abg. Roux: Man habe Petitionen an die 3. Deputation abgegeben, gegen welche sich hätte mehr sagen lassen, und er sei also auch der Meinung , daß der Antrag an die 3: Deputa tion abgegeben werde. - Abg. Adler: Er selbst wünsche, daß die Ablösung sobald als möglich erfolge, und trage darauf an, daß der Antrag an die 3. Deputation gegeben werde; allein daß gerade indem Voigtlande die Hutungsgerechtigkeit so drücke, und der Wunsch der Bauern, davon befreit zu werden, so groß sei , dem müsse er widersprechen; denn es stehe jedem offen, auf Ablösung zu provociren, aber gerade im Gegenthcil zeige sich, daß sie lieber die Hu'tungsveMndlichkelt behalten wollten. Abg. Schuster: Er behalte sich vor, wenn die Kammer geneigt sein sollte, dieses Petitum an die 3. Deputation gelan gen zu lassen, und später die Bcrathung darüber in der Kam mer erfolge, all' dem zu widersprechen, und von Mund, auö zu widerlegen, was deeLbg. so eben geäußert habe. Darauf beschließt die Kammer einstimmig, diesen Gegen stand der 3. Deputation zur Begutachtung zu übergeben, und geht zur Tagesordnung über, welche 1) das mündliche Referat der 8. Deputation über die m dw 1. KMMr entworfene stän ¬ dische Schrift wegen Verwendung für die Gemeinde Lauterbach um Vergütung der Kettenzieherlöhne betrifft. Referent, Abg. Secr. Bergmann, verliest die ständische Schrift, und da die 3. Deputation kein Bedenken gefunden hatte, die Annahme derselben zu empfehl-», auch Niemand eine Erinnerung dabei zu machen hatte, so wird die vom Prä fi d io gestellte Frage, ob die Kammer mit dem Deputations gutachten einverstanden sei, einstimmig bejaht. Der zweite Gegenstand bezieht sich auf das mündliche Referat der nämlichen Deputation über die Petition des Abg. Sachße um Aufhebung der Cavillereigerechtigkeit. Referent, Abg. v. Mayer, geht dabei auf die früher statt gefundene Berathung zurück, und bemerkt, daß die Kam mer damals einen Antrag an die Regierung zu stellen beschlossen habe, die Deputation der 1. Kammer sage aber, daß sie beige stimmt Härte, wenn nicht ein Dekret wegen des Schlusses des Landtags an die Kammer gelangt wäre, indem noch wichtigere Gegenstände Vorlagen, und die 1. Kammer habe sich nun mit 29 gegen 1 Stimme aus den angegebenen Gründen dem Be schlüsse der 2. Kammer nicht angcschloffen. Die diess- itige De putation habe nun die Sache nochmals erwogen, und es habe sich wünschcnswerth hcrausgcstellt, daß man sich mit der I.. Kam mer vereinige, und den Antrag fallen lassen möge. Die Depu tation empfehle daher, den früheren Antrag auf Erlassung'eines Gesetzes wegen Anrüchigkeit der Cavillerei fallen zu lassen. Damit erklärt sich gegen 7 Stimmen die Kammer einver standen. . - Zum dritten Gegenstände übergehend, die Berathung des Berichtes der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung der §.17. und 56. des Wahlgesetzes vom 24. Sept. 1631 betr., begiebt sich in Abwesenheit des Referenten, Abg. Schäffer, der Vorstand der 1. Deputation Abg. Eisenstuck auf dje Rednerbühne, und tragt das Gutachten vor, wie folgt: Nachdem die Erläuterungen von §§. 17. und 56.' des Wahlgesetzes, welche die Staatsrcgrerrmg. den Ständen mittels Decreres zur Erklärung vorgelegt hat, auch irr der ersten Kam mer (s. d. jüngsten Verhandlungen derselben in Nr. 493. d. Bl. S. 5414. flg.) Herathen worben find, und letztere die Resultate dieser Berarhungen der 2. Kammer im ProLocok-Extracte mit- gclheilt hat, so beeilt sich die Deputation, dis Kammer von den Abweichungen, welche in den Beschlüssen der beiden Kammern anzutrcffen sind, in KenntniA zu setzsm - Die erste Abweichung findet sich bei §. 1. Die Zweite Kam mer hatte nämlich beschlossen: es sollten bei dm Wahlen der Landtagsabgeordneten der Rittergutsbesitzer mindestens zwei Dritttheile der Stimmberechtigten anwesend sein, und mithin die Worte dB Geschentwurfts „der drittsTheil" in „zwei
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