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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5509 Dienste, zu übernehmen? Ach finde darin keinen Grund; es würde nur so viel heißen : Kein Mensch ist befähigt, einen Dienst anzunchmen, als die Rittergutsbesitzer. Dann wurde gesagt, sie befänden sich viel im Auslande; allein auch andere Einwohner des Landes werden sich in eben so großer Anzahl im Auslande befinden, und übrigens sind ja auch im §. 16. Gründe genug angegeben, wodurch Jemand entschuldigt wird. Ist die Reise unaufschieblich, so wird das ein hinreichender Grund sein; reist er aber bloß zum Vergnügen, so wird mqn nicht sagen kön nen, daß "dieß ein hinreichend entschuldigender Grund sei, um von der Wahl auszubleiben. Ferner wurde gesagt, die Rit terguts - Besitzer feien oft weit vom Wahlorte entfernt, sie hat ten erst weite Reisen zu machen; da frage ich aber, ob nichrdie Wahlbezirke die Wahlmänner viel weiter herzichcn, ob diese Leute nicht oft 6, 8 bis 10 Stunden machen müssen, und wenn der Ritterguts - Besitzer eine Berücksichtigung verdient, so muß sie auch dem Bauer zustehen. Ueberhaupt sehe ich den Grund nicht ein, daß bei den Wahlmännern ein anderer Fall Platz greife, weil diese oft mehrere taufend Menschen zu vertreten hätten. Wollen wir darauf Rücksicht nehmen, so müssen wir auch die Zahl derAbgg. der Ritterschaft beschränken; cs würden nicht so viele Ritterguts-Besitzer in unfern Schoos ausgenom men werden können; . da sie aber zum dritten Theile in unserer Kammer sitze», so sehe ich nicht ein, wie daher ein Grund ge-! nommcn werden kann, weil sie weniger Menschen vertreten. ' len nichts bekommen, und es ist dieß auch nicht zu wünschen. Uebrkgens wählen die Urwähler die Wahlmänner, und diese wäh len die Deputirten. Wollte man eine Parität begründen, so müßte man sagen, die Rittergutsbesitzer wählen Wahlmänner, und diese erst die Abgg, Nun kann man aber doch nicht die Ab sicht haben, daß die Rittergutsbesitzer H zu Wahlmännern erwäh len sollen; denn das würde außer allem Verhältniß stehen. Ach betrachte die Rittergutsbesitzer bloß als Urwähler, nicht aber als -Wahlmänner, letztere hat man bloß um deßwillcn, damit die Wahl nicht erschwert und verweitläuftigt werden soll. Abg. v. Mayer: Ach finde die Gründe, welche die De putation angeführt hat, weder durch das widerlegt, was der Abg. Attnstadt geäußert hat, noch auch und am allerwenigsten durch das, was der Abg. Richter (aus Zwickau) vorbrachte; im Gegentheil muß ich das Wort ergreifen, um mich darüber zu erklären, daß ich nicht angemessen finde, wenn bei jeder Gelegenheit ein Zwiespalt unter den Vertretern des gemeinsamen Vaterlandes zu erregen gesucht wird. Wer ist im Stande, hier von einem Privilegium zu sprechen, das den Nitterguis-BcDcrst gegeben werde, wahrend man sie doch nur so gestellt wissen will, wie die Vertreter des Bauernstandes, zu welchem auch sie ihren Beschäftigungen nach zum Theil gehören. Der Abg. hebt be sonders den Unterschied zwischen bürgerlichen und adeligen Wahlen hervor, und will unter letzter» die der Ritterguts-Besi tzer besonders verstanden wissen. Was soll aber das? Es gicbt gelegt worden ist, einem Vertrauen entsprechen, das ihm durch feine Wahl zu erkennen gegeben worden ist, dagegen hat der Rittergutsbesitzer keine Pflicht weiter zu erfüllen , als die er für seine Person hat. Ich werde auf diese Gründe nicht weiter eingchen, sie sind schon so klar und präcis angeführt, daß ich in der That keinen Grund gehört habe, der das widerlegt hätte. Auch ich bin der Meinung, und bekenne es offen, daß mir selbst der Gesetzentwurf nicht das richtige Princip aufzußsllen scheint, wenn überhaupt eins nothwendige Zahl bestimmt werden will; Dann wurde gesagt, daß die Kreistage zu gleicher Zeit statt- so viele bürgerliche Rittergutsbesitzer als adelige, es giebt Leute fanden; allein das ist nur ein Factum, rs bedarf nur eines An- ' aus dem Bauernstände, welche sich Rittergüter erworben haben, trags an die Staatsrcgiemng, um diesem abzuhelfen; denn al- sic stehen sich alle gleich. Es verschmilzt sich Lieser Stand im- lerdings könnte dieß eine Ursache werden, daß die gehörige An- mer mehr mit den andern, und man muß beklagen, wenn von zahl nicht erschiene, obwohl ich nicht glaube, daß die Zahl der-! einem städtischen Abg. dieser Zunder der Zwietracht immer fort jenigen, welche in verschiedenen Kreisen Rittergüter besitzen, I und fort angefacht wird. Bei der gegenwärtigen Acußcrung fihr groß sein wird. I kommt es mir daher auch nur darauf an, in der Kammer den Abg. a. d. Win kel: Was mir entgegsngchalten wurde, Eindruck dieser Bestrebung zu schwächen. Ach finde keine Be- daß die Wahlmänner oft eben so weit zu gehen hätten, wie man-i vorzugung irgend eines Standes hier; denn dasselbe Recht, chcr Rittergutsbesitzer vom Wahlorr entfernt sei, kann ich nicht i wos dem Laadmanne zustcht, vernicht gezwungen ist, beider anerkennen; denn es Haden die Wahlmänner der bäuerlichen Wahl Zu erscheinen, sollte auch den Ritterguts-Besitzern zustv- Drputirtm die Wahlen nicht in den Kreisstädten, sondern in ih- hell. Weit entfernt, daß er bevorzugt wird, wird er vielmehr ren Bezirken. Wenn von dem Abg. gesagt wurde, daß die durch das Gesetz benachthciligt. Mit einem Wahlmanne ist der Wahlmänner 6,8 bis 10 Stunde» zu gehen hätten, so setze ich Ritterguts-Besitzer nicht zu vergleichen; jener muß eine Pflicht dem entgegen, daß die Rittergutsbesitzer oft 20 Stunden zu rei- j erfüllen, die ihm von einer großen Anzahl seiner Mitbürger auf- sen haben. Ein fernerer Unterschied ist der, daß kein Mensch von den Wahlmännern verlangen wird, daß sie diese Reise aus eignen Mitteln bestreiten sollen, sondern sie bekommen dafür Auslösung. Wenn endlich gesagt wurde, es sei der Grund nicht anwendbar, daß viele Rittergutsbesitzer im Auslande sich befänden, und das Gesetz schon die Entschuldigungsgründe bestimme, so muß ich bemerken, daß das Gesetz diese Ausnahmen allerdings gestattet; wenn aber das Gesetz sagt: es sollen Z Theil erscheinen, und eS fehlen nun mehr als ls, so ist die Wahl ungiftig, und es ist nicht j gesagt, ob die, welche entschuldigt sind, dabei ausgenommen seien, auch ich hin der Meinung, daß gar keine Zahl zu bestimmen sei, Abg. Roux: Das ist wohl ein Arrthum, wenn der Abg. Z und daß, wenn die Zahl der Exschienenm selbst auf Emm Hers sagt, die Wahlmänner erhielten eins Auslösung. Au der Kegel s abgefallen wäre, Wir die Wahl ebm so legal vorkommt. We§ erhalten sie keine Auslösung; sie haben auch bei den letzten Wah- § nigstms wird doch des erscheinen, welches bis Wahl veranstal-
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