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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tet hat, der Vorsitzende, und wenn alle Uebrigen nicht erschei nen, so geben sie dadurch stillschweigend zu erkennen, daß sie das Recht der Wahl in die Hande derjenigen legen, welche er schienen. Abg. Richter (aus Zwickau): Der Abg. v. Mayer hat die Güte gehabt, mir eine Art von Lection über das zu halten, was ich geäußert habe. Ich kann mich aber auf einiges We nige beschranken, um den Ungrund seiner Behauptung aus dem zu beweisen, was ich wahrend des Laufes dieses Landtags gesprochen habe. Er erlaubt sich mir zu sagen, ich hatte eine Art von Zwiespalt anzuregen gesucht, den Zunder zur Zwie tracht immer fort und fort erhalten. Ich glaube aber, die ge ehrte Kammer ist durch mein Wirken auf Li-sem Landtage hin länglich überzeugt, daß ich weder einen Zunder noch einen Zwiespalt, noch auch einen Krieg im Lande anfachte. Es war das meine Absicht nie, und wird es nie sein. Wenn ich aber auf die Differenzen aufmerksam machte, so gehen diese nicht aus mir hervor, sondern sie liegen in der Sache selbst. Ich er- !ouvk mir, die Kammer zu fragen, ob es nicht in dem Wahl gesetze selbst liegt, daß die Wähler' der Rittergutsbesitzer anders sind, als die der städtischen und der Landgemeinden. Wenn nun diese Verschiedenheit staitsindet, habe ich sie veranlaßt, habe ich sie herbeigeführt? Wenn diese Verschiedenheit statt findet, und deswegen eine Opposition hervortritt, habe ich diese hervorgcmfen? Zuletzt giedt man mir noch all' die Uebel Schuld, die in Sachsen vorkommen und noch vorkommen wer den. Wenn ich mich für die ß ausgesprochen habe, so ist das nur die Folge des frühem Beschlusses der 2. Kammer und des Beschlusses der 1. Kammer, und ich bin doch ganz unschul dig daran. Abg. v. Mayer: Ich werde niemals gegen eine Person austreten, ich bin auch weit entfernt, dem Abg. eine Lection! zu lesen; ich fühle mich dazu weder berufen, noch aufgelegt. Aber wenn solche Aeußemngen geschehen, wie sie der Abg. gc- than hat, so glaube ich doch, daß es npthwendig ist, darüber zu sprechen. Er hat allerdings gesagt, und ich nehme die Kammer zu Zeugen, es handele sich hier um ein neues Privi legium des Adels, er Hat die bürgerlichen Wahlen im Gegen- - satze zu den angeblich adeligen Wahlen herausgehoben, und hat! endlich das Wort: Rittergütler gebraucht, obwohl er es mit einem andern Worte zu vertauschen suchte, nachdem es sei nen Lippen hörbar entschlüpft war. Wenn ich mich also da gegen ausgesprochen habe, so habe ich mich über die Sache, nicht gegen die Person geäußert. Mag übrigens der Abg. seine Ansichten aussprechen, so freimüthig er wolle, dagegen werde ich nie etwas haben; aber er möge nicht durch falsche Insinua tionen eine Sache zu verdächtigen suchen, um Parteispaltun gen heryorzurufen. Abg. Axt: Es ist so viel über den Gegenstand gesprochen worden, daß ich mich nicht weitevdaraufeinzugehen berufen fühle ; allein ich habe mich letzthin schon darüber ausgesprochen, und muß es auch heute. Es war versucht worden, die Behauptung aufzustellen, daß zwischen Rittergutsbesitzern und Wahlmännern ein Unterschied stattsinde. Ich glaube aber, beide stehen sich gleich; denn ich glaube, jeder, der an der Wahl Lheil zu nehmen hat, ist beauftragt, nicht zwar in dem Sinne, daß er für andere beauftragt ist, sondern von Seilen des Staates. Der Staat will, daß eine gewisse Zahl von Abgg. auf dem Landtage erscheine, und daß diese Vertrauen genießen. Da nun das Interesse des Staates dabei vorwaltet, so kann man annehmen, daß jeder in Auftrag des Staates erscheinen müsse, und darum muß ich auch glauben, daß es eine Bevorzugung sei, wenn man einem Stande eine Verbindlichkeit auflegt, und dem andern nicht. Von den Urwählern ist im §. 16. gesprochen. Da ganz deutlich ausgesprochen ist, welchen hohen Werth der Staat darauf legt, indem er es ei nen ehrenvollen Ruf nennt, so deutet er darauf hin, daß nur drin gende Umstande abhalten können, und doch will man einem Stande überlassen, nach Ermessen wegzubleiben. Ich glaub«, das Interesse, welches der Staat dabei hat, gestattet nicht, daß sie nach Belieben wcgbleiben können. Alsdann ist nicht zu leug nen, daß, wenn weniger versammelt sind, die Meinung leichter geleitet werden kann. Ich glaube also, daß die geehrten Mit glieder der Kammer, welche die Wichtigkeit der Sache anerken nen, gewiß für 2 stimmen werden. Wenn gesagt worden ist, wer nicht Interesse dabei habe, den müsse man nicht zwingen, so kann ich dem nicht bcistimmen; es handelt sich nicht von einem Interesse, sondern von einer Pflicht, und ob die, welche kommen, immer wahres Interesse haben, möchte ich auch bezweifeln; es kann gerade ein falsches Interesse zu Grunde liegen; sie können schon überein gekommen sein, einen Abg. von einer bestimmten Farbe zu wählen; erscheinen aber alle, so wird es schwer sein, ein solches Einvcrständniß zu erlangen. Darum bin ich dafür, daß man beim frühem Beschluß beharre. Abg. Sachße: Bei jeder Gelegenheit, wo die Ritterguts besitzer in Frage kommen, habe ich die Unparteilichkeit zu er halten gesucht, und das thue ich auch heute, indem ich für die Rittergutsbesitzer spreche, während ich bei andern Gelegenheiten gegen sie gesprochen habe. Der Grund, welchen der Abg. Axt vorgebracht hat, daß ein Urwähler verpflichtet sei, selbst zu er scheinen, und daß aus diesem Grunde die Rittergutsbesitzer kei neswegs darauf Anspruch machen könnten, daß nur die Hälfte von ihnen zu kommen brauche, erledigt sich dadurch,' weil sie kei neswegs in dem Gesetze als Urwähler aufgestellt sind, und in Be zug auf die Wahlmänner nur, ist darin die Verpflichtung ausge sprochen, daß Z erscheinen müssen. Die Hälfte, welche von der 1. Kammer vorgeschlagen wurde, ist doch ein Mittelweg zwischen Urwählern und Wahlmännern, und schon deshalb empfiehlt sich dieser Vorschlag zur Annahme, um der ^1. Kammer nicht zu zei gen, als ob man darauf hinausgehe, den Rittergutsbesitzern, ohne den geringsten Nutzen für die übrigen Stände dabei zu haben, eine Erschwerung aufzulegen; denn daß es eine Erschwerung ist, wenn er bei Eintritt des Wahltages sich auf den Weg ma chen und 1b bis 12 Meilen Hexeisen muß, ist gewiß, und wenn noch andere Collisionen dabei vorkommen, so ist doch in der Lage der Sachen, daß man eine solche Begünstigung eintretm lasse. Ich sehe nicht ab, welches Interesse die Kammer oder irgend ein Stand dabei haben kann, ob die Hälfte oder I TM der Ritter-
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