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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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werth sek, daß die Regierung den Verkauf von dergleichen Grund stücken nicht unternehme. In staatswirthschastlichcr Hinsicht ist er vielleicht gut, dem widerstreite ich nicht; allem es muß hierein anderer Grundsatz eintreten, den Stande und Regie rung festhalten müssen, nämlich der, daß dieser Fonds, wel cher für die Schulen bestimmt ist, nicht zu andern Zwecken ver wendet werden kann, wie das bei disponibel» Capitalien immer sehr leicht der Fall ist. Man denke sich den Fall, daß diese Gelder nothwenhig gebraucht würden, so würden die Regierung und die Stande ohne Weiteres eine andere Disposition damit vornehmen können, da sie nicht Mehr Stiftungen sind; behalt man hingegen diese Stiftungen bei, so werden diese Schulen dem Staat nichts kosten, und es wird ihnen dieser Fonds immer erhalten. Geschieht das nicht, so könnten künftig große Um wälzungen stattsinden, und diese Gelder zu ganz andern Zwek- kea, die vielleicht der Standeversammlung selbst nicht wün- schcnswerth erscheinen könnten, verwendet werden. Abg. Rouxr Der Abg. vor mir hat einen Werth darauf gelegt, daß ich äußerte, ich setzte voraus, es würde der Erlös zu dem bestehenden Fonds geschlagen. Da muß ich nun geste hen, findet sich die Skaatsregierung ermächtigt, einen Fonds anzugreifen und zu einem andern Zwecke zu verwenden, als wo zu er bestimmt ist, und will die Ständeversammlung ihre Bei stimmung geben, so macht'das keinen Unterschied, ob das Ca pital in baarem Gelde oder in Grundstücken vorhanden ist; das Dbjecl macht hier keinen Unterschied. Der Präsident: Ich muß mich gleichfalls der Ansicht derjenigen anschließen, welche glauben, daß eS vortheilhaft sei, wenn Grund und Boden beibehalten wird. Was die Bewirth- schastung betrifft, fo kann man den Nachtheilen, welche von einer Bewirtschaftung durch eine Administration besorgt werden, dadurch ausweichen, daß man die Grundstücke in.Pacht giebt Und Caution leisten laßt. Bestehen die Grundstücke in Wal dungen, so ist die Benutzung sehr einfach, und wird gute Auf sicht geführt, wie zu erwarten ist, so glaube ich nicht, Laß große Unregelmäßigkeiten stattsinden können. Ich gebe zu, daß diese Grundstücke vortheilhaft verkauft werden können, und daß sie durch Priyaten bewirthschaftet, einen hohem Ertrag gewäh ren; aber wenn die aus dem Verkauf gelöste Summe wieder auf Grundstücke qusgefiehen würde, so könnten diese in Folge des Kriegs oper anderer Ereignisse so ruinirt werden, daß sie die aus dem Capital zu ziehenden Zinsen nicht geben können. Daß wir übrigens nicht solche Maßregeln treffen können, daß der Fonds nicht zy andern Zwecken verwendet werden soll, glaube ich nichf. Abg. Seer. Richter: Ich wollte mir die Bemerkung er lauben, daß ich mich ganz in dem Sinne dessen, der sich für das Gutachten hex Deputation ausgesprochen hat, erkläxen muß, und daß auch dje Deputation selbst das Gutachten in der Maße ge des Staates selbst gethan, hat aber auch geglaubt, daß wenn man den Beschluß der 2. KaMmer festhalten wollte, es doch wohl von keinem Erfolge sein würde; denn das Ministerium würde nicht darauf eingehen, und ich würde es bloß nachtheilig halten, wenn man bei dem frühem Beschlüsse bliebe, Die beiden Landcsschu- len besitzen sehr wenig an Grundstückes nur hei der in Gr würde der Fall eher eintreten, aber gerade bei dieser ist die Be nutzung der Grundstücke so eng mit der Erhaltung des Instituts verbunden, daß eine Lrennung nur nächlheilig für den Fonds sein würde. Dann sind die Grundstücke dort sehr gut benutzt, so daß durch den Verkauf kaüm ein höherer Ertrag voll dem Capital er langt würde. Eine Hauptsache ist der Deputation die gewesen, daß, wenn auch jetzt, weil diese landwirthschaftlichen Grundstücke in sehr gutem Zustande sich befinden, .ein höherer Preis erlangt werden könnte, doch eine große Unsicherheit entstehen würde, weil Capitalien in Geld einem größer» Schwanken und mehr den äußern Einflüssen unterworfen sind. Es würde das Institut dann nicht mehr fortbcstehen, oder wenigstens die Ansprüche, welche man an dasselbe macht, nicht erfüllen können. " Nimmt man die Zeiten des Krieges oder der Unruhen, so werden da Ca- pitalien in Geld äußerst unsicher, es können die Besitzer von Grundstücken, wenn auf diese Capitalien gegeben werden, die Zahlungen einstellen müssen, und daher erscheint es mir nur wün schenswert!), wenn man der 1. Kammer bcitritt, Abg. Haußner: Ich kann bloß dem Sprecher beitreten, welcher sich gegen das Dcputatipnsgutachtcn ausgesprochen hat. Die Gegner stützen sich auf die Unsicherheit der Capitalien in Geld, und eß ist gesagt worden, daß diese daher komme, weil diese Capital«», durch Zeitverhältnisse, durch Kxieg und dergl, ver nichtet werden konnten. Allein Grundstufe können eben so wohl ruinirt werden. Uebrigens hat sich die Deputation auch selbst widersprochen,' indem sie früher gesagt hat, daß die Auf sicht und Bewirthschaftung dieser Grundstücke nicht so sei, als wie bei andern Forsten und landwirthschaftlichen Grundstücken, upd sie hat daher gewünscht, daß sie der Aufsicht der.Staatsregierung übergeben werden. Ist dem so, so hat die Deputation selbst an erkannt, daß es mehr zum Nutzen gereiche, und ein größerer Er trag für die Schulen zu erwarten sei, im Falle man ihnen die Verwaltung dieser Grundstücke nimmt. Ich muß auch dem wi dersprechen, als wenn dann die erlösten Capitalien leichter zu an dern Zwecken verwendet werden könnten. Es ist bekannt, daß der Erlös aus einer Sache für die Sache selbst gilt, und es ist nicht zu bezweifeln, daß, wenn diese Grundstücke verkauft wür den, diese Güter gewiß in einen höher« Ertrag kamen, da eine Corporatipn die Grundstücke nix so gut verwaltet, wie ein Pri vatmann. Deswegen hat man sich auch von Seiten der Staats regierung dahin ausgesprochen, daß alle Grundstücke der Ge meinden möglichst gerheilt werden sollen, (Beschluß folgt.) stellt hat, G>e hat hieß eines Theilß in Rücksicht der Sicherheit Druck undPapiex B. G. Heubper ip Dresden, BerantwoMKe Hedacttvn; p. Gretschkl.
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