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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 329. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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bracht, haß die fraglichen 500 Lhlr. einen Theildes Gehalts des CyMMandeurs ausmachen; jedoch formell halte ich das Abgehen von dem früheren Beschlüsse,für unzulässig,, da sich ja die 2. Kammer über diese 500 Thlr, noch gar nicht erklärt hat. Uebri- gens kann ich bei dieser Gelegenheit den Wunsch nicht unterdrük- ken, daß künftig dasjenige, was Pie Natur eines Gehalts em sich trägt, nicht als Kanzleiaufwand aufgeführt werde. Prinz Johann: Ich glaube, die Sache wird sich am besten so beilegen lassen, wenn man die Erklärung nbgiebt: daß man auf den Fall, die 2. Kammer bewillige diese 500 Thlr. noch, schon im voraus sich hiermit einverstanden erkläre. Ließ wird ausreichend unterstützt und einstimmig ge nehmiget. »ä 3) Die 2. Kammer hat für das Kriegsgerichts-Collegium 9,970 Thlr. transitorisch auf jedes Jahr der Finanzpenode bewil ligt, die erste Kammer jedoch nur aufs Jahr 1834, auf die zwei folgenden aber 4,970 Thlr. (als soviel auch nur pvstulirt ist) in dem sie erwartet, es werden die beabsichtigten Militair-Justiz einrichtungen nach Ablauf des Jahres 1834 Platz greifen, wie auch bei den Bewilligungen fürs Justiz-Departement Vorsehung deßhalb getroffen worden ist. Jenseitige Deputation überzeugte sich von der Richtigkeit dieser Ansicht, und es wird Eine hohe Kammer deshalb bei ihrer ersten Bewilligung stehen zu bleiben haben. Nachdem sich di« Kammer mit der Ansicht der Deputation einstimmig einverstanden erklärt hat, macht Staatsminister v. Zezschwitz noch darauf aufmerksam, daß die Kammer bei der Post sub 4. für das Gouvernement zu Dresden die 2800 Lhlr. nur transitorisch bewilliget, undzu diesem Ende statt eines Gouverneurs nur einen Platzmajor ange- stellt zu sehen gehofft habe. Da es aber, wie er bereits früher vargethan, sehr zweifelhaft-erscheine, dieß jemals zu realisiren, so könnten wohl jene 2800Thlr. nicht mehr als transitorisch bewilligt gelten, sondern würden auf den Etat gebracht werden müssen. Hierauf entschließt man sich, um der 2. Kammer nicht vor zugreifen, einstimmig dahin, zu erklären: Die 1. Kammer sei darüber einig, daß bei jener Post von 2800 Thlr. die Bezeich nung als transitorisch in Wegfall gebracht werden müsse. all 9) Die 3 Positionen 11.1. LUI. und 11V. zu vereinen, schlug die 2. Kammer vor. Die erste Kammer hegte dagegen das Bedenken, es dürfte die freie Disposition über mehrere Gelder dahin führen, das Land auf andere Weise durch öfteres oder län- gereZeit dauerndes Zusammenziehen der Truppen zu belästigen. Da mm die2.Kammer auf unfern Beschluß die Position UV. für sich bestehen zu lassen, nicht eingegangen, dagegen aber ein Ver mittelungsvorschlag durch folgenden in die Schrift auszunehmen den Antrag zur Sprache gebracht worden ist, wie man „voraus setze, daß von den Summen der zwei andern Postulate etwas nicht auf Zusammenziehung der Truppen verwendet werden würde," so empfiehlt die Deputation diesen Ausweg. Die Kammer ist allgemein der Ansicht der Deputation. L. Differenzen rücksichtlich der zu machenden Anträge. »S 5) Zu Vereinigung der Artillerieschule und der Cadettrn- anstalt hatte die 2. Kammer den 1. Juli 1835 bestimmt; diessei tige Kammer aber wollte diesen Termin nicht ausgedrückt wissen. Der Herr Kriegsminister schlagt Folgendes vermittelnd vor, an zutragen: „daß die Vereinigung der Artillerieschule mit dem Ca- detten-Jnstitute noch im Laufe der jetzigen Finanzperiode ersMm möge." Diesen Vorschlag anzunehmen empfiehlt die Deputation. sä 6) In Rücksicht der den Uttteroffl'eieren Und .Gemeinett zu verschaffenden-Gelegenheit zu höherer Ausbildung, war zu erst von der zweiten Kammer ein Vorschlag ausgegangen, welcher diesseits wegen möthig scheinender Vorfragen umgeformt worden st. Eine dritte Fassung, so beiden Meinungen entsprechen dürfte, ist von der Deputation jener-Kammer in Vorschlag ge bracht und angenommen worden, es lautet, der Vorschlag dem nach also: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei der neuen Organisation einer militairischen Bildungsanstalt für das-Vater» and oder in irgend sonstiger Maße Vorsorge zu treffen, daß auch ähige Unterofficiere und Gemeine, welcheffich dem Militairstand ;anz widmen wollen, Gelegenheit erhalten, sich weiter ausbildeft' Md sich die Fähigkeit zü größerem Avancement verschaffen zu 'önnen." Auch die unterzeichnete Deputation rättz zu Annahme dieser Fassung. . . > V i sä 8) Bei dem Antrag der 2. Kammer auf baldigen Druck )er Charten des topographischen Atlasses glaubt dieselbe einen Beschluß der ersten Kammer zu vermissen. Sollte dieß auch auf einem Jrrthum beruhen, so dürste es doch wohl das Einfachste sein, den Beitritt nochmals ausdrücklich zu erklären. sä 15) Der von der 1. Kammer ausgegangene Antrag, die leichte Infanterie in ein Regiment zu vereinen, ist von der zwei ten Kammer mit bedeutender Majorität zurückgewiesen worden, nachdem der Herr Kriegsminister eröffnet hatte, im Falle des Kriegs fei eine solche Organisation leichter Truppen unstatthaft, dieserhalb hält es die Deputation für angemeffen, diesen Antrag fallen zu lassen. »ä 16) Wenn die erste Kammer auf Errichtung einer beson der» Section im Cadettenhause für die zur Artillerie bestimmten Zöglinge antrug, die 2. Kammer jedoch denselben ablehnt, so ist die unterzeichnete Deputation zwar noch eben so wie vormals von der Zweckmäßigkeit der Maßregel überzeugt; da aber der Herr Kriegsminister in der 2. Kammer die Erklärung abgegeben, daß den Ständen künftig noch ein Plan über die ganze Anstalt vorgelegt werden solle, auch mit Gewißheit anzunehmen ist, daß die Regierung möglichste Sorgfalt auf Ausbildung dieser bisher im Rufe hoher Geschicklichkeit stehenden Waffengattung unser- Vaterlandes, verwenden wird, so dürfte es unbedenklich sein, von dem frühem Antrag abzugehen. Bis hieher tritt man allgemein den von der Deputation ausgesprochenen Ansichten bei. »ä 17) Zu bedauern ist allerdings, daß die 2. Kammer ver möge angenommener Grundsätze den von der 1. Kammer auf Un terstützung von 6 armen Dfsiciers-Waisen in der Cadettenanstalt eröffneten Antrag zurückgewiesen hat. Vom Herrn Kriegsmini ster ist indessen vorgeschlagen worden, den Ausdruck Ofsiciers- Waisen gegen Waisen zu vertauschen, wsrnach die jenseitigen Be denken sich erledigen, der Antrag aber also lauten würde: „daß die durch Zahlungen der Volontairs über 1600 Thlr. erlangte Summe zur Bestreitung des erforderlichen Zuschusses für 6 in das Cadettenhaus aufzunehmende unbemittelte Waisen verwendet werden möge.". Unter den obwaltenden Umständen empfiehlt die Deputation diese Abänderung. v. Car lowitz: Ich kann diesem Vermittelungsvorschlage meine Zustimmung nicht geben, denn der ganze Vorschlag der 1. Kammer war ja hauptsächlich nur auf besondere Berücksichti gung des Militairs gerichtet. Ich schlage demnach vor, statt: „Waisen" lieber „Militairwaisen" zu sitzen, was das Bedenken der 2. Kammer hoffentlich beseitigen wird, und sich
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