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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ven Maßstab darnacy anlegen zu müssen, wie sich die Verhält nisse gestaltet haben. Frankreich beschloß die Aufhebung der Zünfte, als es sich in dem Zustande der Revolution befand; Preußen ergriff dieselbe Maßregel nach einem erschöpfenden Krie ge, wo keine Geldmittel vorhanden waren. Keiner von beiden dieser Zustände liegt uns gegenwärtig vor. Ich muß sogar dar auf aufmerksam machen, .daß, als die Landgemeindeordnung be- rathen wurde und das Verhältniß der Gartner und Hüfner zur Sprache kam, man diesen nicht Thcil an den Gemeindeverhälr- niffen gestattete und darnach hielt man an dem Princip fest. Das sind die Ansichten gewesen, welche die Deputation bei Berathung dieses Gesetzes leiteten. Es ist freilich von einem Abgeordneten des Bauernstandes gesagt worden, bei Umbildung unseres Staatslcbens hatten 2 Stände Opfer bringen müssen, und war um wollten nicht auch die Städte Opfer bringen. Ich weiß nun nicht, ob gerade die Städte es sind, welche weniger Opfer ge bracht haben. Indessen will ich das dabin gestellt sein lassen, ich will nur erwähnen, daß, wenn die Städte Historische Rechte ge habt haben, sie auch den Anspruch haben, daß man sie ihnen nicht auf einmal entzieht. Dennoch sollen die Städte diese Rechte aufgeben, und zwar deßhalb, weil ein Abg, sagt, wenn eine Glasscheibe gebrochen, oder ein Schloß ruknirt sei, müsse der Dorfbewohner stunvenwe't gehen, um es ausbessern zu lassen. Nun, meine Herren, wenn dieser Grund herausgehoben werden soll, so muß ich die Frage entgegensetzen: Was giebt uns das Land für das Aufgeben dieser Rechte? Nichts. Was liefert es den Städten? Getreide, das unentbehrlichste Product, welches der Städter vom Landmanne nehmen muß. Jetzt freilich, wo dieses Product wohlfeil ist, ist es mißlich für den Landmann, daß er sein Getreide in die Stadt bringen und sehen muß, rvie er es absetzt; allein ich habe auch Zeiten erlebt, wp das Getreide zu einem enormen Preis stieg; Niemand brachte da Getreide in die Stadt, der arme Stadter mußte zu den Stunden, die er zur Ar beit am nothwendigsten brauchte, auf das Land gehen und sein Getreide holen; ich weiß auch, daß, indem man auf noch höhere Getreidepreise hoffte, ihm es nicht gegeben wurde, und weiß so gar den Fall, wo die Negierung sich genöthigt sah, die Getreide boden zu öffnen; ich weiß auch, daß das Getreide nicht eben das beste war. Huch damals mußte der Stadter Opfer bringen! Und warum will man nicht hier einen atzmaligen Ucbergang an nehmen, der nur von der Staatsregierung verlangt wurde, da mit die städtischen Interessen so viel als möglich geschont werden? Abg. Puttrich: JchbingezwungenausdieAeußerungendes Hrn.Neferenten, welche mick betreffen, die Kammer zu ersuchen, mir nurnochwenigeWortezurErwiederungzuerlauben. DerHerrRe ferent wird sich erinnern, ich will nur Zwei Puncte der Kürze hal ber berühren, daß wir beiden Abgeordneten viel Bedenklichkei ten heßhaih aufstrllten, daß I) so eine Beschränkung in Ansehung der Landmeister, keZne Lehrlinge und Gesetzen halten zu dürfen, und 2) bei dem Paragraphen, wormnen es heißt, daß nur Dör fern bei der Anzahl von MO Einwohnern eine größere Begün stigung in Hinsicht der Aufnahme Gewerbtreibender gestattet werden sollte, zur Erwähnung brachten; jedoch..wist ich keines wegs widerlegen, daß unsere Ansichten darüber nicht durch weit- läuftige Erörterungen von der Mehrheit der Deputation in Be- rathung sollten gezogen worden sein. Den Schluß dieser heutigen Sitzung will ich nicht noch mehr verlängern, und habe daher nur dieses zu meiner Rechtfertigung zu sagen mir erlaubt. Der Prasident schreitet nun zu den Fragen: 1) Giebt die Kammer der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung ihre Beistimmung? Sie wird von 34 Stimmen verneint. 2) Nimmt die Kammer das Amendement des Abg. Richter aus Zwickau zu Z. I.an? Diese Frage wird durch acht und drei ßig Stimmen bejah t und durch zwei und zwanzig ver neint. Abg. Häntzschel (aus Königstein): Durch dieses Amen dement und die so eben erfolgte Abstimmung sind die Rechte der Städte so tief gekränkt, daß ich mir erlauben muß, ein Sepa ratvotum zu Protocoll zu geben. Diesem treten die Abgg. Sachße, Vicepräsident, Richter aus Lengenfeld, Lechla, Eisenstuck, Graigen, Schnorr, Del ling, Lehmann, Koppe, Meisrl, Häntzschel aus Mitweida, Job und Roux bei. (Zu bemerken ist dabei, daß in dieser Sitzung von den 25 städtischen Abgeordneten drei Mitglieder, nämlich die Abgg. Gruner- Schweinitz und Krause auf Urlaub sich befanden; Richter aus Grimma aber nicht mehr anwesend war, und mithin bei der Abstimmung über das Richtersche Amendement nur ein und zwanzig derselben überhaupt gegen wärtig waren, und daß sonach mehr als drei Virrtheile der Anwesenden den Vorbehalt eines Separatvotums ausgesprochen haben.) Abg. Roux: Das Amendement ist in unserer Kammer nun angenommen, und es würde nutzlose Zeitverschwedung sein, wenn wir tue Berarhung über die andern ߧ. fortfttzen wollten. Ich weiß nicht, was jetzt vorgenommen werden soll, und trage darauf an, daß mit der Berathung des Gesetzes An stand genommen werde. - Abg. v. Lhielau: Gegen hissen Antrag muß ich mich er klären. A:s ich den Antrag stellte, es möchte das Gesetz zu rückgenommen werden, wurde gesagt: Es müsse die specielle Berathung stattsinden. Der Grund, welcher damals gegen mich angeführt wurde, muß auch jetzt gelten. Ich trage dar auf an, daß in der speciellen Berathung fortgefahren und daß Recht der Kammer nicht gekränkt werke. Abg. Sachße trat der Ansicht des Abgeordneten v. Thie- lau bei. Abg. Roux: Mein Antrag würde sich eigentlich darauf beziehen, die Sache nunmehr an die Deputation zurückzuge ben , und von ihr ein anderweites Gutachten zu fordern, wel ches mit dem Amendement in Verbindung gesetzt würde. Ich finde nur eine nutzlose Zeitverschwendung darin, wenn in der Berathung fortgefahren wird. Abg. v. Thielau: Ich habe früher einen Antrag gestellt, uyr nutzlose Zeitverschwendung zu ersparen; man hat mir erwie- dert, es komme darauf nicht qn, man müsse auf die specielle Bexathung eipgehen. Zudem müßte der Antrag des Abg. Roux erst unterstützt und dann debattirt werden. Ich muß mich aber
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