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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 332. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Beschluß der 2. Kammer: Zu a) Dle zweite Kammer ist bei ihrem statt des nebenstehenden Antrags geäußerten Wunsche: „es möge von der Regierung die Generaldircction baldthunlichst aufgehoben, die Art und Weise aber, wie solches geschehen solle, der Negierung anheim gestellt werden," stehen geblieben. " Zu b. so) Dem Zusatz von: „ jedoch — werde", als nicht angemessen nicht beigetreten. Zu I). bb) Unter folgender Fassung im Wesentlichen beizu treten geneigt: „die Verminderung — von den Schülern der Akademie ein angemessenes jährliches Honorar für den Unterricht erhoben und davon nur bei solchen eineAusnahme gemacht werde, welche durch glaubwürdige Zeugnisse ihre Armuth nachzuweisen vermögen." Zu o) Dem Anträge: „auf baldmöglichste Aufhebung", nicht beigestimmt, übrigens einverstanden. ' Zu e) Einstimmiges Beharren auf dem früheren Beschlüsse. Zu k) Wegen Mangel sicherer Vergleichung zwischen den Kräften und Bedürfnissen des Staats, und in wie weit künftig die Steuerpflichtigen dazu zu ziehen, auch wegen Unbestimmt heit des Zwecks abgelehnt. Resultat der Vereinigungs-Deputations-Verhandlungen: Zu a) Dürfte bcizutreten sein. Zu d. so) Deßgleichen, da die Absicht des Zusatzes in dem beschlossenen Fortbestehen des Instituts selbst liegen dürfte. Zu b. üb) Dürfte wohl die Fassung der zweiten Kammer dem Zwecke entsprechen. Zue) Den Gegenstand der Differenz fallen zu lassen. Zu e) Dürste nunmehr beizutrelen sein nach.der Meinung der Majorität. - -r. Zu k) Scheint der Beitritt anzurathm zu sein.. » - -., Zu Punct 6. bemerkt Prinz Johann, daß er von dem in Frage stehenden von ihm früher ausgegangenen Anträge nicht abzugehen vermöge, zumal da sein früher in der Kammer we gen Verwendung der Überschüsse zu größeren Kunstwerken ge stellter Antrag nicht Genehmigung gefunden habe. Bmgermeister Hübl er ist gleicher Ansicht, da man bes serer nichts als sine so unbedeutende Summe bewilligen würde, mit der sich Mts erreichen lasse. v. Eqrlo witz: Ich theile diese Ansicht keineswegs, und habe schon früher meine Verwunderung darüber ausgesprochen, warum man gerade die bildenden Künste gegen alle andere Künste und Gewerbe begünstigen will. Mit l 000 TM, sollte ich meinen, ließe sich schon etwas nicht g'anz unbedeutendes errei chen. Ein Beharren auf unserm Beschluß gegen die Meinung der 2. Kammer dürfte auch schwerlich von Erfolg sein. V. Deutlich: Ich habe schon früher in der Deputa- tioü und in der Kämmet mich dahin erklärt, daß eine Summe von 1000 Thlr. Zu ipendien für Künstler den Verhältnis sen angemessen und such ausreichend sein dürfte, wenn man nur sonst sparsam mit Gewährung derselben umgeht und sie nur aus gezeichneten Tal» Men grrsährtv. Ich liebe und schätze die Kunst» und es ist herrlich und schön, wenn der Reichthum die Künste pflegt; aber bei Lrdnung.des Staatshaushaltes muß man das . Ganze im Auge üchMten und bedenken, daß es dem Steuer pflichtigen ohnedem schwer wird, nur das Nothwendige für den Staatsbedarf herbeizuschaffen. Vergleichen wir Sachsen mit anderer: Staaten, so geschieht bei uns vcrhältmßmaßig weit mehr für die Kunst. Hat nun die 2. Kammer fast einstimmig ermessen, daß jene Summe den'Staatskräftcn angemessen sei, so sollte ich dochvm'mn, daß die 1. Kammer beitreten mochte. Prinz Johann: Ich kann unmöglich glauben, daß die Kräfte des sächsischen Staates durch die Erhebung von 1000Thlr. so sehr deteriorirt werden können. v. Carlowitz zeigt dagegen, daß mehrere kleine Posten zusammen wohl zu einer bemerkbaren Höhe ansteigen und für die Steuerpflichtigen empfindlich werden könnten. Staatsminister v. Lin d en au: Er möge nicht leugnen, daß ihm die Bewilligung des vollen Postulats der Regierung sehr erwünscht gewesen wäre. Zu seinem Leidwesen müsse er aber der Behauptung des Hrn. v. Carlowitz beitreten, daß von einem Beharren bei dem frühem Beschlüsse kein Erfolg zu erwar ten sei. Er zeigt sodann, aus welchen Gründen die volle Be willigung zu wünschen stehe, bemerkt aber, daß es sich jetzt nur um 2 Jahre handle, indem zum nächsten Landtage ein ganz neuer Plan vorgelegt werden solle. Zu dem Puncte sub s. verwirft man hierauf das Gutachten der Deputation mit 17 gegen 12 Stimmen, genehmigt Letzteres aber zu den Puncten a. b. c. 6. u. k. einsti m m i g. Zu 6. Beschluß der 1. Kammer: Die Post an 3,000 Thlr. zur Beförderung gewerblicher Unternehmungen mit der in Folge des Wiesandschen Antrags die Bewilligung für dieLand- wirthschaft an 5,000 NM in der Maße verbunden, daß dabei Anträge zu stellen : a) daß die Erhöhung der 5,000 Thlr. aus schließlich für die Landwjrthschast bestimmt sei, d) wie es bei der Erhöhung des Disposüiorisquanti von 3,000 Thlr. auf 8,000 Thlr. keineswegs in der Absicht der Regierung liege, blos einzelne Landwirthe in ihrem alleinigen Interesse zu unterstützen, sondern wie man voraussetze, daß die Vcrwendung'blos da enr- treten werde, wo es im Interesse der landwirthschaftlichen Indu strie überhaupt mittelbar oder unmittelbar geschehen könne. Beschluß der 2. Kammer: Unter Genehmigung des An- . trags b. und Ablehnung des Antrags a. die hier in Frage stehende i Post künftig im Budjet so aufzuführcn: 8,000 Thlr. Disposi tions-Quantum zu Beförderung gewerblicher Unternehmungen mit Einschluß von 5,000 Tdlr. zu Unterstützung- und Belebung der landwirthschaftlichen Industrie. . Resultat der Vereinigungs-Deputations-Verhandlungen: Diese Fassung scheint angemessen. Zu8. Der Beschluß über das von der 2. Kammer abge lehnte Postulat an 1,500 Thlr. für die landwirthschattliche An stalt.zu Struppen bis zur Bcschlußnahme auf die Schustersche Petition ausgesetzt. Beschluß der 2. Kammer: Steht zur Zeit noch offen, da diesseits, der Bericht über die Schustersche Petition noch nicht erstattet. Resultat der Vereinigungß - Deputaiions - Verhandlungen: ! Um bei dem Sudjet die Erledigung zu bewirken, dem Beschlüsse ! der 2. Kammer beizumten, und das Weitere von dem Essolg ! her Schufterschen Petition abhängig zu machen. i Zu 9. Beschluß der 1. Kammer: Wegen Ueberschmtung I des Postulats die von der 2. Kammer bewilligten 800 Thlr. ! Dispositionsquantum zu temporären Gehaltszulagen für die ; Rathe abgelehnt, dagegen die Anträge gestellt: ») daß die bei der i General-Commission angestellten Rathe mit allen andern Ge» i schäften- verschont, .und dem gemäß besoldet werden möchten, zu ! welchem Ende man die Regierung ermächtige, die hierunter be- s Willigte Summe in so weit zu überschreiten, als dich zur Aus-
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