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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Zn Bezug auf §. 9. (f. Nr. 472. d. Bl. S. 5113.) stimmt die Deputation für Beitritt zu folgender kurzem Fassung der jen seitigen Kammer: „Gleicher Genehmigung unterliegen auch dir sogenannten Fabrik- und ähnlichen Schulen und es können sel bige ohne ein von der Kreisschulbehürde geprüftes und bestätigtes Specialreglement weder errichtet werden, noch fortbestehen," da die Hammerschulen allerdings eher der Kategorie der Katecheten schulen anzugehören scheinen. Es würde jedoch die Erwähnung derselben auch in der Überschrift wegzulassen sein. Bürgermeister W eh n er hat zu diesem ß. bei dem Präsidio folgenden Zusatz eingereicht r „Abendschulen können nur für solche Kinder, deren Verhältnisse den Schulbesuch bei Lage un möglich machen, nach dem Ermessen der Schulvorstande zuge lassen werden." Zur Unterstützung dieses Antrags bemerkt Bürgermeister Wehner: Bekanntlich bestehen Abend schulen theils bei einzelnen Fabriketablissements für sich, theils als besondere Institute in Fabrikorten. Der Zweck derselben ist hauptsächlich der, auch denjenigen Kindern, welche den Tag über in Fabriken arbeiten müssen, um sich und ihren Aeltern Unterhalt zu verschaffen, den Schulunterricht nicht zu entziehen. Wenn sich nun schon nicht leugnen läßt, daß sie weit hinter den Tagesschulen zurückbleiben — was schon aus dem Umstande erhellet, daß die Kinder des Abends unterrichtet werden müs sen, und daß die Dunkelheit sowohl in der Schule als beim Nachhausegehen der Disciplin sehr nachtheilig werden kann — so sind diese Art von Schulen doch ein nothwcndiges Uebel, wel ches nicht ganz entbehrt werden kann. Es fragt sich nun: Wie läßt sich Mißbräuchen am besten Vorbeugen, und dieAbend- schulen blos auf diejenigen Kinder beschranken, welche am Tage schlechterdings die Schule nicht besuchen können? Ein Mittel hierzu finde ich darin, wenn man mein Amendement in das Gesetz aufnimmt. Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unterstützt. Referent, Prinz Johann theilt zwar mit dem Antrag steller denselben Wunsch, hält jedoch den Zusatz für entbehrlich, da dieser Gegenstand durch den tz. 9. ohnehin in die Hand der Regierung gelegt sei, welche, wie die Motiven zeigten, die Mangel der Abendschulen sehr wohl kenne, und ihnen abzuhel- ftn suchen werde. v. Großmann: Daß der Wehnersche Antrag eine zahl reiche Unterstützung gefunden hat, habe ich mit tiefem Bedauern bemerkt. Denn ich gestehe, daß ich den Gegenstand, dem er gilt, für einen Schandfleck unserer Zeit erkenne, und nicht wünsche, Sachsen damit behaftet zu sehn. Man spricht von der unabwend baren Nothwendigkeit der Abendschulen, allein sie ist eine einge bildete und gemachte Mthwerrdigkeit, ungefähr von derselben Art, wie Trinker und Spieler ihre Freudengmüsse für nothwendig hal ten und ihren heiligsten Pflichten voranstellen. Denn sie geht von dem Grundsätze aus: VlrtuZ post numos, erst Geld, dann Veredlung und Bildung, ein Grundsatz, zu dem kein christlicher Staat sich bekennen kann, ohne seine Würde zu verletzen. Lei der ist er in vielen Fabrikstädten geltend, da müssen die Kinder von früh 6 bis Abends 8 Uhr fast ununterbrochen arbeiten. Wie kann man glauben, daß nach,'solchen Anstrengungen ein Kind noch Abends zu geistiger Thäligkeit aufgelgt sein werde? Selbst das Vieh laßt man Abends in Ruhe, und gönnt ihm die wohlver diente Erholung. Will man die Kinder noch harter behandeln? Oder will man sie zur Aufmerksamkeit nöthigen? Allein auch der Stock vermag nichts gegen die Natur, die den Müden die Augen zudrückt. So werden die Abendschulen zu einer wahren Kinder quälerei. Der Christ muß als Kind des Lichtes seine Bildung am Tage, und nicht am Abende suchen, wo ohnehin der Schul besuch leicht Gefahren für die Sittlichkeit mit sich führt. Rüh menswerth ist in dieser Hinsicht der edle Entschluß eines reichen Spinnfabrikanten in Mitweida, den in seiner Fabrik beschäftig ten Kindern den gewöhnlichen Unterricht bei Lage und zwar 3 Stunden lang ertheilm zu lassen, und dann nur Mittwochs und Sonnabends eine Ausnahme zu machen, wo nur 2 Stunden Un terricht ist. Was aber in Mittweida möglich ist, kann auch in Chemnitz nicht unmöglich sein. Ich muß daher nicht allein gegen den Wehnerschen Antrag stimmen, sondern auch auf gänz liche Abstellung der Abendschulen antragen. Zch bitte und be schwöre Sie, meine Herren, das Heil unserer Kinder, die das edelste Gemeingut des Vaterlandes sind, doch ja nicht in die Hände einiger Reichen zu legen, und den Fabrikherrn eine ihnen nicht gebührende Gewalt über sie einzuräumen. Wir bekommen sonst einen neuen Stand der Hörigkeit, eine schlimmere Leibeigen schaft wieder, als jene war, die erst durch Gesetz aufgehoben wor den ist. Denn jene that doch wenigstens dem Schulunterrichte nicht unmittelbar Eintrag und ernährte die Hilflosen, was von den Fabrikherren,' nicht geschieht. Unmöglich können christliche Volksvertreter eine solche Erniedrigung der Menschheit im Volke gestatten! Der Antrag des Sprechers findet hinreichende Unter stützung. Bürgermeister Wehner: Wenn ich auch vielleicht glauben will, daß in den Spinnereien den Kindern einige Stunden des Tages zum Schulbesuch eingeräumt werden könnten, so ist dieß doch in den Kattunfabriken, wo nur am Hellen Tage gearbeitet werden kann, auf keine Weise ausführbar. Erwägt man aber das große Elend, in welchem sich so viele Familien in den Fabrikorten befinden, welche des Verdienstes ihrer Kinder drin gend zu Bestreitung der allernöthigsten Lebensbedürfnisse be- nöthigt sind, so sollte ich meinen, bleibt es immer das kleinere Uebel, die Abendschulen zu gestatten, als wenn man durch deren Abstellung de« Uebelstand herbeiführte, daß entweder die Kin der gar nicht mehr in die Schule gehen, oder daß sie aus der Arbeit entlassen und an ihrer Stelle erwachsene Personen ange stellt werden, was den gänzlichen Ruin vieler Familien unaus bleiblich zur Folge haben muß. Staatsminister v. Müller: Gleiche Ansichten, wie die des geehrten Sprechers vor mir, wurden über diesen Gegenstand auch in der 2. Kammer laut. Auch haben Männer, welche gerade mit diesen Verhältnissen genau bekannt sind, ähnliche Befürchtungen in Betreff der Hilfslosigkeit der meisten Fami lien solcher Kinder ausgesprochen. Sonach erscheint es wohl
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