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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 14. November 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und neun und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 20. October 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung des fcrnerweitcn Berichts, der zur Begutach tung des höchsten Dccrcts vom 27. Januar 1833, die Feststellung eines neuen Grundsteuer - Systems und die Aufhebung der bisher bestandenen Re- albcfreiungen, so wie die dafür zu gewährenden Entschädigungen, betreffend, von der 2. Kammer ernannten außerordentlichen Deputation. — Vortrag des Berichts der 3. Deputation, über die Petition des Accesststen Richard v. Stern, um Abhilfe der Nachtheilc, die den Acccffistcn und Rechtscanbidaten durch cme zu große.Beschränkung ihres .Wirkungskreises entständen. " Nach Verlesung des 8. Punctes (s. Nr. 512. d. Kl. S. 5710.) -des jenseitigen Deputationsgutachtens und des betreffenden dies seitigen Deputationsgutachtens (s. N. 522. d. Dl. S. 5847. sch.) nimmt Abg. Richter (aus Zwickau) das Wort: Dieser Vorschlag wenigstens an dieser Stelle scheint mir ganz überflüssig und ich werde daher gegen denselben stimmen. Die Cavalcnever'ffle- gungsgelder waren eigentlich eins DurchschnittSsuMme, v» wenn wir cm die Einrechnung der Cavalcrieverpflegungsgelder die Bedingung knüpfen, daß auch die andern Militairlasten auf .das Wudjet kommen sollen, so finde ich hierin keinen Zusammen hang; -dir Einrechnung der Cavalcrieverpflegungsgeldcr ist schon bei einem, frühem Puncte bewilligt worden, wozu es hier noch besonders aussprechen ? Daß die Servis - und andern Lasten auf das Wudjet kommen sollen, ist ebenfalls schon bestimmt, und cs scheint mir dieser ganze Punct nichts anderes zum Grunde zu ha ben , als die Einrechnung der Cavalerieverpflegungsgclder an nehmlich zu machen. Referent, v. Haase: Ich habe hierauf zu bemerken, daß über diese Einrechnung bereits Beschluß gefaßt worden ist und der Abg. doch sehr natürlich finden wird, daß die Deputation die übrigen Militairprastationen ebenfalls in gleiche Kategorie mit den Cavalerieverpflegungsgeldern gesetzt hat. Abg. Runde: Ich bin überzeugt, daß auf den Antrag dcS Abg. die Realbefteiten sehr gern eingehen wollten, wenn man die Servislastsn u. dergl. nicht auf das Budjet nehmen und über haupt diese Frage in suspenso gelassen würde; aber die Deputa tion hat gerade dadurch einen wesentlichen Vortheil für die Steuer pflichtigen herbeizusühren geglaubt. Abg. Rich ter (aus Zwickau): Der Abg., welcher so eben sprach, hat bereits mehrmals seinen Scharfsinn leuchten lassen, ch bin ihm sehr dankbar dafür; er wird mir aber nicht übel neh men, daß ich seine Güte, mich aufklaren zu wollen, durch mei nen Vorschlag in Anspruch genommen habe; allein er scheint sich hier doch etwas geirrt zu haben; denn ich habe nicht gesagt, daß die Servislasten nicht auf das Budjet genommen werden sollen; das versteht sich von selbst; Referent hat auch schon erklärt, daß die Sache bereits beschlossen sei, und ich habe auch nichts We sentliches über den Vorschlag vorgebracht, sondern nur erwähnt, daß er mir völlig überflüssig erscheint, da die Cavalerieverpflc- gungsgelder bereits eingerechnet sind und die Bedingungen in Betreff der Servislasten mir als etwas erscheint, was diese Ein rechnung annehmlich machen soll. Darauf erhalt die Frage: Wird der 8. Nrmct von der Kam mer angenommen? von 64 gegen 5 Stimmen bejahende Antwort. Zn Betreff des 9. Punctes (s. Nr. 512. d. Bl. S. 5710.) in dem jenseitigen Deputationsgutachten bemerkt die diesseitige Deputation: Endlich M. anlangend die Entschädigung der Rit tergüter für, die bisher genossene Traukstenerfrei- tzrrr, so mochte die Deputation die Annahme des Bergleichs- puneteS unter 9., da Seiten der jenseitigen Deputation und nach deren Versichern auch Seiten der 1. Kammer darauf ein so hohes Gewicht gelegt worden, daß man sonst in der Hauptsache dis höchst nvkhigc Beringung weiter hinaus geschoben, wo nicht vereitelt zu sehen fürchten müsse, nicht verweigern, zumal da auf der einen Seite der Gegenstand nicht zwcifelfrei, und selbst viele Mitglieder der 2. Kammer bei Berathung über solchen sich mit der 1. Kammer hienmm: für die Entschädigung ausgespro chen haben, auf der andern Seite aber der getroffene Ausweg die Kräfte der Staatskasse, welche eine sofortige 'Ablösung sehr in Anspruch nehmen müßte, schonet, und in der zeitigen Zahlung des bisher gewöhnlichen, zugleich die Tilgung des Anspruchs selbst unmerklich enthalten ist; nicht zu verschweigen, daß, in dem dazu, so wie zu den Zinsen und Tilgung der wehen der Hauprentschädigung für Grundsteuersrciheit zu creirenden Staatsobligationen, die Abgefundenen selbst verhältnißmäßig beizutragen haben werden, und so zum Theil sich selbst bezahlen. Nachdem der Referent, v. Haase auf dm frühem Gang der Berathung über diesen Punct aufmerksam gemacht hatte, wirb vom Abg. Haußner bemerkt: Auffallend ist mir erschienen, daß zwei Mitglieder der Deputation gerade damals, als die Frage über die Befreiung von mdiretter Besteuerung vorkam, gegen den hier ausgestellten Grund sich geäußert haben. Die Depu tation ist von ihrer frühem Ansicht zurückgekehrt, und glaubt, daß es zum Wohl des ganzen Landes gereiche, wenn die Trank steuerfreiheit jetzt berücksichtigt und vergütetfwird. Die Deputa tion scheint sich aber dadurch eines bedeutenden Widerspruchs schuldig gemacht zu haben. Sie nimmt an, die Donativ- und
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