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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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über Beschwerungen gehoben, da sch schon bemerkt habe, daß die jenigen, welche künftig mehr geben müssen, eben so klagen werden. Abg. v. Lhielau: Meine Worte waren die, daß ich nicht glaubte, daß die 1. Kammer von einem unanimiter gefaßten Be schlüsse abgehen würde, und dann, daß man zu den Gründen, welche von dem Gegentheil ausgestellt worden sind, keine neuen hinzugefügt hat, ich aber der Würde einer Kammer wohl ange messen fände, von einer gefaßten Meinung abzugehen, wenn das Resultat, welches sich darbiete, nicht bloß rechtlich, sondern offen bar für das Land' auch vortheilhaft sek, keineswegs habe ich aber gesagt, daß es unter der Würde der 2. Kammer sei, von ihrem Beschlüsse abzugehen; nur scheint mir nicht passend, zu hoffen, den Gründen, welche keinen Anklang in der jenseitigen Kammer gefunden haben, jetzt Eingang zu verschaffen. Abg. Eisen stuck: Wenn ich noch einmal das Wort er greife, so bestimmt mich dazu die Wichtigkeit pes Gegenstandes, und ich glaube es der Sache schuldig zu sein. Als in der Ver einigungsdeputation dieser Gegenstand zur Sprache kam, so muß ich gestehen, daß damals die Mitglieder beider Kammern der An sicht waren, es sei am besten, die Sache auf rechtliche Entscheidung ankommen lassen; es ist diese Ansicht nur dadurch beseitigt wor den, daß Seiten des Ministeriums Vorschläge zur Vereinigung geschehen sind. Daß dieser Vergleich zu wünschen sei, ist schon vielfach besprochen worden; es ist aber auch nicht außer Augen zu setzen, daߧ. 39. derDerfassungsurkunde aufgegenwärtigem Land tage in Berücksichtigung zu ziehen sek und gezogen werden mußte, wenn man nicht aufder einen oder andern Seite eine Ungerech tigkeit begehen wollte. Nun ist aber durch die allgemeine Verzichtlcistung, welche im 10. Punkte aufgestellt worden ist, klar ausgesprochen, daß keine weitern Ansprüche aus diesem §. 39. hergcleitet werden kön nen. Darauf lege ich einen großen Werth, weil dieser Differenz- punct sich durch den Vergleich ganz auflöst; denn es ist in der That bei den verwickelten Verhältnissen kaum zu übersehen, ob nicht noch andere scheinbare Ansprüche stattsinden könnten. Dem wird begegnet, es wird hierdurch ausgesprochen, es sollen wei tere Ansprüche nicht stattsinden; man hat auch nicht mit unbe kannten Größen zu thun, man weiß, daß mit dieser vielbespro chenen und fast bis zu Weiterungen getriebenen Frage solche An sprüche vollständige Erledigung gefunden haben. Wenn ein Abg. die Besorgniß ausspricht, daß diese Besteuerung den Wün schen nicht entsprechend sei, so gebe ich das zu; es hat seinen Grund darin, daß die jetzigen Klagen theils auf die Überlastung -er Steuern, theils auf die ungleiche Vertheilung derselben ge gründet sind. Kann aber diese Sache umgangen werden, so ist es auch möglich, bei den Grundsteuern auch hier Gleichheit ein treten zu lassen; ich sehe aber nicht ein, wie man den vielen tau fend Uebelstanden abhclfen will, wenn man nicht das Grund steuersystem von Grund aus verändert. Ich wiederhole noch mals, ich bin weit entfernt, von meiner rechtlichen Ueberzeugung abzugehen, ich bringe sie aber hier zum Opfer, ich bringe sie dem Lande zum Opfer; eine rechtliche Ueberzeugung zu opfern ist eine schwere Sache, aber wo es das Weste des Landes betrifft, hat der Ahg. die Pflicht und Schuldigkeit, seine Ueberzeugung zum! Opfer zu bringen, und das geschieht in gegenwärtigem Falle von mir. Abg. Atenstadt: Ich würde auch meine Ueberzeugung zum Opfer bringen; allein in der Vereinigungsdeputation ist derselbe Vorschlag gemacht worden, und damals lehnte ihn die Deputation ab; und wenn ein Grund wegen des 10. Punktes herausgehoben worden ist, so mache ich aufmerksam, daß in dem Gesetze wegen der indirekten Abgabenbefreiung der Grundsatz ausgesprochen worden ist, alle Entschädigung wegen der indirek ten Abgabenbefreiung solle aufhören. Referent, v. Haase: Ich will die Kammer mit Ausein andersetzung der Gründe, welche die Deputation angegeben hat, nicht mehr aufhalten, es ist schon viel über den Gegenstand ge sprochen worden; ich will auch nicht auf die Rechtsfrage eingehen, obgleich ich bemerke, daß ich vorzüglich auf §. 39. der Verfas sungsurkunde Gewicht lege. Ich gehe also über die Rechtsfrage ganz weg, wenn auch nicht zu leugnen ist, daß diese Frage zwei felhaft ist, und in dieser Beziehung also angemessen erscheint, daß die Parteien sich vergleichen und diese Ansicht die verehrte Kammer bei dem Gesetze über die indirekten Steuern angenom men hat. Es kann also nur noch die Frage entstehen: Thut man wohl und ist es angemessen, sich zu vergleichen? daß es an gemessen sei, geht daraus hervor, daß alle Realbefreiung aufhö ren, daß die Ungleichheit der Besteuerung unter den Staatsbür gern aufgehoben wird, und in dieser Beziehung ist es doch gewiß besser, man sieht auf das Ganze und geht auf den Vergleich ein. Die Art und Weise, wie der Vergleich zu Srande gekommen ist, ist Ihnen bekannt, und es kommt jetzt nur noch darauf an, sich auch über diesen Punkt zu vergleichen. Uebrigens scheint mir der Gegenstand so klein und geringfügig im Verhältniß zu der Größe und Wichtigkeit des Gegenstandes, daß nur sehr zu bedauern wäre, wenn durch Verweigerung dieses Punktes daS große Werk nicht zu Stande gebracht werden soll, dessen Nothwendigkeit von der ganzen Nation so sehr gefühlt wird. Staatsministcr v. Zeschau: Ich habe nur noch aufmerk sam zu machen, in welcher Lage sich diese Sache befindet. Die Regierung hat ein Gesetz vorgelegt, in welchem eine Entschädi gung für das Recht, den Tischtrunk steuerfrei abzubrauen , in Anspruch genommen wurde. Die 1. Kammer hat sich damit einverstanden erklärt, und in der 2. Kammer haben sich viele Stimmen ebenfalls dafür ausgesprochen; und ich muß dabei aufmerksam machen, daß bei der vorletzten Abstimmung über diesen Gegenstand nicht allein die Berechtigten, sondern auch mehrere andere Stimmen sich dafür aussprachen, so daß nur eine geringe Majorität dagegen vorhanden war, welche sich nicht auf zwei Drittheile der Abstimmenden belief. Nun hat man sich bei der zweiten und dritten Berathung über das Gesetz wegen Entschädigung für Befreiung der indirekten Abgaben dahin aus gesprochen , es solle einstweilen das Aequivalent für die Trank steuerbefreiung fortbezahlt werden, und bei der Gelegenheit, wo man sich über die Grundsteuer berathe, wolle eine definitive Vereinigung darüber versucht werden. Sehr richtig hat der Abg. Atenstädt gesagt, daß damals Vorbehalten worden sei, nach
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