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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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resp. Stellvertreter Vortrag zu erstatten und bemerke gleich beim Eingänge, daß diese wieder in drei Kategorien zerfallen. Zur ersten gehören diejenigen Abgeordneten und Stellvertre ter, gegen welche nach Kammerbeschluß das Einberufungs verfahren eingeteitet und beendigt worden ist, zur zweiten diejenigen, bei welchen das Einberufungsverfahren noch nicht gänzlich beendigt worden ist, und zur dritten diejenigen stellvertretenden Abgeordneten, welche von der Kammer eingeladen worden sind, bei denen aber das eigentliche Einbe- rusungsverfahren noch nicht begonnen bat. In der ersten Kategorie ist der erste Abgeordnete der Gerichtsdirector und Advvcat Georg Friedrich Wehner in Leisnig vom dritten städtischen Wahlbezirke. Es wird Ihnen, meine Herren, er innerlich sein, daß in der Sitzung vom 17. September d. I. Directorialvortrag erstattet worden ist. Es har Damals der Herr Präsident der Kammer angezeigt, daß, nachdem dem Abg. Wehner in Leisnig in Folge des bei derStaarsrcgierung eingereichten und von dieser an die Kammer abgegebenen Ge suchs ein vierwöchentlicher Urlaub ertheilt worden, derselbe in öffentlichen Blattern der Behauptung widersprochen habe, daß ihm eine Missive zugegangen sei, daß nun der dem Abg. Wehner ertheilte Urlaub abgelaufen sei und das Direktorium sich veranlaßt gefunden, von dem königlichen Gesammtmini- sterium ein Duplikat der an Wehner gesendeten Missive zu er bitten. Auf Vorschlag des Direktoriums hat nun damals die Kammer- dahin Beschluß gefaßt, daß gegen Wehner unter UebersendMg des Duplikats von der an ihn abgeschickten Missive das tz. 18 des Gesetzes vom 24. September 4831 vor geschriebene Verfahren eingeleitet und fortgcstellt werde. Es ist hierauf der Abg. Wehner unter demselben Lage, am 17. September d. I., unter Zufertigung des gedachten Duplicats der.Missive vorgeladen worden. Diese Ladung ist am 36. desselben Monats in dessen Expedition dessen Kopisten und Gerichtsregistrator Lippert behändigt worden, und es hat der Abgeordnete später diese Ladung zu Protokoll für richtig geschehen anerkannt. Derselbe ist am 17. Oktober anderweit vorgeladen und ihm die Ladung am 25. Oktober in seiner Behausung selbst, behändigt worden.- Das drittemal ist er am 12. November geladen-und-diese Ladung ihm am 19. No vember-1850 behändigt worden. Um nicht in den früheren Fehler zu, verfallen, will ich. auch, das Präjudiz erwähnen, welches der Ladung beigefügt worden ist. Es lautet die Ladung in dieser Beziehung so: „Sie werden in Folge des, laut bei liegenden Protocollauszuges von der Kammer gefaßten Be schlusses zum/orittenmalx aufgefordert, binnen acht Lagen, vom Lage der Behändigung dieses an gerechnet, bei dem Direktorium sich anzumelden und in die zweite Kammer ein zutreten, widrigenfalls aber des in §. 18 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831'angedrohten Verlustes Ihrer Wähl barkeit gewärtig zu sein." Der zweite dieser Abgeordneten ist Wilhelm August Ernst Haden, Ablösungscommiffar und Freigutsbesitzer in Lotzdorf, Abgeordneter der neunten bäuer lichen Wahlbezirks. Derselbe ist bei Beginn des Landtags von der Staatsregierung einberufen und von der Kammer zuerst am 15. August d. I. geladen worden. Diese Ladung ist der Schwiegertochter des Geladenen behändigt worden; man hielt aber deren Insinuation für mangelhaft, erließ eine ander- weite Ladung am 20. August, und diese ist am 5. September ihm selbst behändigt worden. Eine andere Ladung ist am 1. Oktober erlassen und ihm selbst am 8. Oktober behändigt worden. Die letzte Ladung ist vom 26. Oktober und am 30. Oktober dessen Ehefrau in ihrer Wohnung insinuirt worden. Sic ist unter dem vorhin erwähnten Präjudiz erlassen wor den. — Der dritte Abgeordnete ist Carl Alexander Albrecht zu Meerane, Vertreter des dritten Bezirks des Handels« und Fabrikstandcs. Auch er ist bei Beginn des Landtags von der Negierung einberufen und von der Kammer zuerst am 15.August dieses Jahres zum Erscheinen in der Kammer auf gefordert worden. Diese Ladung ist ihm am 20. August zwar behändigt worden, es war aber die Missive versiegelt und er hat sie nicht angenommen, sondern uneröffnet zurück gegeben. Sie ist auch so hier eingesendet worden. Man hat für nöthig erachtet, drei andere Ladungen zu erlassen. Die erste vom 30. August dieses Jahres ist ihm am 6. Sep tember dieses Jahres zu eigenen Händen übergeben worden. Die zweite Ludung ist vom 1. Oktober und ihm am 16. Ok tober selbst behändigt worden. Die dritte Ladung vom 26. Oktober ist ihm am 3O.October selbst behändigt worden.— Der vierte Abgeordnete ist Georg Bodemer, Kaufmann zu Zscho pau, Stellvertreter im zehnten städtischen Wahlbezirke. Er ist ebenfalls bei Beginn des Landtages, weil der Principalabge- ordnete ausgeschiedcn war, von der Staatsregierung einberu fen worden. Von der Kammer sind drei Ladungen an ihn erlassen worden, und zwar die erste am 2. September. Diese ist ihm in seiner Wohnung am 5. September behändigt wor den. Die zweite Ladung ist vom 24. September und ihm selbst" in seinerWohnung am 30. September insinuirt worden. Die dritte Ladung, datirt vom 17, Oktober, ist ihm selbst am 24. Oktober dieses Jahres behändigt worden. Auch ist die dritte Ladung unter dem erwähnten Präjudiz erlassen worden. — Der fünfte der Geladenen ist August Ehrhard Kirmse zu Kertzsch. Sie werden stich erinnern, meine Herren, daß der Abgeordnete im dritten bäuerlichen Wahlbezirke, Müller in Laura, mehrmals um Urlaub angesucht hat, und zuletzt un ter Berufung auf seine persönlichen Verhältnisse, daß ihm die Kammer bis zum Schluß des Landtages Urlaub ertheilt und die Einberufung des Stellvertreters beschlossen hat. Diese Vorladung -des Stellvertreters ist - nun zu drei, verschiedenen Malen erfolgf, Lum erstenmal« ist Kirmse am 30. August geladen und die Ladung ihm am 12. September behandigh worden. Die zweite Ladung ist vom 24. September und ihm selbst am 2. Oktober iüsinuirh worden. Die dritte Ladung ist am 17. October unter dem erwähnten Präjudiz erlassen ünd ihm am 25. Oktober behändigt worden. Dies sind die 54 *
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