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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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(Die zum königlichen Decrete gehörigen Beilagen , von deren Vorlesung die Kammer absieht, lauten:) An Se. Königliche Majestät haben die im Jahre 1848 zum außerordentlichen Landtage versammelten Stände in Verfolg der über mehrere Petitionen in Auswanderungs- angeleqeuheiten stattgefundenen Berathung mittelst Schrift vom 13. November des gedachten Jahres folgende Anträge gelangen lassen: > - „Se. Majestät wolle g) die Frage, ob und inwieweit die Auswanderung als eine Angelegenheit des Staates zu behandeln, be ziehentlich zu einer deutschen Reichsangelegenheit , zu erheben sei, in Erwägung ziehen, inzwischen aber die Auswanderungen, soweit nur immer thunlich, > jedoch ohne Geldspenden für Ueberfahrt und An siedelung, unterstützen, mit den Gesellschaftsorganen der in Sachsen bestehenden Auswanderungspcreine in Vernehmung treten und deren Vorschläge und Gutachten hören; das Ergebniß aber nach Befinden unter Vorlegung eines Planes für die zweckmäßige Durchführung der Auswanderungsangelegenheit der nächsten Ständeversammlung mitthellen; b) die die Auswanderung erschwerenden gesetzlichen Bestimmungen einer Revision unterwerfen und bei dem nächsten odentlichen Landtag einen Gesetzent wurf über? ein einfaches Verfahren bei dem Aus wandern hiesiger Staatsangehörigen den Ständen vorlegen, ferner e) den Auswanderungsvereincn die Einsammlung von Beiträgen im ganzen Lande zur Unterstützung mit telloser Auswanderer unter der Bedingung gestat ten, daß die dadurch erzielten Gelder und deren zweckentsprechende Verwendung unter die Controle der Staatsrcgierung gestellt werden; ä) Sich baldthunlichst über Ihre genommenen Ansich ten und gefaßten Entschließungen über Auswan derung aus Sachsen öffentlich zur Belehrung und Nachachtung aller Staatsangehörigen ausfprechen, ingleichen s) der der nächsten ordentlichen Ständeversammlung auf Bewilligung derjenigen Geldmittel qntragen, welche zu diesem Zwecke nöthkg, räthlich und zuläs sig erscheinen werden. Wie hierauf bereits in dem Landtagsabschiede vom 17, November 1848 unter H. 2 denKammern eröffnet worden ist, Laß S e. Majestät in dieser wichtigen Angelegenheit ganz im Sinne der gefaßten ständischen Beschlüsse verfahren lassen würden, und daß das Ministerium des Innern zu dem Ende bereits mit den verschiedenen Auswattderungsvereinen im Lande sich in Verbindung gesetzt und eine Vereinigung der selben angebahnt habe, so finden Se. Königliche Maje stät Sich veranlaßt, den gegenwärtig versammelten Kam mern der Volksvertretung in Beziehung auf die in der Schrift vom 13. November 1848 enthaltenen Anträge Nachstehendes M eröffnen: . > 3u e. In die Entwürfe zu einer Verfassung für Deutschland ist der Grundsatz, daß die Auswanderungsangelegenheit un- II. K. ter dem Schutze und der Fürsorge des'Reichs stehen solle, gleichlautend ausgenommen worden, er ist auch in §. 5 der unterm 2. März 1849 für Sachsen publicirten Grundrechte des deutschen Volkes enthalten und hierin die Beantwortung der Frage, ob es der Absicht der sächsischen Regierung ent spreche, die Auswanderungsangclegenheit zum Gegenstände gemeinsamer Fürsorge der deutschen Regierungen zu machen, bereits gegeben. Ueber die Art und Weise, wie der Auswanderung ein solcher gemeinsamer Schutz zu gewähren sei, waren in dem Berichte und den Vorlagen des volkswirthschaftlichen Aus- schuffes der Nationalversammlung zu Frankfurts. M. schätz- bareMaterialien, hervorgegangen aus praktischer Anschauung und genauer Kenntniß der einschlagcnden Verhältnisse, ent halten ; es beziehen sich dieselben in der Hauptsache auf die Herstellung einer Controle über das Agentenwesen und die Schiffsbeförderung, sowie auf die Jnstruirung der Cottsuln. Von direkter Unterstützung bestimmter Auswanderungs und Colonisationsunternehmungen war dabei abgesehen. Sind nun auch die dort vorgeschkagenen Bestimmungen nicht zu gesetzlicher Feststellung gelangt, so ist doch nicht zu bezweifeln, daß jenes Material bei künftiger Zustgndcbrin- gung einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung über das Auswanderungswesen die gebührende Berücksichtigung fin den werde. . In der Natur der Sache liegt es, daß von einer Regu- lirung der hierher gehörigen Verhältnisse in spccieller Be ziehung auf Sachsen jedenfalls so lange abzusehen sein wird, als die Aussicht auf das Zustandekommen einer allgemeinen Maaßregel für Deutschland nicht aufgegebcn werden muß. Es wird dies um so mehr thunlich sein, als dieUeberwachung des Gebührens der Agenten ohnehin schon in den allgemeinen Befugnissen und Verpflichtungen der Polizeibehörden liegt und ein Einschreiten gegen Mißbräuche daher auch jetzt schon möglich ist. Erfreulich ist es aber für die Negierung, ausfprechen zu können, daß erhebliche Klagen und Beschwerden über die in- nerhalb Sachsens bestehenden Agenturen für'Auswandcrungs- zwecke nicht vorgekommen sind, wozu ohnstreitig die gemein nützige und zugleich controlircnde Wirksamkeit der Aüswan- derungsvereine und der zu Belehrung der Auswanderungs lustigen errichteten Büreaus wesentlich beigetragen hat. Abgesehen hiervon hatte nun aber die Negierung inBet- anlassung der ständischenAnträge noch besonders zu erwägen, in welcher Weise die Auswanderung als eine Sache des Staates zu behandeln sei, wenn auf der einen Seite den Aus wandernden der nöthige Schutz gewährt- auf der andern Seite aber eine ganz unerträgliche Belastung der zurückblei benden Staatsbürger vermieden werden solle. Daß die Auswanderung in der jetzigen Zeit, wo die An hänglichkeit an den heimischen Boden einem beinahe fieber haften Drängen nach einer vermeintlich jenseits desOceans zu begründenden bessern Existenz gewichen ist, und Kaufende ungeduldig der Organisation eines geregelten Auswande rungsunternehmens entgegenharren, auch für Sachsen eine Frage von politischer Wichtigkeit geworden sei, wie früher noch nie, rann nicht in Abrede gestellt werden. Nicht blos Un bemittelte find es , die in großer Zahl die Absicht, mit ihren Angehörigen nach überseeischen Landern überzusiedeln^ kund gegeben haben und, um diese Absicht zu verwirklichen, die Un terstützung des Staates in Anspruch nehmen; auch solche, de- 61*
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