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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Deputation über die den Pensionsetat umfassende Abtheilung L. des ordentlichen Budgets der Staatsausgaben. Präsident v. Haase: Ich ersuche den Herrn Vorstand derzweiten Deputation, sich darüber zu erklären, oberwünsche, daß der Bericht gedruckt werde? Abg. v. d. Planitz: Die Deputation ist der Ansicht, daß der Bericht nicht gedruckt werde. Präsident v. Haase: Sonach würde der Bericht nicht gedruckt werden. Er wird auf eine der nächsten Tagesordnun gen gesetzt werden. Ich habe zu bemerken, daß der Abg. v. Kuntzsch soeben dringender Geschäfte wegen für heute um Urlaub gebeten hat. Will die Kammer den Urlaub gestatten? — Einstimmig Ja. Präsidentv. Haase: Noch habeich zubemerken, daß bei der gestrigen Berathung über das königl. Dccret, das Aus wanderungswesen betreffend, die Abstimmung durch Aufstehen und Sitzenbleiben erfolgt ist. Da aber ein besonderes königl. Dccret vorliegt, so hat die Abstimmung noch durch Namens aufruf zu geschehen, und ich ersuche Sie, meineHerren, gegen wärtig diese Abstimmung nachzuholen. Ich frage daher: will die Kammer den bei Berathung des königl. Decrets, das Aus wanderungswesen betreffend, von ihr gefaßten Beschlüssen gemäß gegen die hohe Staatsregierung sich erklären? Mit I a antworten: Vicepräsident v. Criegern, Secrctair Kasten, Secretair Scheibner, Abg. Beutler, - v. Petrikowsky, - Hartenstein, - Unger, - Thiermann, - v. Zezschwitz, - v. Schönfels, - v. Einsiedel aufGnand- stein, - Lhiersch, - ».Berlepsch, - Ludwig, - Zimmermann, - Neydel, - Eulitz, - Wendt, - v. Platzmann, - Dehme, - Meisel, - 0. Jahn, - Elbel, - Oehmichen, - Golle, - Pusch, Mit Ner Abg. Riedel. Präsident V. Haase: Z Abg. Naundorf, - Herrmann a. Spittwitz, - Haberkorn, - Päßler, - Herrmann a. Auritz, - v. Nostitz, - v. Beschwitz, - Müller «.Mühltroff, - Lehmann, - v. Arnim, - Rittner, - Kraft, - Müller a. Gablenz, - Whitsield, - Kleeberg, - Heyn, - Haußmann, - Huth, - Hilbert. - v. Einsiedel auf Schar fenstein, - v.d. Planitz, - Siegert, . - Winkler, - van der Beeck, Präsident v. Haase. antworten: ie gestellte Frage ist gegen eine Stimme bejaht worden. Wir können nun übergehen auf den Gegenstand der heutigen Tagesordnung, die Berathung des königl. Decrets, die Angelegenheiten der Presse betreffend, und des darüber von der ersten Deputation erstatteten Berichts. Ich ersuche den Herrn Referenten, den Vortrag zu erstatten. Referent Secretair Scheibner: Nach Vorlesung des königl. Decrets, s. dasselbe L.-M.!. K. Nr. 28. S. 50s. Der allgemeine Theil des Berichts der Deputation lautet so: Bevor die unterzeichnete Deputation zu der durch Kam merbeschluß vom 25. November dieses Jahres ihr übertrage nen Berichtserstattung über die einzelnen Paragraphen der in der Ueberschrift bezeichneten Vorlage der Staatsregierung sich wendet, schickt sie einige Bemerkungen voraus, um den Unterschied zwischen dem Inhalte dieser Vorlage und der zeitherigen in dem Gesetze vom 18. November 1848 und der Verordnung vom 3. Juni 1850 enthaltenen Gesetzgebung im Allgemeinen anzudeuten und dadurch zur Uebersicht und Aufklärung des Gegenstandes beizutragen. Aus der Verordnung vom 3. Juni dieses Jahres hat die Vorlage die Bestimmungen über die Competenz der Polizei behörden rücksichtlich verbrecherischer Preßerzeugniffe, sowie über die Beaufsichtigung des Placatenwescns und des Col- portirens von Druckschriften wiederum ausgenommen; über vier Punkte enthält sie ganz neue Vorschriften, nämlich über die Verpflichtung der Herausgeber politischer Zeitschriften zu Erlegung von Cautionen, über die Ermächtigung der Ne gierung, den Debit gewisser in- oder ausländischer Zeitschrif ten durch die Postverwaltung zu verbieten, auch die Verbrei tung ausländischer Druckschriften zu untersagen, und über die Voraussetzungen, unter welchen die Oonfiscation und Vernichtung eines verbrecherischen Preßerzeugnisses stattsin- den kann; in dem einen Punkte, betreffend die Suspension oder das gänzliche Verbot des Erscheinens einer Zeitschrift und das Verbot des Gewerbebetriebes eines Verlegers oder Druckers auf Zeit oder für immer, hat sie das Ermessen der Regierungsbehörden insofern beschränkt, als sie die Zulässig keit jener Verbote von der in Gemäßheit richterlichen Erkennt nisses wiederholten Bestrafung des Nedacteurs, Verlegers oder Druckers abhängig gemacht hat. Im klebrigen stimmt die Vorlage, besonders auch hinsichtlich der Grundsätze über die Reihenfolge der Verantwortlichkeit für ein gesetzwidriges Preßerzeugniß, mit der zeitherigen Gesetzgebung im Wesent lichen überein. Die Deputation wird Gelegenheit haben, über diese ein zelnen Punkte bei der nähern Prüfung und Begutachtung der betreffenden Paragraphen sich auszusprechen. Sie hat es aber für nützlich gehalten, schon jetzt im Allgemeinen die vornehmsten Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu erwähnen, um sie in gedrängter Kürze darzustellen. Diejenigen, welche sich eine, wenn auch nur flüchtige Einsicht in die Gesetzge bungen der größeren Nachbarstaaten verschafft haben, werden aus dieser Darstellung ersehen, daß die Hauptgrundsähe des sächsischen Preßgesetzentwurfes in der Preßgesetzgebung der Nachbarstaaten gleichfalls enthalten sind. Dieser Umstand deutet darauf hin, daß ein ziemlich weit verbreitetes gemein sames practifches Bedürfniß derselben vorhanden sei. Auch die Deputation hat sich bei sorgfältiger Prüfung
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