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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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dagegen haben, wenn noch eine Erhöhung des zweiten Satzes eintreten sollte, jedoch muß ich offen bekennen, daß ich selbst mich nicht dafür verwenden würde. Ich gebe zu, daß das Herabgehen von 2000 auf 1000 Lhaler allerdings dahin füh ren kann, daß ein einzelnes Blatt nicht täglich, sondern nur sechsmal in der Woche erscheint, um vorder hohen Caution loszukommen; ich kann aber kein großes Unglück darin er blicken, denn auch die 1000 Lhaler Caution werden noch ge nügend sein, diejenige Garantie wegen der einzütreibenden Geldstrafen herbeizuführen, deren es bedarf. Der wichtigste Punkt, wie auch der Herr Berichterstatter schon erwähnt hat, ist allerdings für die Deputation der gewesen, daß verletzte Satz nicht über 300Khlr. erhöht werden möchte; denn wenn dies geschähe, würde es sehr leicht dahin kommen, daß die Wochen blätter in den kleinen Orten gar nicht erscheinen können. Wollte man dennoch bei den höheren Sätzen stehen bleiben, weil man glaubte, daß das für die großen Städte zweckmäßig sei, dann müßte durchaus in dem Gesetze noch eine Lücke aus gefüllt werden, nämlich die, daß keinUnterschied gemacht wor den ist zwischen Blättern, die in großen, und solchen, die in kleinen Städten erscheinen. Das Blatt, welches in einer großen Stadt erscheint und ein großes Publikum hat, das kann vielleicht die Cautionen aufbringen, welche in dem Ge setz vorgeschlagen worden sind, aber für die Blätter, welche in kleinen Städten nur ein kleines Publikum haben, sind diese Cautionen zu hoch, sie werden solche unmöglich aufbringen können. Wollten wir also auch für diese Cautionen von sol cher Höhe annehmen, so würden wir dahin wirken, daß diese Blätter nicht fortbestehcn könnten, und würden zu einer Prä- ventivmaaßregel kommen, welche weder nothwendig noch zweckmäßig sich nennen ließe. Ich muß daher der Kammer sehr empfehlen, in dieser Beziehung bei der Modifikation stehen zu bleiben, welche die Deputation ihr vorgeschlagenhat. Abg. Sachße: Ich neige mich auch dazu hin, dem Vorschläge der Deputation beizustimmen. Es wurde da gegen eingehalten, dann, wenn die Cautionen in Sachsen ge ringer wären als in den Nachbarstaaten, z. B. in Preußen, würden die Redacteure der Blätter sich hierher wenden, wo sie weniger Caution zu leisten hätten. Das halte ich im Gan zen genommen für einen Gewinn, namentlich da das Buch druckereigewerbe in Sachsen so sehr bedeutend ist. Ich halte es nur für im Interesse des Verkehrs, wenn in dessen Folge noch mehrere solche Blätter in Sachsen erscheinen, denn es giebt doch das Preßgesetz immer Mittel genug an die Hand, gegen den Mißbrauch der Presse einzuschreiten; also in finan zieller Hinsicht wäre für das Land nur Vorrheil damit ver knüpft, und auf der andern Seite ist es doch ein ungemeiner Unterschied, ob man gar keine Caution fordert, oder eine so bedeutende, denn 3000 Lhaler Caution ist in der That eine so bedeutende Summe, daß sie eine große Anzahl von Per sonen, die dazu fähig sind und hinsichtlich ihrer Gesinnung gar keine Besorgniß einflößen, hindern wird, Blätter zu be gründen. Ich halte dafür, daß durch eine zu hohe Caution n K. (3. Abonnement.) dem Guten geschadet werden könnte, während ein minderer Satz das Gute befördern und gute Redacteure nicht hindern wird, die Herausgabe eines Blattes zu übernehmen, während auch zugleich Diejenigen, welche schädliche Gesinnungen hegen und von denen zu besorgen ist, daß sie dem Gesetze bald verfallen werden, durch gesetzliche Maaßregeln im Zaume ge^ halten werden können. Der Herr Staatsministcr hat aller dings den Fall gesetzt, daß die Caution nicht ausreichen würde, um die erkannten Strafgelder von dem Nedacteur einzu ziehen. Nun das würde allerdings etwas Unzuträgliches sein; allein wer eine Caution von 300 Lhaler, wie unter 6. der §. 14 von der Deputation in Vorschlag gebracht worden, verliert, der ist in der Lhat schon schwer genug gestraft, und wenn er nicht zu den ganz Armen gehört, so würden die an dern 200 Ehaler wohl auch noch einzubringen sein. Gehört er aber zu den Armen, so findet wohl auch oft Erlaß statt, selbst wenn die Schuld auch offenbar ist, denn der Begna digungsweg steht ihm noch offen, und einem solchen unbemit^ telten Mann, der das Letzte verlöre, würde man wohl auch die 200 .Thaler lassen. Aus diesen Gründen könnteich mich in der Khat nur für den Deputationsantrag verwenden. Abg. v. N o st i tz - D rz e w i e ck i: Von dem Herrn Minister und von dem Abg. v. d. Planitz ist schon so ausführlich für die Stellung einer höhern Caution gesprochen worden, daß es mir wenigstens scheint, es sei kaum noch etwas hinzuzufügen. Die Gründe, welche von ihnen angeführt worden sind, haben mir von Hause aus vorgeschwebt, und ich für meinen Theil habe mich entschieden für die Regierungsvorlage zu erklären. Et was ist indessen wenigstens noch nicht so speciell erwähnt wor den, was vielleicht auch bestimmend sein kann, sich für eine höhere Caution zu erklären, nämlich, daß wir im Allgemeinen doch gewiß den Wunsch und die Ueberzeugung von der Noth- Wendigkeit haben, die deutsche Preßgesetzgebung in möglichsten Einklang zu bringen. Wenn nun aber in dem Deputations gutachten selbst angeführt ist, daß in Oesterreich die Caution von 1500 bis 10,000 Gulden beträgt, in Preußen aber Cautionen von 500 bis 5000 Khaler gestellt werden, wenn wir in Berück sichtigung dessen wohl annehmen können, daß bei einer deut schen Preßgesetzgebung von diesen größeren Staaten kaum sehr weit und gewiß nicht so weitzurückgegangcnwerdenwird, als die Deputation in Bezug auf die Cautionen vorschlägt, so muß uns daran gelegen sein, uns schon jetzt möglichst an nähernd an jene höhere Cautionsstcllung auszusprechen; denn träte später der Fall ein, daß ein deutsches Preßgesetz vielleicht im Sinne des preußischen sich ausspräche, so würde mit Einemmale ein so großer Sprung gemachtwerden müssen, der dem Buchhandel Sachsens jedenfalls wesentlichen Scha den zufügen müßte. Der Abg. Sachße halt es nun für einen Gewinn, wenn recht viele Blätter in Sachsen erschienen; ich kann mich von dieser Ansicht durchaus nicht einnehmen lassen, ich halte es für einen Gewinn, blos so viel Blätter erscheinen zu sehen, als das Bedürfniß erfordert. Erscheinen mehr Blätter, so muß natürlich eine solche Concurrenz eintreten, 65
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