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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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aber im Deputationsgutachten nicht ganz richtig ausgedrückt, denn im Verhältnisse zu den übrigen Ermäßigungen dürfte dann unter ä. auch nur eine Caution von 250 Thalern ein treten, welche gewiß als unzureichend erkannt werden muß. In dem, was der Herr Referent bemerkte, daß nämlich durch die Einziehung der ganzen Caution auch das ganze Blatt singehen müsse, scheint mir eine Harte zu liegen, welche die don der Deputation vorgeschlagene mildere Maaßregel wie der aufheben wird. Aus diesen Gründen werde ich für den -Gesetzentwurf und gegen das Deputationsgutachten stimmen. Abg. v. d. Beeck: Ich werde die Debatte nicht sehr ver längern, sondern nur erklären, daß ich mit der Staatsregie rung stimme. Die erste Ursache dazu ist die, daß die von der Staatsregierung vorgeschlagenen Cautionen noch,weit niedri ger gestellt sind, als in den benachbarten größern Landern. Die zweite, daß die nichtpolitischen Blätter davon durchaus -nicht getroffen werden können, also blos die, welche über haupt schädlich werden können/ der Cautionsstellung unter liegen. Endlich aber die, daß ich nicht, wie mein Herr .Nachbar, befürchte, die conservativen Blätter würden nicht unterstützt werden. Ich glaube vielmehr, daß dies jetzt schon .der Fall gewesen ist, daß sie daher auch die Caution von 500 Thalern aufbringen können, und wenn dieses nicht der Fall ist, von der conservativen Partei dazu in Stand gesetzt äverden. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Der Herr Referent hat,in seinem ersten Vortrage sehr richtig bemerkt, daß er der Ansicht sei, — und auch ich theile dieselbe, — die Preß- Zesetze müßten in der Regel ein Kind der Zeit sein. Von die sem Grundsätze ausgehend, nehme ich allerdings an und bin hierin entgegengesetzter Meinung mit dem Abg. Haberkorn, Laß die Presse der gegenwärtigen Zeit meist schlecht und blos m Ausnahmefällen gut sei. Diese Ausnahme vorausgeschickt, folgere ich weiter, daß die gehörigen Maaßregeln getroffen werden müssen, um die Presse gut zu machen und zu erhal ten. Der Herr Abg. Haberkorn meinte ferner, die Blätter- redaction — ich weiß zwar nicht, ob er gerade diesen Aus druck gebraucht hat, — sei ein reines Gewerbe. Ich gehe von einer andern Ansicht aus. So sehr ich auch wünsche, daß der Buchhandel in Sachsen durch möglichst milde Bestimmungen sich hebe, so kann ich doch nicht glauben, daß man immer von dem Grundsätze ausgehen müsse, die Buchdrucker und Buch händler seien nicht der Presse wegen, sondern letztere der Ersteren wegen da. Ich kehre das ganz um, indem ich glaube, Laß die Buchhändler rein der Presse wegen da sind, und hier muß ein gehöriges Gleichgewicht hergestellt werden; denn sowie das Gleichgewicht in einer Sache verloren geht, so geht auch die Sache selbst verloren, und wenn daher diese mildern Bestimmungen eingeführt werden, so schadet man dem Buchhandel selbst am meisten. Abg. v. Jahn: Ich habe mich schon bei der allgemeinen Bcrathung für das Deputationsgutachten ausgesprochen und hatte daher nicht nöthig, demselben etwas beizufügen, wenn mir nicht gegen die sofortige baare Bestellung der Caution ein Bedenken beiginge. Ich meine nämlich, es würde den Besitzern kleiner Blätter die Cautionsbestellung sehr erleich tert werden, wenn sie dieselbe bei ihrer Behörde durch gericht liche Hypothek auf ein Grundstück leisten könnten; sie wür den in diesem Falle nicht genöthigt sein, sofort eine Summe baar zu erlegen, die sie für den Augenblick doch vielleicht nichtbeschaffenkönnen. Präsident V. Haase: Es hat sich gegenwärtig weiter Niemand ums Wort gemeldet, daher schließe ich die Debatte und gebe zum Schluß das Wort dem Herrn Referenten. Referent Secretair Scheibner: Ich versichere im Vor aus, meine Herren, daß ich, nachdem die Debatte eine so un gewöhnlich lange Dauer erlitten hat, in meinen Bemerkun gen sehr kurz sein werde. Was zunächst die Aeußerung des Abg. Meisel betrifft, daß Diejenigen, welche blos 300 Lhlr. Caution bestellt hätten, ruinirt sein würden, wenn das Blatt verboten würde, während Diejenigen, welche 500 Thlr. ge stellt hätten, unter gleicher Voraussetzung nicht gleich ruinirt werden könnten, so muß ich gestehen, ich würde gegen diese Schlußfolgerung gern etwas einwenden, allein sie ist mir in ihrem Zusammenhänge nicht ganz klar. Wenn der Abg. v. Beschwitz sagte, die Cautionen stünden überhaupt in keinem richtigen Verhältnisse unter sich, denn es müßte sonst die niedrigste nur 250 Thlr. betragen, so muß ich dagegen be merken, daß es sich hier durchaus nicht um ein arithmetisches Verhältniß handelt, denn wäre dies der Fall, so dürfte auch den Zeitschriften unter b. nicht nachgelassen sein, mehrmals, z. B. sechsmal in der Woche zu erscheinen, sondern es müß ten gewisse Lage genau bestimmt werden. Habe ich den Abg. v. d. Beeck richtig verstanden, so sagte er, bei politischen Zei tungen fände eine Caution nicht statt. Ich muß dies dahin berichtigen, daß sie von diesen erst recht verlangt wird. Das Deputationsgutachten selbst anlangend, so muß ich im All gemeinen bemerken, daß ich von der in demselben ausge sprochenen Ansicht im Laufe der Debatte nicht zurückge kommen bin. Man sprach von einer deutschen, von einer französischen Gesetzgebung, allein man berücksichtigte nicht, daß wir eine deutsche Gesetzgebung noch nicht haben, und wenn auch die Deputation im Einverständniß mit der ersten Kammer einen diesfallsigen Antrag gestellt hat, wenn sie auch sehr wünscht , daß eine solche allgemeine deutsche Preßgesetz- gebung ins Leben treten möchte, so wissen wir doch Alle, daß, so dringend auch das Verlangen darnach sein mag, die Erfüllung desselben in der nächsten Zukunft kaum zu erwarten steht. Die Geschäftsverhältnisse der politischen Zeitschriften sind ganz andere wie die der sächsischen Zeitschriften. Die Meisten von Ihnen kennen gewiß diese Geschäftsverhaltniffe und wohl auch einige auswärtige. Es ist gewiß, daß einige preußische Zeitschriften ein jährliches Budget von 30—50,000 . Thaler haben, während ich fest überzeugt bin, daß es iw
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